Nach § 17 Abs. 1 der Geschäftsordnung ist in die Tagesordnung der Ratssitzung eine Fragestunde für Einwohner/innen aufzunehmen. In dieser Fragestunde, die der erste Punkt einer jeden öffentlichen Sitzung des Rats ist, hat jede/r Einwohner/in der Stadt das Recht, Anfragen an den Bürgermeister und an die Fraktionen des Rates der Stadt zu richten. Die Anfragen müssen sich auf die Angelegenheiten der Stadt, in den Ausschüssen begrenzt auf deren fachliche Zuständigkeit beziehen.
Jede/r Einwohner/in kann zu diesem Thema nur je eine Frage und eine Zusatzfrage stellen.
Ist eine sofortige Bearbeitung nicht möglich, kann die Antwort dem Fragesteller/der Fragestellerin innerhalb von 3 Wochen auf schriftlichem Wege gegeben werden. Das weitere Verfahren ist in § 17 Abs. 4 bis 8 geregelt.
Gemäß § 24 Abs. 1 der Geschäftsordnung gilt dies auch für die Sitzungen der Ausschüsse des Rates der Stadt Alsdorf.
Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
Entfällt
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
Entfällt
Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.
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Beratungsfolge
Dienstag, 11. Februar 2020AfG/WP 17/23. 22. Sitzung des Ausschusses für Gebäudewirtschaft