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Aktueller Sachstand zum Thema „Flüchtlinge in Baesweiler“


Letzte Beratung
Dienstag, 13. September 2016 (öffentlich)
Federführend
Ausschuss für Jugend, Familie, Senioren und Soziales
Originaldokument
https://ratsinfo.baesweiler.de/vorgang/?__=LfyIfvCWq8SpBQj0MiyHawJWu8Us4PGJ

Darstellung der Sach- und Rechtslage:
Die Anzahl der Leistungsbezieher nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ist im Jahr 2016 auch weiterhin gestiegen. Ende 2015 waren 358 Personen im Leistungsbezug, zurzeit verzeichnen wir 413 Personen. Davon wurden uns seit Anfang des Jahres 97 Personen von der Bezirksregierung Arnsberg neu zugewiesen. Insgesamt
(Zu-und Abgänge berücksichtigt) entspricht dies einer Steigerung von 10% seit Anfang des Jahres. Abgänge aus dem Leistungsbezug nach AsylbLG entstehen hauptsächlich durch Anerkennung derAsylbewerber als Flüchtling. Anfang Juli hat die Bezirksregierung um den Abschluss einer Zielvereinbarung mit der Stadt Baesweiler (wie auch mit anderen Kommunen) gebeten, um zur Erfüllung der Quote wieder Asylbewerber aufzunehmen.Diese Vereinbarung sieht vor, dass die Stadt Baesweiler bis zur 41. Kalenderwoche 120 Personen aufnimmt. Bis zum Vorlagenschluss 01.09.2016 wurden uns bereits 80 Personen zugewiesen, in den nächsten Wochen werden noch weitere 40 Personen als Neuzuweisungen durch die Bezirksregierung Arnsberg zugeteilt. Zwei Drittel der Asylbewerber kommen aus den Ländern Syrien, Albanien, Irak, Afghanistan, Serbien, Kosovo und Marokko, die meisten jedoch aus Syrien. Von den zurzeit 413 in Baesweiler lebenden Personen sind 108 Einzelpersonen, die anderen 305 Personen leben im Familienverbund.

Mit Erlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW (MIK) vom 17.05.2016 wurde die Bezirksregierung Arnsberg mit der Organisation der Zuführung von Flüchtlingen beauftragt, die noch keinen Asylantrag gestellt haben, das heißt: Asylbewerber, die lediglich eine BÜMA (Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender) haben. Mit weiterem Erlass des MIK vom 07.06.2016 wurden die Ausländerbehörden damit betraut, die Zuführung zu den entsprechenden Stellen in den Kommunen zu organisieren.
In der Praxis wird es nun für Baesweiler so aussehen, dass die Asylbewerber ohne BÜMA (179 Personen) an 4 Terminenmit Bussen nach Mönchengladbach gebracht werden, dort übernachten und am Folgetag die Registrierung erfolgt. Hierbei wird auch der Ankommensnachweis ausgestellt, der Asylantrag gestellt und ggf. soll auch das Interview geführt werden. Unterbringung und Verpflegung erfolgen in einer Erstaufnahmeeinrichtung.
Die Kosten für diese Maßnahmen trägt das Land.Die Familien müssen komplett erscheinen. Den Asylbewerbern drohen Sanktionen bei Nichterscheinen.

Mit Verabschiedung des Integrationsgesetzes hat der Bund mit dem Arbeitsmarktprogramm „Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen“ („FIM“) jährliche Mittel zur Verfügung gestellt, damit Flüchtlingen die Möglichkeit gegeben werden kann, die Wartezeit bis zur Entscheidung über die Anerkennung durch eine sinnvolle und Gemeinwohl orientierte Beschäftigung zu überbrücken. Dabei können die Teilnehmenden Einblicke in das berufliche und gesellschaftliche Leben in Deutschland erhalten und auch Sprachkenntnisse erwerben.
Darüber hinaus können die in den Arbeitsgelegenheiten gewonnen Erkenntnisse über die Fähigkeiten und Kenntnisse der Teilnehmenden später für weiterführende Maßnahmen zur Integration bzw. Arbeitsförderung
genutzt werden.

Die Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen unterscheiden sich zwischen sogenannten „internen FIM“ und „externen FIM“. „Interne FIM“ werden innerhalb von Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften zur Unterstützung des dortigen Einrichtungsablaufes durchgeführt. Hingegen werden die „externen FIM“ außerhalb der genannten Einrichtungen
durchgeführt und besitzen daher ein höheres Integrationspotential.

Teilnehmen können arbeitsfähige, nicht erwerbstätige Asylbewerber/innen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht der Vollzeitschulpflicht unterliegen. Ausgeschlossen sind Leistungsberechtigte nach § 1 Absatz 1 Nr. 1 AsylbLG, die aus einem sicheren Herkunftsstaat nach § 29 a AsylG stammen, sowie geduldete und vollziehbar ausreisepflichtige Leistungsberechtigte.

