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Bebauungsplan Nr. 293 - Am Hüttchensweg -
a) Beschlussfassung über die vorgebrachten Anregungen aus der öffentlichen
Auslegung zum Bebauungsplan Nr. 293 - Am Hüttchensweg
b) Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 293 - Am Hüttchensweg


Letzte Beratung
Donnerstag, 07. Mai 2020 (öffentlich)
Federführend
A 61 Amt für Planung und Umwelt
Originaldokument
http://ratsinfo.alsdorf.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=6177

Darstellung der Sachlage:

Lage des Plangebietes:

Das Plangebiet liegt im Stadtteil Alsdorf – Ost in etwa in 500 m Entfernung zum Alsdorfer Stadtzentrum, von welchem es durch den Kurt – Koblitz – Ring (B 57) im Westen räumlich getrennt wird. Im Süden wird das Plangebiet durch den Grenzweg und im Osten durch die angrenzende Wohnbebauung der Siedlung Ost entlang der Schweriner Straße, bzw. der Stettiner Straße / Posener Straße begrenzt. Im Norden wird das Plangebiet durch das Gelände eines Lebensmitteldiscounters abgeschlossen. Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 3,3 ha.

Planerische Rahmenbedingungen:

Regionalplan

Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Aachen (GEP Region Aachen, 2003) stellt für das Plangebiet „ASB – Allgemeiner Siedlungsbereich“ dar.

Landschaftsplan

Das Plangebiet liegt planungsrechtlich im Innenbereich und damit außerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplanes II „Baesweiler - Alsdorf – Merkstein“ der Städteregion Aachen.

Flächennutzungsplan

Das Plangebiet wird im Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Alsdorf, der am 19.05.2004 rechtskräftig wurde, als "Wohnbaufläche" dargestellt. Mit dem Bebauungsplan Nr. 293 - Am Hüttchensweg - wird die derzeit landwirtschaftlich genutzte Fläche städtebaulich entwickelt und einer baulichen Nutzung zugeführt. Am 05.12.2019 hat der Rat der Stadt Alsdorf die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen, die im Parallelverfahren durchgeführt wurde und zurzeit der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorliegt. Mit der 2. Flächennutzungsplan-Änderung wird der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 293 in "Gewerbliche Bauflächen", "Gemischte Bauflächen" und "Sondergebiet" geändert. Damit kann der Bebauungsplan Nr. 293 aus dem FNP entwickelt werden.

Bebauungsplan

Der Bebauungsplan Nr. 293 – Am Hüttchensweg – überplant Teile des seit dem 23.01.1986 rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr.140 – Weinstraße – sowie Teile des seit dem 06.03.1986 rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr.141 – Zollernstraße –, welche für die jeweiligen Teilbereiche „Flächen für die Landwirtschaft“ festsetzen. Mit der Rechtskraft des Bebauungsplans Nr. 293 werden diese mit Bauflächen überplant.

Bisheriger Verfahrensverlauf:

In seiner Sitzung am 25.11.2010 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung (AfS) der Stadt Alsdorf die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 293 – Am Hüttchensweg – beschlossen (VL 2010/0802).

Aufgrund geänderter städtebaulicher Entwicklungsabsichten wurde in einer weiteren Sitzung des AfS am 30.01.2014 eine Änderung des Entwurfs und des Geltungsbereiches beschlossen (VL 2013/0540).

Im weiteren Verfahrensverlauf wurde das städtebauliche Konzept erneut überarbeitet. In seiner Sitzung am 19.09.2017 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung (AfS) der Stadt Alsdorf den aktuellen städtebaulichen Entwurf gebilligt und die Anpassung des räumlichen Geltungsbereiches sowie die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung beschlossen (VL 2017/0333).

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Bürgerinformationsveranstaltung fand am 20.03.2019 statt. Darüber hinaus bestand innerhalb von 14 Tagen nach diesem Termin die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Planentwürfe im A 61 – Amt für Planung und Umwelt. Die frühzeitige Behördenbeteiligung erfolgte in der Zeit vom 02.05.2019 bis zum 01.06.2019 und mit Schreiben vom 30.04.2019.

