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22. August 2018 Themenseite zum Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten

Der Informationsverbund Asyl + Migration hat auf der Seite familie.asyl.net aktuelle Informationen zum Thema "Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten" zusammengestellt.

Mit dem Familiennachzugsneuregelungsgesetz, das am 1.8.2018 in Kraft trat, wurde der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten neu geregelt. Sie verlieren den Rechtsanspruch auf Familienzusammenführung, stattdessen soll ein Kontingent von monatlich bis zu 1.000 Familienangehörigen dieser Personengruppe nach Deutschland einreisen können.

familie.asyl.net


Kategorien:
Flüchtlingshilfe , Familiennachzug


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