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Aktueller Sachstand im Bereich "Asyl" und Resolution an die Landesregierung Nordrhein Westfalen


Letzte Beratung
Samstag, 04. Oktober 2014 (Öffentlich)
Federführend
Stadtrat
Originaldokument
http://www.baesweiler.de/files/formulare/sitzungen/2014-11-04-Rat-Einladung.pdf

Vorlage für die Mitglieder des Rates der Stadt Baesweiler

TOP 2

Bereits in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde über die finanziellen Entwicklungen und notwendige überplanmäßige Mehrausgaben im Bereich Asyl berichtet.

In den vergangenen Jahren hat die Zahl der asylbegehrenden Flüchtlinge, die der Stadt Baesweiler zugewiesen werden, deutlich zugenommen. Diesen Flüchtlingen gewährt die Stadt Baesweiler auf Grundlage ds Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) und der hierzu ergangenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes - insb. zur Höhe der zu gewährenden Leistungen - u.a. Leistungen zur Deckung des Bedarfs an Ernährung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege und Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des haushalts und stellt eine Unterkunft zur Verfügung bwz. übernimmt die Kosten für eine angemessene Unterkunft nebst den dazugehörigen Kosten für die Heizung. Des Weiteren gewährt die Stadt den ihr zugewiesenen Flüchtlingen Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt. 

Auch wenn es zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage noch keine abschließende Beurteilung der Ergebnisse des Flüchtlingsgipfels erfolgen kann, da die genaueren Einzelheiten noch nicht bekannt sind, ist davon auszugehen, dass die Zusagen der Landesregierung auch für Baesweiler eine - derzeit noch nicht nähre bezifferbare - Erhöhung der Landeszuweisungen bewirken werden. Bei einer großb überschlägigen Berechnung anhand der in der Presse genanntne Erhöhung um 25% würd dies für Baesweiler einen Betrag aufgrund der aktuellen Zahlen von ca. 40.000,- EUR zusätzlich ausmachen. Ob damit letztlich in Baesweiler ein -a fu Grundlage der aktuellen Zahlen hochgerechneter - Kostendeckungsgrad von ca. 21% erreicht werden wird oder ob sich dieser Kostendeckungsgrad dem dann zu erwartetenden (erhöhten) Landesdurchschnitt von 25% annähern wird, kann derzeit noch nicht vorhergesagt werden, da die Zahlen noch nicht auf die einzelnen Kommunen herunter gebrochen wurden. Unabhängig davon verbleibt der weitaus größte Teil der Kosten auch zukünftig bei den Kommunen.

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Baesweiler nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und begrüt das Ergebnis des Flüchtlingsgipfels NRW vom 20.10.2014 als ersten Schritt in die Richtung.

Er fordert die Landesregierung Nordrhein-Westfalen aber dringen auf, die finanziellen Rahmenbedingungen in der Flüchtlingshilfe für die Kommunen weiter zu verbessern und künftig die Kosten - inkl Krankenkosten und Kosten für alle geduldeten Flüchtlinge - durch eine Spitzabrechnung, wie sie in anderen Bundesländern bereits erfolgt, zu übernehmen.


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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