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Schaffung von zusätzlichen Stellen für mutiprofessionelle Teams zur Integration durch Bildung für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler


Letzte Beratung
Dienstag, 14. Februar 2017 (öffentlich)
Federführend
Schulausschuss
Originaldokument
https://ratsinfo.baesweiler.de/vorgang/?__=LfyIfvCWq8SpBQj0MiyHawHWq8Vn7Ui3Mi5GJ

Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und unterstützt die Verwaltung in der Absicht, entsprechende Stellen einzurichten.

Darstellung der Sach-und Rechtslage:
Der nordrhein-westfälische Landtag hat mit dem Haushaltsbeschluss 2016 insgesamt 113 zusätzliche Stellen für sozialpädagogische Fachkräfte im Landesdienst geschaffen. Dabei handelt es sich um Stellen zur Besetzung von multiprofessionellen Teams zur Integration durch Bildung für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler. Von den insgesamt 113 zusätzlichen Stellen entfallen 27 Stellen auf den Bereich derBezirksregierung Köln. Die Stellen sollen dazu beitragen, dass neu zugewanderte Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter, d.h. insbesondere geflüchtete Kinder und Jugendliche sowie Kinder und Jugendliche in vergleichbaren Lebenslagen, so schnell wie möglich und so gut wie möglich in die nordrhein-westfälischen Schulen integriert werden können.

In den Landesdienst eingestellt werden können im Wesentlichen Fachkräfte nach § 72 SGBIIX (z.B. Sozialpädagogin und Sozialpädagogen,Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter/ Erzieherinnen und Erzieher) sowie Personen, die als geeignete Fachkräfte für Schulsozialarbeit gelten. Dies könnten beispielsweise Absolventinnen und Absolventen mit einem Bachelorabschluss der Studienrichtungen/ Studiengänge Sozialarbeit und/ oder Sozialpädagogik oder Absolventinnen und Absolventen mit einem Masterabschluss der Studienrichtungen/ Studiengänge Sozialarbeit und/oder Sozialpädagogik, Diplomsozialarbeiterinnen oder Diplomsozialarbeiter sowie Diplomsozialpädagogin oder Diplom-sozialpädagogen sein.

Im Rahmen von multiprofessionellen Teams sollen diese Fachkräfte mit Lehr- und anderen Fachkräften in den Schulen sowie anderen Akteurinnen und Akteuren der sozialen Arbeit in Schulen sowie der Integration durch Bildung, schulpflichtige Kinder und Jugendliche sowie deren Familien beraten und unterstützen.

Insbesondere werden diese Stellen für kommunale Gebietskörperschaften ausgeschrieben, denen eine besonders große Zahl von neu zugewanderten Schülerinnen und Schülern zugewiesen worden ist. Darüber hinaus sollte ein erkennbar hoher Bedarf für die Mitwirkung sozialpädagogischer Fachkräftefestzustellen sein.

Die neu einzustellenden Fachkräfte sollen in einem vor Ort vorhandenen Team tätig werden und werden in der Regel nicht einer einzelnen Schule zugewiesen. Die verschiedenen Fachkräfte unterstützen die Schulen mit ihrer jeweiligen sozialpädagogischen Kompetenz. In der Regel sind sie für mehrere Schulen, nach Möglichkeit in einem Sozialraum zuständig.

Die kommunalen Gebietskörperschaften, in denen die neu einzustellenden Fachkräfte tätig werden sollen, ergänzen diese durch eigenes Personal. Dabei ist in der Regel ein Schlüssel von zwei Stellen im Landesdienst zu einer Stelle im kommunalen Dienst anzuwenden.

Die Verwaltung beabsichtigt, entsprechende Stellen im nächsten Schuljahr einzurichten, sofern das Programm seitens der Landesregierung angeboten wird.Die multiprofessionellen Teams unterstützen die Lehrerinnen und Lehrer in ihrer täglichen Arbeit. Die Fachkräfte richten ihre Angebote an einzelne Schülerinnen und Schüler, Schülergruppen oder auch Eltern. Sie beraten und begleiten die Kinder und Jugendlichen unter Einbeziehung ihres sozialen Umfeldes. Die Angebote sollen sowohl präventiv als auch bei konkretenSchwierigkeiten, Problemen oder Konflikten an die Zielgruppe gerichtet sein.

Sollte die Stadt Baesweiler an diesem sogenannten Matching-Verfahren teilnehmen, so bringt sie verbindlich die Stellen in das Verfahren ein, die für den Zweck Integration durch Bildung eingesetzt werden. Unter „Matching“ versteht man den Abgleich von Arbeitsplatzanforderungen einerseits und den persönlichen Eigenschaften und Kompetenzen von Bewerbern um den Arbeitsplatz andererseits. Bereits bestehende kommunale Stellen, die in einem anderen Rahmen als Matching-Stellen anerkannt worden sind, können nicht angerechnet werden. Daraus resultiert, dass bestehende Angebote der Schulsozialarbeit aufrechterhalten werden und mit dem zusätzlichen Angebot vernetzt werden sollen.

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
Sollten entsprechende Stellen eingerichtet werden, entstehen der Stadt Baesweiler Kosten entsprechend der jeweiligenEingruppierung.


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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