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Sachstand zum Thema „Flüchtlinge in Baesweiler“ 2017


Letzte Beratung
Dienstag, 27. Juni 2017 (öffentlich)
Federführend
Amt für soziale Angelegenheiten und Wohnungswesen
Originaldokument
https://ratsinfo.baesweiler.de/vorgang/?__=LfyIfvCWq8SpBQj0MjyGawIWr8Vm6Ti2Tf2GJ

Darstellung der Sach-und Rechtslage:
Derzeit leben 423 Flüchtlinge (Stand: 22.05.2017) in Baesweiler, davon befinden sich 265 Personen im Leistungsbezug nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), 125 Flüchtlinge sind anerkannt, 33 Flüchtlingen wurde der sogenannte subsidiäre Schutz zugesprochen. Von den 265 Personen im Leistungsbezug nach dem AsylbLG sind 134 lediglich geduldet, d.h. für diese Personen bekommt die Stadt Baesweiler keine pauschalen Kostenerstattungen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (FlüAG NW). Die anerkannten Flüchtlinge und die mit subsidiärem Schutz befinden sich zum größten Teil im Leistungsbezug des SGB II beim Jobcenter, nur wenige im SGB XII beim Sozialamt. Viele dieser Flüchtlinge wohnen, auch wenn derLeistungsträger zwischenzeitlich gewechselt hat, noch in von der Stadt Baesweiler angemietetem Wohnraum.
Von den 265 Personen im Leistungsbezug nach dem AsylblG leben 210 Personen im Familienverbund und 55 als Einzelpersonen.

Im Leistungsbezug des SGB II befinden sich zu 80 % syrische Flüchtlinge, 15 % stammen aus Afghanistan und 5 % aus dem Irak/Iran.

Bei den Flüchtlingen im Leistungsbezug nach dem AsylbLG stammen ca. 35 % aus den Balkanstaaten (Albanien, Kosovo, Serbien, Bosnien), 10 % aus Afghanistan,die übrigen aus Staaten wie z.B. Marokko, Guinea, Nigeria, Angola, Ghana, Bangladesch, Indien, Pakistan, Armenien, Kirgisistan, Tadschikistan, Mongolei etc.

Bei den Zuweisungen wird nach zwei Quoten unterschieden. Dies ist zum einen die Quote nach der Zahl der zugewiesenen Flüchtlinge im Sinne des FlüAG NW, zu denen insbesondere die Asylbewerber zählen, und zum anderen die Quote für anerkannte Schutzberechtigte mit Wohnsitzauflage. Bei letzterer schließen die Kommunen mit der zuständigen Bezirksregierung Zielvereinbarungen ab, wenn die Quote für die anerkannten Flüchtlinge aus den zentralen Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW nicht erfüllt ist. Zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung waren für die Stadt Baesweiler (noch) keine neuen Zuweisungen vorgesehen.

Seit diesem Jahr erfolgt die Abgabe der FlüAG-Bestandsmeldung zur Auszahlung der FlüAG-Pauschale nicht mehr quartalsweise sondern monatlich, was mit zusätzlichem Verwaltungsaufwand verbunden ist.

Darüber hinaus wurden die Sozialämter mit Bezugnahme auf das Schreiben des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 31.01.2017 verpflichtet, die tatsächlichen Unterbringungskosten nach dem AsylbLG für den Zeitraum vom 01.01.2017 bis 31.12.2017 zu erheben. Die Kosten sind zu unterteilen in solche für die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften (in Baesweiler nur Peterstraße 190 bis 196) sowie die Kosten für die Unterbringung in angemieteten Wohnungen. Anhand dieser Ist-Kostenerhebung der tatsächlich in den Kommunen anfallenden Kosten für die Unterbringung von Flüchtlingen wird dann über die Höhe der monats-und personenscharfen Pauschale für das Jahr 2018 seitens des Ministeriums weiterverhandelt werden.

Neben dem bereits mehrfach vorgestellten Ansatz der dezentralen Unterbringung stehen zurzeit zunehmend auch die Beratung und Begleitung der Flüchtlinge wie auch die Vermittlung von Sprachkenntnissen und weitere Integrationsbemühungen im Fokus.