Die Teilnahmedauer beträgt für jede/n Teilnehmer/in bis zu sechs Monate bei einem Umfang von bis zu 30 Wochenstunden. Die Mehraufwandsentschädigung für die/den Teilnehmenden beträgt analog zu § 5 Abs. 2 AsylbLG 0,80 € / Stunde.

Wird der Asylantrag während der Dauer einer Flüchtlingsintegrationsmaßnahme abgelehnt, ist die Teilnahme an der Maßnahme unverzüglich zu beenden. Bei Stattgabe des Asylantrages kann in Absprache mit der/dem Teilnehmenden und des Jobcenters die Maßnahme fortgeführt werden.

Grundsätzlich ist allerdings zu berücksichtigen, dass weiterführende Integrationsmaßnahmen, wie die Teilnahme an einem Sprach- oder Integrationskurs, einer Berufsausbildung oder eines Studiums etc. Vorrang vor einer Zuweisung in eine Flüchtlingsintegrationsmaßnahme. Eine Kombination beider Maßnahmen ist nur in dem Maße möglich, soweit der Vorrang der Sprach- bzw. Integrationskurse gewährleistet bleibt.

Den Maßnahmeträgern der Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen werden eine Aufwandspauschale i.H.v. 250,00 € pro besetzte Stelle bei „externen FIM“ bzw. i.H.v. 85,00 € pro besetzte Stelle bei „internen FIM“ erstattet.

Die Stadt Baesweiler beabsichtigt, 8 „externe FIM“ sowie 4 „interne FIM“ zu beantragen. Die „Interne FIM“ ist wie folgt vorgesehen: Es sollen 4 Asylbewerber mit Reinigungsarbeiten betraut werden. Die Reinigungsarbeiten in den o.a. Unterkünften sollen das Wohlbefinden der Bewohner steigern sowie die bereits durchgeführten Hygienemaßnahmen im Sinne des Gesundheitsschutzes ergänzen. Durch diese Maßnahme lernen die eingesetzten Personen Verantwortung zu übernehmen. Letztlich dient die Maßnahme der Heranführung an den Arbeitsmarkt, erleichtert die Kompetenzfeststellung und fördert gleichzeitig den Erwerb der deutschen Sprache durch denKontakt zu den Hausmeistern in den Unterkünften. Zu den Aufgaben zählen die Reinigung der gemeinschaftlich genutzten Räume wie Küche, Toilette, Badezimmer, Flur und Treppenhaus sowie Unterstützung der Hausmeister bei kleineren Reparaturen und dem Anhaltender Bewohner zur Mülltrennung. Die in diesem Bereich eingesetzten Asylbewerber werden selbstverständlich bei ihren Arbeiten angeleitet und begleitet.

Die „Externe FIM“ ist wie folgt vorgesehen: Es sollen 8 Asylbewerber/innen für die Landschaftspflege und den Wegebau eingesetzt werden. Der städtische Baubetriebshof ist u.a. für die Pflege der städtischen Grünanlagen sowie der im Eigentum der Stadt Baesweiler stehenden Fuß-, Rad-und Wanderwege zuständig. Mit Hilfe der beantragten Maßnahmen kann die Pflege der Grünanlagen sowie der im Eigentum der Stadt Baesweiler stehenden Fuß-, Rad- und Wanderwege zusätzlich jahreszeitlich bedingt über das notwendig erforderliche Maß hinaus betrieben werden. Die Teilnehmer finden sich morgens am städtischen Baubetriebshof zwecks weiterer Koordination ihrer Einsätze ein. Die Flüchtlinge werden bei ihren Tätigkeiten von einem Mitarbeiter des Baubetriebshofes begleitet. Im Rahmen dieser Maßnahme können die Teilnehmer Einblicke in das berufliche und gesellschaftliche Leben in Deutschland erhalten und auch Sprachkenntnisse erwerben. Letztlich leisten sie einen Beitrag zum Gemeinwohl. Ein weiterer Bestandteil der externen Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen ist die Pflege der Grünanlagen an den Gemeinschaftsunterkünften Peterstraße 190 –196 sowie Am Bauhof 2

Darüber hinaus hat die Stadt Baesweiler zum Zwecke der Unterbringung von Flüchtlingsfamilien wenige private Wohnungen mit Garten angemietet. Grundsätzlich obliegt die Pflege dieser Grünanlagen den Flüchtlingsfamilien. Die Maßnahme ermöglicht allerdings, die entsprechenden Familien an die Beseitigung von Unkraut und Laub sowie an die Pflege der Grünanlagen über die Maßnahmeteilnehmer heranzuführen und bei den Arbeiten zu begleiten. So werden über die Teilnehmenden hinaus gesellschaftliche Grundregeln an die Flüchtlinge vermittelt.