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung wurden von Seiten der Städteregion Aachen Bedenken hinsichtlich der Festsetzungen zum Immissionsschutz angemeldet. Aufgrund aktueller Rechtsprechungen zur DIN 45691 (Geräuschkontingentierung) und zur (gebietsübergreifenden) Gliederung von Gewerbegebieten wird in Abstimmung mit dem Immissionsschutzgutachter und der Unteren Immissionsschutzbehörde in der Städteregion Aachen im weiteren Verfahren auf die Emissionskontingentierung der Gewerbe- und Sondergebietsflächen verzichtet. Um den Immissionsschutzbelangen Rechnung zu tragen, werden stattdessen die Gewerbegebiete im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 293 – Am Hüttchensweg – gemäß Runderlass des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz – V-3 – 8804.25.1 vom 06.06.2007 (Abstandserlass) gegliedert. Die Änderung der Festsetzungen zum Immissionsschutz erfolgte nach juristischer Beratung sowie informeller Abstimmung mit der Unteren Immissionsschutzbehörde der Städteregion Aachen.

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung (AfS) der Stadt Alsdorf am 14.11.2019 wurde das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung behandelt und die Durchführung der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 293 – Am Hüttchensweg – beschlossen (VL 2019/0262/A61). Die Beteiligung der Behörden im Rahmen der Offenlage erfolgte mit Schreiben vom 28.11.2019 und die öffentliche Auslegung in der Zeit vom 29.11.2019 bis 06.01.2020.

Anlass und Ziel der Planung:

Die Stadt Alsdorf beabsichtigt bereits seit längerem den Bereich zwischen Weinstraße und der Bahntrasse, sowie dem Kurt-Koblitz-Ring (B 57) und der östlich angrenzenden Wohnbebauung städtebaulich zu entwickeln und in weiten Teilen einer baulichen Nutzung zuzuführen, wie dies in der Vergangenheit bereits mit den Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 280 – Weinstraße-Ost – sowie zum Bebauungsplan Nr. 282 – Grenzweg – in unmittelbarer Nähe geschehen ist.

Gegenwärtig besteht die Absicht, für eine in Alsdorf ansässige Firma im Plangebiet einen neuen Firmenstandort in Form eines Misch- und Gewerbegebietes zu realisieren. Weiterhin soll mit der Ausweisung eines Sondergebietes einem bundesweit agierenden Reitsportfachhandel die Möglichkeit gegeben werden, einen neuen Standort im Alsdorfer Stadtgebiet zu errichten. Darüber hinaus soll mit der Ausweisung weiterer Bauflächen im Norden des Plangebietes das Angebot an gewerblichen und gemischt nutzbaren Bauflächen im Stadtgebiet erweitert werden. Im Süden des Plangebietes wird die vorhandene Wohnbebauung im Bereich Schweriner Straße / Weimarer Straße durch ergänzende Wohnbebauung arrondiert.

Mit der Ausweisung von gewerblichen und gemischten Bauflächen sowie eines Sondergebietes wird die Plankonzeption der angestrebten Entwicklung in diesem Bereich gerecht.

Inhalt des Bebauungsplanentwurfes:

Der Entwurf sieht die Entwicklung von mehreren Baufeldern entlang des Kurt-Koblitz-Rings (B 57) vor, die unterschiedliche Nutzungen und Gebäudetypologien aufnehmen und den Bereich zwischen Weinstraße und Grenzweg städtebaulich ergänzen sollen.

Entlang des Kurt-Koblitz-Rings (B 57) sollen Gewerbegebiete sowie ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Reitsportfachmarkt“ festgesetzt werden. Der Kreuzungspunkt Kurt-Koblitz-Ring / Grenzweg soll aufgrund seiner exponierten Lage mit einer viergeschossigen Bebauung und einer Gebäudehöhe von bis zu 16 m städtebaulich betont werden und so einen prägnanten Blickpunkt im Stadtgefüge ausbilden. Die nördlich anschließende Bebauung soll mit ein bis drei Geschossen und einer Gebäudehöhe von 10 m bis 13 m einerseits eine städtebauliche Fassung des Kurt-Koblitz-Rings und gleichzeitig eine Abschirmung der östlich liegenden Wohnbebauung der Siedlung Ost unter Berücksichtigung der Anpassung an die umgebende Bebauung darstellen.