Auf Grund einer städtischerseits unterstützten Initiative wurde zudem -wie bereits berichtet-ein ehrenamtlicher Helferkreis gegründet, dem zahlreiche Personen angehören. Bei dem ehrenamtlichen Helferkreis für Flüchtlinge, aus dem u.a. das „Café Willkommen“ hervorgegangen ist, handelt es sich um eine Kooperation zwischen dem Nachbarschaftstreff Setterich, der Katholischen Kirchengemeinde St. Marien und der Stadt Baesweiler. Die ehrenamtliche Tätigkeit ist sehr vielfältig. Es reicht von der Betreuung der Flüchtlinge im Café Willkommen bis hin zu Einzelfallhilfe für Familien und Einzelpersonen. Die Helferinnen und Helfer organisieren Deutschkurse, Ausflüge, geselliges Beisammensein, Kleider-und andere Sachspenden oder sind auch Dolmetscher tätig. Sie sind darüber hinaus aktiv in der Akquise von Spendengeldern für die Flüchtlingsarbeit. Einige Flüchtlinge engagieren sich mittlerweile selbst ehrenamtlich in diesem Helferkreis, was ebenfalls ein schönes Zeichen der Integration ist. Daneben hat auch das Team des Nachbarschaftstreffs Setterich seit vielen Jahren eine Beratung für Flüchtlinge eingerichtet und betreut diese sehr intensiv.

Neben der Flüchtlingsberatung bietet der Nachbarschaftstreff Setterich Deutschkurse sowie Hausaufgabenbetreuung an. Darüber hinaus werden mit der Gruppe für Ausländerfreundlichkeit u.a. Kontakte zu ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern aufgebaut, die Flüchtlinge werden bei Behördengängen begleitet, sie erfahren Unterstützung bei der Alltagsbewältigung und Hilfe bei der Kontaktaufnahme zu anderen lokalen und regionalen Gruppen. Zudem unterhält der Nachbarschaftstreff einen Kleiderladen, in dem guterhaltene Kleidung aus zweiter Hand gegen einen kleinen Obolus abgegeben wird. Der Kleiderladen ist aber auch ein Ort der Begegnung, den die in Baesweiler lebenden Flüchtlinge gerne aufsuchen.

Eine weitere Bereicherung für die Flüchtlingsarbeit sind die „Willkommensbegleiter für Flüchtlinge“. Hierbei handelt es sich um einen Kreis von ehrenamtlichen Alltagsbegleitern für geflüchtete Menschen, ähnlich dem bereits bestehenden Projekt „Familienpaten des Caritasverbandes Aachen“. Derzeit sind bereits sieben sogenannte Patenschaften entstanden. Träger sind der Caritasverband Aachen und die Katholische Kirchengemeinde St. Marien in Kooperation mit der Stadt Baesweiler.

Allen in der Flüchtlingsarbeit engagierten Ehrenamtlern gebührt ein besonderer Dank der Verwaltung. Sie leisten einen unschätzbar wertvollen Beitrag zur Integration der in Baesweiler lebenden Flüchtlinge.

Auch das DRK (Haus Setterich) ist in der Betreuung der Flüchtlinge mit eingebunden. So hat sich bereits in derVergangenheit eine durch die Vivawest Stiftung geförderte Teilzeitkraft auch mit um die Flüchtlingsbetreuung gekümmert und hat insbesondere durch aufsuchende Gespräche die Bedarfe der Flüchtlinge erfragt, Kontakte geknüpft und allgemein zu den Bereichen „Sprachförderung“, „Gesundheitsförderung“, „Integration“ und „Teilhabe“ beraten.

Zwischenzeitlich wurde eine weitere soziale Betreuung für die Flüchtlinge durch das DRK eingerichtet, welche mit städtischen Mitteln gefördert wird. Hier wurde eine studierte Sozialarbeiterin als Ansprechpartnerin gefunden, die als Halbtagskraft mit den Flüchtlingen in Kontakt kommt und sich konkret vor Ort um die Probleme und die Betreuung der Flüchtlinge kümmert. In diesem Zusammenhang hat die Stadt Baesweiler aus dem Programm „KommAn-NRW“ Mittel erhalten, die zur Einrichtung eines Ankommenstreffpunktes für Flüchtlinge im Breslauer Weg genutzt wurden. Dieser Ankommenstreffpunkt bietet Räumlichkeiten, die als Begegnungs-und Kommunikationsort dienen. Hier wird ein Zusammenkommen der Flüchtlinge mit Bürgerinnen und Bürgern sowie Vertretern freier Träger und andere Akteure ermöglicht. Im Ankommenstreffpunkt finden Aktivitäten statt, die Flüchtlinge nach ihrer Ankunft in Baesweiler helfen, sich räumlich, sprachlich, sozial und kulturell zu orientieren. Hierbei handelt es sich um niedrigschwellige Angebote, die der Information z.B. über grundgesetzliche und kulturelle Werte in Deutschland, der sprachlichen Verständigung, dem gemeinsamen Verstehen und Erleben und der Durchführung gemeinsamer Freizeitaktivitäten dienen.

