23. Oktober 2018 - Im Archiv seit 01.12.2018 Teilaufhebung, Auslegung + Kommentierung Bebauungsplan Diemstraße (Heidbendenstraße)
Nach der Teilaufhebung steht der straßenbegleitende Bereich des Plangebietes für Wohnnutzung zur Verfügung, der restliche Teil des Aufhebungsbereiches kann z. B. als Renaturierungsbereich aufgewertet werden.
Auslage der Pläne mit Möglichkeit zur Kommentierung vom 29.10. - 30.11.2018.
Lage:
Auf Teilflächen des ehemaligen Sportplatzes an der Ecke Adenauerallee / Heidbendenstraße.
Größe: 1,4 ha.
Geplante Nutzung:
Entlang der Heidbendenstraße wird über die Zulässigkeit von Vorhaben nach Rechtskraft der Teilaufhebung nach § 34 BauGB entschieden werden. Das heißt, dass ein geplantes Bauvorhaben sich nach Art der Nutzung (z.B. Wohnen) und Maß (z.B. Größe/Höhe des Gebäudes) in die Umgebung einfügen muss. Der restliche Bereich des Gebietes der Teilaufhebung wird planungsrechtlich zum „Außenbereich“ nach § 35 BauGB und soll als „Renaturierungsbereich“ aufgewertet werden.
Auslage der Pläne vom 29.10. - 30.11.2018:
Verwaltungsgebäude Am Marschiertor, Lagerhausstraße 20, 4. Etage Raum 400
Mo - Do von 8 - 12:30 Uhr und von 13:30 - 16 Uhr
Mi bis 17 Uhr
Fr von 8 - 13 Uhr