Teilen:

08. März 2016 Nordrhein-Westfalen legt Beschwerde gegen belgische Atomkraftwerke ein

Nordrhein-Westfalen wird gemeinsam mit Rheinland-Pfalz Beschwerde gegen den Betrieb der umstrittenen Atomkraftwerke in Belgien bei der Europäischen Kommission und bei den Vereinten Nationen einlegen.

Mit der Beschwerde wollen Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz erreichen, dass die EU-Kommission prüft, ob eine Vertragsverletzung vorliegt und daher ein entsprechendes Verfahren gegen Belgien eingeleitet werden muss.

Ein von Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen gemeinsam im Auftrag gegebenes Rechtsgutachten kommt zum Ergebnis, dass es sich bei den Laufzeitverlängerungen faktisch um erhebliche Änderungen der ursprünglichen Genehmigungen handelt, für die nach Europäischen Richtlinien und der so genannten ESPOO-Konvention eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich gewesen wäre. An einem solchen Verfahren hätten unter Beachtung des grenzüberschreitenden Charakters auch die Nachbarstaaten beteiligt werden müssen.

Zur Pressemitteilung des Landes NRW


Kategorien:
Aktuell in der Region