Des Weiteren hat das DRK eine weitere halbe Stelle -gefördert aus dem Bundesprogramm „Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer“ (MBE)-in Baesweiler geschaffen. Hierüber soll nochmals eine verstärkte Beratung von Menschen mit Migrationshintergrund ermöglicht werden.

Mit Verabschiedung des Integrationsgesetzes hat der Bund mit dem Arbeitsmarktprogramm „Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen“ („FIM“) jährliche Mittel zur Verfügung gestellt, damit Flüchtlingen die Möglichkeit gegeben werden kann, die Wartezeit bis zur Entscheidung über die Anerkennung durch eine sinnvolle und Gemeinwohl orientierte Beschäftigung zu überbrücken. Dabei können die Teilnehmenden Einblicke in das berufliche und gesellschaftliche Leben inDeutschland erhalten und auch Sprachkenntnisse erwerben. Darüber hinaus können die in den Arbeitsgelegenheiten gewonnen Erkenntnisse über die Fähigkeiten und Kenntnisse der Teilnehmenden später für weiterführende Maßnahmen zur Integration bzw. Arbeitsförderung genutzt werden.

Die Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen unterscheiden sich zwischen sogenannten „internen FIM“ und „externen FIM“. „Interne FIM“ werden innerhalb von Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften zur Unterstützung des dortigen Einrichtungsablaufes durchgeführt. Hingegen werden die „externen FIM“ außerhalb der genannten Einrichtungen durchgeführt und besitzen daher ein höheres Integrationspotential.

Teilnehmen können arbeitsfähige, nicht erwerbstätige Asylbewerber/innen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht der Vollzeitschulpflicht unterliegen. Ausgeschlossen sind Leistungsberechtigte nach § 1 Absatz 1 Nr. 1 AsylbLG, die aus einem sicheren Herkunftsstaat nach § 29 a AsylG stammen, sowie geduldete und vollziehbar ausreisepflichtige Leistungsberechtigte. Bezüglich weiterer Einzelheiten wird auf die ausführliche Verwaltungsvorlage zur Sitzung vom 13.09.2016 verwiesen. Der Stadt Baesweiler wurden auf Antrag „externe FIM“ sowie „interne FIM“ bewilligt.

Über die „Interne FIM“ wurden/werden 4 Asylbewerber erfolgreich mit Reinigungsarbeiten in den o.a. Unterkünften betraut. Über die „Externe FIM“, die zunächst bis 30.09.2017 fortgesetzt wird, wurden/werden 5 Asylbewerber/innen erfolgreich für die Landschaftspflege und den Wegebau beim städtischen Baubetriebshof eingesetzt.

Hinsichtlich der Einführung der Gesundheitskarte für Asylbewerber ist festzuhalten, dass die angekündigte Evaluation dieses Vorhabens, welche lt. Beschluss des Ausschusses vom 17.11.2015 zur Grundlage der Entscheidung, über deren Einführung für die der Stadt Baesweiler zugewiesenen Asylbewerber gemacht werden sollte, immer noch nicht vorliegt.

Mit Stand vom März 2017 hatten lediglich 24 nordrhein-westfälische Städte die Gesundheitskarte eingeführt. Auf Grund der finanziellen Unsicherheit ist lt. einer Pressemeldung zwischenzeitlich eine Kommune wieder ausgestiegen. Andere Kommunen kritisieren „bürokratische Hemmnisse“ im Zusammenhang mit der Abrechnung der Leistungen.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Verwaltung, weiterhin bis zum Vorliegen der Evaluationsergebnisse abzuwarten, um so auf einer sicheren Grundlage entscheiden zu können.

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
Im Haushaltsplan 2017 sind im Produkt 05-01-02 -Hilfe nach dem AsylbLG-ordentliche Erträge in Höhe von 3.517.700,00 € und ordentliche Aufwendungen in Höhe von 3.571.329,00 € veranschlagt. Dabei sind anderweitige Kosten, z.B. Personalkosten anderer Ämter sowie Auswirkungen auf die allgemeine und differenzierte Städteregionsumlage nicht berücksichtigt.


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 27. Juni 2017Sitzung des Ausschuss für Jugend, Familie, Senioren und Soziales

Ausschuß
Ausschuss für Jugend, Familie, Senioren und Soziales