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28. April 2016 StädteRegion Aachen will Jodtabletten an Bevölkerung ausgeben

Innenminister Jäger muss noch zustimmen

Nachdem jetzt die belgische Atomaufsicht die Bitte der Bundesumweltministerin  Barbara Hendricks zurückgewiesen hat, die beiden AKWs vom Netz zu nehmen, will Städteregionsrat Etschenberg den nordrhein-westfälischen Innenminister Ralf Jäger nun offiziell bitten, einer Verteilung von Jodtabletten an die Bevölkerung zuzustimmen - ebenso wie die belgischen Behörden die spätestens 2017 Jodtabletten an alle Belgier verteilen wollen, die im Umkreis von 100 Kilometern zu einem Atomkraftwerk leben.

Die Jodtabletten in der Region Aachen werden schon jetzt dezentral in den Feuerwehrgerätehäusern der Kommunen vorgehalten. Sie gehören aber dem Land und deshalb muss der Innenministerin einer Vorabverteilung zustimmen.

Jodtabletten sind für alle unter 45jährigen vorgesehen - Personen, die älter als 45 Jahre sind, wird von einer Einnahme abgeraten, da mit steigendem Alter häufiger Stoffwechselstörungen der Schilddrüse auftreten. Außerdem nimmt im Alter die Wahrscheinlichkeit ab, an durch ionisierende Strahlung verursachtem Schilddrüsenkrebs zu erkranken.

Erst vor etwa einer Woche war bekannt geworden, dass eine deutsche Expertenkommission erhebliche Zweifel an den nötigen Sicherheitsreserven der maroden Stahlbehälter in den Kraftwerken hat. Daraufhin hatte die zuständige Bundesministerin die belgische Regierung um eine – zumindest – temporäre Abschaltung dieser Atommeiler gebeten. Ein bis dato einmaliger Vorgang, der noch am selben Tag mit einem eindeutigen „Nein“ aus Belgien abgewiesen wurde.

Die Klage der StädteRegion Aachen vor dem Staatsrat läuft bereits seit Februar. Dieser Klage will sich jetzt auch das Land NRW anschließen. Parallel bereitet eine Allianz von inzwischen über 60 Kommunen einen gemeinsamen Termin in Brüssel vor, um dem zuständigen EU-Energiekommissar Miguel Arias Cañete ein Informations- und Auskunftsersuchen zu überreichen. Zudem bereiten die StädteRegion Aachen und jeweils eine Kommune aus Luxemburg und den Niederlanden separate Klagen vor einem ordentlichen Gericht in Belgien vor.

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