Östlich soll sich eine gemischt genutzte Bebauung anschließen und damit den Übergang zwischen gewerblichen Flächen und Wohnbauflächen herstellen. Der zukünftige Kreuzungsbereich an der Schweriner Straße / Weimarer Straße soll mit einer Wohnbebauung städtebaulich arrondiert werden. Die dort neu entstehende Bebauung soll hinsichtlich Lage, Höhe und Dachform die bestehende Wohnbebauung an der Schweriner Straße fortführen und sich somit städtebaulich in die Umgebung einfügen.

Die Haupterschließung des Plangebietes soll von Süden über den Grenzweg und über die Verlängerung der Schweriner Straße erfolgen. Die im Kreuzungsbereich Kurt-Koblitz-Ring / Grenzweg liegenden Gewerbegebiete sowie das Mischgebiet können unmittelbar von der angrenzenden Verkehrsfläche des Grenzwegs aus erschlossen werden. Die Erschließung des übrigen Plangebietes erfolgt über die Schweriner Straße, die weiter bis zum Pützweg geführt wird und dort in einer Wendeanlage endet.

Der städtebauliche Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 293 – Am Hüttchensweg (Anlage 2) sowie der Rechtsplan (Anlage 3), die textlichen Festsetzungen (Anlage 4), die Begründung (Anlage 5) und der Umweltbericht (Anlage 6) sind dieser Vorlage beigefügt. Weiterhin befinden sich in den Anlagen Gutachten zu den Themengebieten Verkehr, Hydrogeologie, Geologie, Schallimmissionsschutz, Einzelhandel sowie ein Landschaftspflegerischer Fachbeitrag (Anlagen 7 bis 13), welche im Rahmen des Bebauungsplanes erarbeitet wurden.

A. Beschlussfassung über die vorgebrachten Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung sind keine Anregungen oder Bedenken von Seiten der Öffentlichkeit eingegangen.

B. Beschlussfassung über die vorgebrachten Anregungen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB

Eine tabellarische Zusammenfassung der im Rahmen der Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen sowie die jeweiligen Beschlussentwürfe der Verwaltung im Rahmen der Prüfung und Abwägung sind der detaillierten Anlage 14 zu entnehmen.

Darstellung der Rechtslage:

Grundlage des Bebauungsplanes Nr. 293 – Am Hüttchensweg ist das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl.I S. 3634), in der zuletzt geänderten Fassung.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung fasst folgenden Empfehlungsbeschluss für den Rat der Stadt Alsdorf:

Der Rat der Stadt Alsdorf beschließt:

a) nach Prüfung der vorgebrachten Anregungen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (VL 2019/0262/A61) und der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 293 – Am Hüttchensweg, die von der Verwaltung dazu vorgelegten Beschlussentwürfe (Anlage 14, rechte Spalte).

b) den Bebauungsplan Nr. 293 – Am Hüttchensweg als Satzung.

 

 

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

Die Stadt Alsdorf trägt die Kosten des Bauleitplanverfahrens einschließlich der aktuellen erforderlichen Gutachten. Die Stadt kann nach erfolgter Erschließung Erlöse aus Grundstücksverkäufen generieren.

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

Mit der geplanten Bebauung entlang der B 57 werden die bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen baulich entwickelt und mit der Bebauung städtebaulich für ein positives Stadtbild arrondiert. Darüber hinaus werden im Zuge der Entwicklung dieses Gebietes in Form von gewerblichen Nutzungen bestehende Arbeitsplätze gesichert und neue geschaffen.

Die Fläche befindet sich innerhalb des im Zusammenhang bebauten Siedlungsbereiches. Durch die städtebauliche Entwicklung des Plangebietes wird eine Inanspruchnahme von Außenbereichsflächen vermieden, so dass die Planung im Sinne des vom Gesetzgeber vorgegebenen Leitbildes der „Innenentwicklung“ erfolgt.

Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 293 – Am Hüttchensweg – wurde im Rahmen des Landschaftspflegerischen Fachbeitrags eine Eingriffsbilanzierung (Schöke Landschaftsarchitekten PartGmbB, 31.10.2019) erstellt. Das hierbei ermittelte ökologische Defizit von 50.478 Punkten ist auf externen Flächen auszugleichen. In Abstimmung mit der Städteregion Aachen erfolgt der externe Ausgleich gemäß § 9 (1) i.V.m. § 1a (3) BauGB über das Ökokonto der EBV GmbH durch Maßnahmen im Bereich der Sammelkompensationsfläche für Ausgleichsmaßnahmen am Standort Gemarkung Merkstein, Flur 44, Flurstück 1769 (Vorbereich Halde / Grube Adolf).

