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Änderung der Satzung über die Errichtung und Benutzung einer nicht rechtsfähigen Einrichtung zur Unterbringung von Obdachlosen und Flüchtlingen und über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung


Letzte Beratung
Dienstag, 16. Dezember 2014 (Öffentlich)
Federführend
Stadtrat
Originaldokument
http://www.baesweiler.de/files/formulare/sitzungen/2014-12-16-Rat-Protokoll.pdf

Protokoll der Sitzung vom 16.12.2014

TOP 8

Änderung der Satzung über die Errichtung und Benutzung einer nicht rechtsfähigen Einrichtung zur Unterbringung von Obdachlosen und Flüchtlingen und über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung

Die Stadt Badenweiler betreibt Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte als nicht rechtsfähige öffentliche Einrichtungen in den Gebäuden Peterstraße 190 bis 196 und Am Bauhof 2 bis 6. Für die Nutzung der Einrichtungen sind nach der Satzung über die Errichtung einer nicht rechtsfähigen öffentlichen Einrichtung in der Stadt Badenweiler zur Unterbringung von Obdachlosen und Flüchtlingen und über die Erhebung von Gebühren Nutzungsgebühren zu entrichten. 

Alle Angaben zu Gebühren und Kosten lassen sich dem Originaldokument entnehmen.

Beschluss:

Der Stadtrat beschloss einstimmig, die der Originalniederschrift als Anlage 7 im Entwurf beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über die Errichtung einer nicht rechtsfähigen öffentlichen Einrichtung zur Unterbringen von Obdachlosen und Flüchtlingen und über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung vom 20.12.2005.

 

 


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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