Mit dem intensiven Zuzug von Flüchtlingen im vergangenen Jahr hat auch die Nachfrage nach Möglichkeiten einer freiwilligen Rückkehr in das Heimatland enorm zugenommen. Im gesamten Gebiet der StädteRegion gibt es hierfür beim Caritasverband eine einzige Stelle, die eine qualifizierte Rückkehrberatung für Flüchtlinge und Migranten insgesamt vorhält, die jedoch nur mit einer Kapazität von einer halben Stelle besetzt ist. Es handelt sich hierbei um die internationale Organisation für Migration (IOM), die sich um die freiwillige Rückkehr der Asylbewerber/innen kümmert, die keine Möglichkeit auf eine Bleibeperspektive in Deutschland haben oder die aus anderen Gründen das Bundesgebiet wieder verlassen müssen. Zur Zeit besteht beim Caritasverband für die Region Aachen eine Förderung dieser
halben Stelle durch das Land Nordrhein-Westfalen für den Aufgabenbereich der freiwilligen Rückkehr. Landesseitig besteht derzeit aber keine Möglichkeit, weitere Fördermittel für die StädteRegion Aachen zur Verfügung zu stellen. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass eine Rückkehrberatung vor Ort in enger Zusammenarbeit zwischen der IOM, den örtlichen Sozialämtern und der Ausländerbehörde die bestmögliche Resonanz erzielt. Gelingt es, Menschen, die keine Möglichkeit auf eine Bleibeperspektive in Deutschland haben oder die aus anderen Gründen das Bundesgebiet wieder verlassen müssen, zu einer freiwilligen Ausreise zu bewegen, so ist dies für alle Beteiligten von großem Nutzen. Der Faktor „Abschiebung“, der für alle emotional sehr belastend sein kann, entfällt. Ein sehr wesentlicher Nutzen liegt natürlich auch in einer nicht unerheblichen Einsparung von öffentlichen Leistungen, wenn die Menschen bereit sind, das Bundesgebiet vorzeitigzu verlassen.

Der Caritasverband hat der StädteRegion Aachen angeboten, die Rückkehrberatungen um eine weitere Vollzeitstelle aufzustocken - soweit die Finanzierung gesichert ist -, sodass die Verbindung mit dem bisherigen Fachwissen und in anderen Migrationsberatungen gewährleistet ist. Für diese Vollzeitstelle wird ein Kostenvolumen von ca. 70.000 Euro anfallen. Der Städteregionstag hat nun in seiner Sitzung am 30.06.2016 beschlossen, dem Antrag des Caritasverbandes für die Regionen Aachen Stadt und Aachen Land e.V. (CV) auf Förderung der Rückkehrberatung für geflüchtete Menschen zu entsprechen. Der Beschluss wurde wie folgt gefasst: „Der Städteregionstag nimmt den Vorschlag des Caritasverbandes zur Kenntnis, dort eine Vollzeitstelle zur Beratung von geflüchteten Menschen für die Unterstützung der freiwilligen Rückkehr in die Heimatländer einzurichten, falls die Finanzierung in Höhe von insgesamt 70.000 Euro zugesichert wird, die sich auf die StädteRegion Aachen und Stadt Aachen gleichmäßig verteilen sollte. Durch diese Maßnahme kann auch eine Einsparung in den Aufwendungen im Asylbewerberleistungsgesetz bei den regionsangehörigen Städten und Gemeinden erreicht werden. Darüber hinaus wird die StädteRegion damit beauftragt, eine Abstimmung mit allen regionsangehörigen Kommunen zur Übernahme dieser neuen freiwilligen Leistungen herbeizuführen.“

Die voraussichtlichen Kosten in Höhe von rund 70.000 Euro für die zusätzliche Vollzeitstelle werden nun im Rahmen der üblichen Abrechnung zwischen der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen abgewickelt. Auf der Basis der Umlagegrundlagen für 2017 entfallen von dem Anteil der StädteRegion auf die Stadt Baesweiler bei Gesamtkosten in Höhe von 70.000 Euro ein Anteil von ca. 1.600,00 Euro.

In der Vergangenheit wurde die IOM bereits von vielen Baesweiler Flüchtlingen erfolgreich in Anspruch genommen und die Zusammenarbeit zwischen IOM und dem Sozialamt funktioniert reibungslos

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
1. Interne FIM
Pro besetzter Stelle
Ertrag 85,00 Euro monatliche Pauschale (Erstattung Maßnahmekosten)
Aufwand 0,80 €/Stunde je Teilnehmer/in (Auszahlung an Teilnehmer/in durch Stadt)
Ertrag 0,80 €/Stunde je Teilnehmer/in (Erstattung durch Agentur für Arbeit)

2. Externe FIM
Pro besetzter Stelle
Ertrag 250,00 Euro monatliche Pauschale (Erstattung Maßnahmekosten)
Aufwand 0,80 €/Stunde je Teilnehmer/in (Auszahlung an Teilnehmer/in durch Stadt)
Ertrag 0,80 €/Stunde je Teilnehmer/in (Erstattung durch Agentur für Arbeit)

3. Die Erträge für die Maßnahmekosten werden für die Beschaffung benötigter sächlicher Ausstattung ausgegeben, sodass im Ergebnis keine Kosten hierfür entstehen.

Zustimmung des Rechnungsprüfungsamtes
nicht erforderlich


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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