Hinweis: Aufgrund einer Aktualisierung der Vermessergrundlage haben sich im Nachgang zur Offenlage einige Flurstücksabgrenzungen geringfügig verschoben und dadurch in Bezug auf die Flächenangaben zum Bebauungsplan geringfügige Abweichungen ergeben. Die im Rahmen des Landschaftspflegerischen Fachbeitrags ermittelte Ökobilanzierung basiert auf den vorhergehenden Planungsständen des Bebauungsplanes. In Anbetracht der Geringfügigkeit der Abweichung wird in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde der StädteRegion Aachen von einer Neuberechnung der Ökobilanzierung abgesehen.

Ferner wurde im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens eine Artenschutzrechtliche Vorprüfung sowie ein Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zur Untersuchung und Bewertung der ökologischen Auswirkungen erarbeitet. Demnach ist durch die Planung zum Bebauungsplan nicht mit Verstößen gegen die Verbotstatbestände nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zu rechnen, so dass für keine der planungsrelevanten Arten eine vertiefende Art-für-Art-Analyse (Artenschutzprüfung Stufe II) erforderlich ist.

 

 

Anlage/n:

Anlage 1Geltungsbereich zum Bebauungsplan Nr. 293 – Am Hüttchensweg

Anlage 2Städtebaulicher Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 293 – Am Hüttchensweg

Anlage 3Rechtsplan-Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 293 – Am Hüttchensweg

Anlage 4Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 293 – Am Hüttchensweg

Anlage 5Begründung zum Bebauungsplan Nr. 293 – Am Hüttchensweg

Anlage 6Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 293 – Am Hüttchensweg

Anlage 7Fachbeitrag Verkehr (IGEPA Verkehrstechnik GmbH, 18.03.2019)

Anlage 8Hydrogeologisches Gutachten zur Bewertung von Versickerungsmöglichkeiten (Dipl.-Geologe Noppeney, 13.06.2018)

Anlage 9Bericht über die geologisch-tektonischen Verhältnisse und die Bodenbewegungssituation (Ingenieurbüro Heitfeld – Schetelig GmbH, 19.06.2019)

Anlage 10Schallimmissionstechnische Untersuchung nach DIN 18005 / RLS-90 – Ermittlung und Beurteilung der Verkehrsgeräuschimmissionen (Ingenieurbüro IBK Schallimmissionsschutz, Dipl.-Ing. Kadansky-Sommer, 21.10.2019)

Anlage 11Gutachterliche Stellungnahme nach DIN 18005 / TA Lärm zur Standorteinschätzung / Auswirkungen aus der geplanten Ansiedlung eines Reitsportfachmarktes (Ingenieurbüro IBK Schallimmissionsschutz, Dipl.-Ing. Kadansky-Sommer, 21.10.2019)

Anlage 12Auswirkungsanalyse zur geplanten Ansiedlung eines Reitsportfachmarktes (GMA Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH, 20.11.2018)

Anlage 13Landschaftspflegerischer Fachbeitrag einschließlich Artenschutzvorprüfung – ASP I (Schöke Landschaftsarchitekten PartGmbB, 31.10.2019)

Anlage 14Tabellarische Zusammenfassung der im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen inkl. Beschlussentwürfe

Anlage 15Im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung eingegangene Stellungnahmen

gez. Lo Cicero - Marenberg

Bürgermeister

Erster Beigeordneter

Technische Beigeordnete

Kämmerer

Referat Jugend, Schulen und Sport

Kaufmännischer Betriebsleiter ETD

Technischer

Betriebsleiter ETD

Rechnungsprüfungsamt


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 07. Mai 2020Rat/WP 17/51. 40. Sitzung des Rates der Stadt Alsdorf

Art
Entscheidung
Ausschuß
Rat der Stadt Alsdorf

Donnerstag, 06. Februar 2020AfS/WP 17/33. 32. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung

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