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23. Oktober 2018 - Im Archiv seit 01.01.2020 Neue Richtlinien zur Förderung von Flüchtlingsprojekten des Bundes

Die geänderten Richlinien ersetzen die bisherigen und sind anzuwenden auf Anträge, die ab dem Tag des Inkrafttretens (20.9.2018) eingegangen sind. Die Förderrichtlinien sind bis zum 31. Dezember 2019 befristet.

Gegenstand der Förderung:

  • Förderung von hauptamtlichen Koordinatoren zur Unterstützung des Ehrenamts in der Flüchtlingsarbeit sowie Förderung von Strukturen, Beratungs- und Unterstützungsleistungen sowie Bereitstellung von Sachmitteln für den Ersatz von Ausgaben, um das ehrenamtliche Engagement für Flüchtlinge und auch von Flüchtlingen vor Ort zu erhöhen sowie vorhandene Kompetenzen zu stärken und zu verstetigen.
  • Unterstützungsangebote zur Gewaltprävention und zum Empowerment von geflüchteten Frauen und anderen besonders schutzbedürftigen Personen sowie niedrigschwellige Beratungsangebote, um (potenziell) betroffenen Flüchtlingen zu helfen, professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
  • Unterstützung der gesellschaftlichen und politischen Teilhabe von Flüchtlingen durch die Bereitstellung nied- rigschwelliger Angebote


Zuwendungsempfänger

  • Zuwendungsempfänger können sein: Verbände, Vereine, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, aner- kannte Träger der politischen Bildung, Migrantenorganisationen und sonstige rechtsfähige gemeinnützige Einrichtun- gen, die in der Arbeit mit Flüchtlingen bundesweit, mindestens aber überregional tätig sind. Gefördert werden können nur Projekte von Stellen außerhalb der Bundesverwaltung. Zuwendungen an Länder und Kommunen erfolgen nicht.
  • Natürliche Personen sind nicht antragsberechtigt.


Beschreibung der Zuwendungsarten / -voraussetzungen finden sich im PDF im Anhang


Kategorien:
Flüchtlingshilfe , Fördermittel