06. Februar 2018 - Im Archiv seit 16.05.2018 Bundeswettbewerb Klimaschutz durch Radverkehr
Gesucht werden modellhafte, investive Projekte zur Verbesserung der Radverkehrssituation in konkret definierten Gebieten wie beispielsweise Wohnquartieren, Dorf- oder Stadtteilzentren. Bewerbungsfrist: 15.2. - 15.5.2018
Ziel:
Ziel ist es, neben der Einsparung von Treibhausgasemissionen auch einen Beitrag zur Verbesserung der Lebensqualität vor Ort zu leisten sowie durch Vorbildcharakter bundesweit zur Nachahmung anzuregen. Besonders förderwürdig sind Projekte, die in Kooperation mit verschiedenen Akteuren realisiert werden.
Bewerbungsverfahren:
Zweistufig - zuerst wird eine Projektskizze eingereicht, bei Interesse erhält man die Aufforderung zur Einreichung eines Förderantrags.
Förderbedingungen:
Im Regelfall erfolgt die Förderung durch eine nicht rückzahlbare Zuwendung von bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben beziehungsweise Kosten. Die Höhe der Förderung pro Vorhaben beträgt mindestens 200.000 Euro.
Wer kann sich bewerben?
Antragsberechtigt sind Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und Zusammenschlüsse von Kommunen sowie Betriebe, Unternehmen und sonstige Einrichtungen mit mindestens 50,1 Prozent kommunaler Beteiligung.
Antragsberechtigt sind auch Kooperationen („Verbünde“) von Kommunen, Unternehmen, Verbänden, Vereinen, Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus und Bundeswettbewerb Klimaschutz durch Radverkehr Hochschulen. An jedem Verbund muss mindestens eine Kommune, in der das Modellprojekt durchgeführt werden soll, beteiligt sein.
Weitere Infos:
klimaschutz.de/radverkehr