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09. Februar 2016 StädteRegion hat Klage gegen Tihange beim belgischen Staatsrat eingereicht

Das Verfahren läuft. Die StädteRegion Aachen hat jetzt beim belgischen Staatsrat Klage gegen „Tihange 2“ eingereicht. Dies hat die Kanzlei des obersten belgischen „Verwaltungsgerichts“ am Freitag (5.2.) um 16:38 Uhr bestätigt.

Der sogenannte „Nichtigkeitsantrag“ richtet sich gegen das erneute Hochfahren des Reaktorblocks 2, der wegen tausender Risse im März 2015 vorübergehend stillgelegt worden war, bevor er im Dezember plötzlich wieder ans Netz ging.

Mit der Klage vor dem Staatsrat hat die StädteRegion Aachen das erste eigene Verfahren gegen Tihange 2 auf den Weg gebracht. Der Nichtigkeitsantrag richtet sich gegen den Beschluss der belgischen Atomenergiebehörde (FANK) zur Zulassung der Wiederinbetriebnahme von Tihange 2. Die Gegenseite hat jetzt 60 Tage Zeit, um eine Klageerwiderung zu formulieren.

In Kürze schon soll eine weitere Klage vor einem ordentlichen belgischen Gericht (Gericht der Ersten Instanz) folgen. Außerdem wollen sich die StädteRegion Aachen und Greenpeace Belgien wechselseitig in ihren Klageverfahren gegen das in der Diskussion befindliche AKW „Tihange“ unterstützen.

Deutsche und niederländische Gebietskörperschaften entlang der Grenze sind gleichermaßen betroffen und ziehen in Sachen „Tihange“ an einem Strang. Die regionsangehörigen Kommunen inklusive der Stadt Aachen, die Kreise Düren, Euskirchen, Heinsberg, Bitburg-Prüm und Vulkaneifel sowie die niederländischen Kommunen Gulpen-Wittem, Heerlen, Kerkrade und Maastricht unterstützen das rechtliche Vorgehen unter Federführung der StädteRegion Aachen.

Fest steht außerdem, dass die Partner aus der DreiländerRegion Aachen bis Ende März unter Federführung der StädteRegion an die EU-Kommission herantreten und diese auffordern werden, auch Ihre Informations- und Auskunftsrechte wahrzunehmen. Unabhängig davon will die StädteRegion Aachen Umweltinformationsansprüche gegen belgische Behörden geltend machen.

Die erforderlichen Beschlüsse für das Vorgehen der StädteRegion und damit auch die Freigabe der finanziellen Mittel hatte der Städteregionsausschuss im Rahmen einer Sondersitzung Anfang Februar einstimmig getroffen.

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