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Errichtung und Betrieb einer Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) / Notunterkunft für Flüchtlinge ; in der Sporthalle Jahnstraße;; hier: Genehmigung von außerplanmäßigen Aufwendungen


Letzte Beratung
Mittwoch, 28. Oktober 2015 (Beschlussfassung öffentlich)
Federführend
Rat der Stadt Eschweiler
Originaldokument
https://rat.eschweiler.de/bi/vo0050.php?__kvonr=1994

Gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW  in Verbindung mit  § 9 Ziffer 2 der Haushaltssatzung der Stadt Eschweiler stimmt der Stadtrat der außerplanmäßigen Aufwendung für das Haushaltsjahr 2015

bei Produkt 05 313 0101 - Integration von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte  -,

Sachkonto 5338 0800 - Aufwendungen für die Erstunterbringung von Flüchtlingen, Kostenstelle 32000000,

in Höhe von 950.000 Euro zu.

Die Deckung dieser außerplanmäßigen Aufwendung  ist durch entsprechende außerplanmäßige Erträge bei Sachkonto 4211 0800 - Kostenerstattung des Landes für Erstunterbringung gewährleistet.

Mit Verfügung der Bezirksregierung Köln vom 18.08.2015 (siehe Anlage) ist die Stadt Eschweiler im Wege der Amtshilfe gemäß §§ 4 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz NRW zur Unterbringung von Flüchtlingen in Anspruch genommen und dazu verpflichtet worden, ab dem 21.08.2015 Unterbringungskapazitäten für 150 Personen zu schaffen und den Betrieb dieser so genannten Erstaufnahmeeinrichtung (EAE)/Notunterkunft, d.h. insbesondere die Versorgung und Betreuung der Flüchtlinge sowie die Sicherheit/Bewachung der Einrichtung, sicherzustellen.

Zum vorgegebenen Termin konnte am Standort Sportzentrum Jahnstraße die dortige Sporthalle als EAE mit der erforderlichen Infrastruktur eingerichtet und für eine Belegung zur Verfügung gestellt werden. Ab dem 21.08.2015 erfolgte dann sukzessive durch vorübergehende Zuweisung von Flüchtlingen nach Eschweiler durch das Land NRW die Inanspruchnahme des vorgehaltenen Unterbringungskontingents, die Vollbelegung der EAE mit 150 Personen wurde am 25.08.2015 erreicht. Seither wird die Notunterkunft seitens der Stadt Eschweiler durchgängig auf diesem Belegungsniveau betrieben. Personenabgänge aus der EAE, i.d.R. nach Registrierung und Asylantragstellung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und Vorliegen der sogenannten BüMA (Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender), durch dauerhafte Zuweisung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) an eine Kommune innerhalb Nordrhein-Westfalens bzw. auch länderübergreifend werden umgehend von den zuständigen NRW-Bezirksregierungen durch entsprechenden Transfer neuer Flüchtlinge in die EAE kompensiert. Neben dem Unterbringungsstandort Sporthalle Jahnstraße nutzt die Stadt Eschweiler Räumlichkeiten im Mitteltrakt des ehem. Gesundheitsamtes der StädteRegion Aachen in der Steinstraße. Dort findet für alle neu ankommenden Flüchtlinge die Erstaufnahme, d.h. die erstmalige Personenerfassung/-registrierung sowie die medizinische Erstuntersuchung (ohne die später durchzuführenden Röntgen-/Tuberkulose-Untersuchungen sowie Schutzimpfungen) statt.

Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt für die im Wege der Amtshilfe zu schaffenden und zu betreibenden EAEs/Notunterkünfte die den Kommunen hierbei entstehenden Kosten (Sach- und Dienstleistungen). Die Stadt Eschweiler hat gegenüber der Bezirksregierung Köln die ihr aus der Errichtung der EAE Jahnstraße zum 21.08.2015 sowie die ihr aus dem laufenden Betrieb der EAE regelmäßig entstehenden Aufwendungen durch Rechnungslegung nachgewiesen und zur Erstattung angemeldet.

Für die erstmalige Einrichtung der Halle sind der Stadt Eschweiler Aufwendungen in einer Größenordnung von rund 100.000 € entstanden. Hierunter fallen insbesondere Kosten für die Sicherung des Sporthallenbodens, Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes (Brandschutzgutachten, Feuerlöscher, Sichtschutz mit entsprechender Brandschutzklasse), Herstellung von Belegungssegmenten und Abtrennungen innerhalb der Halle (Bauzaunsegmente/Absperrgitter), Einrichtungsgegenstände (Betten, Baby-/Kindersitze, sonst. Möblierung, Waschmaschinen und Wäschetrockner), Erst-/Grundausstattung mit Schlafdecken/Einwegdecken, Hygieneartikeln, Arzneien sowie Reinigungs- und Desinfektionsmaterial sowie Handwerkerdienstleistungen (Elektroarbeiten, Schreiner-/Holzarbeiten, Installationsarbeiten Wasser/Abwasser einschl. Kanalhausanschluss).

Regelmäßige Aufwendungen für den Betrieb der EAE Jahnstraße entstehen der Stadt in einem monatlichen Kostenumfang von rund 200.000 €. Dies sind vor allem Kosten für die Verpflegung, die Soziale Betreuung (Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Aachen-Land e.V.), den Sicherheitsdienst, die Reinigung der Einrichtung sowie die Vorhaltung von Mietcontainern (WC, Sanitär, Büro). Mit der Erbringung dieser Dienstleistungen wurden entsprechend verfügbare, geeignete und leistungsfähige Unternehmen bzw. Organisationen beauftragt.

Für die Errichtung der Sporthalle Jahnstraße als EAE und deren laufenden Betrieb bis Ende September 2015 sind bisher Aufwendungen in Höhe von rund 343.000 € entstanden. Unter Berücksichtigung des dargestellten, monatlichen Betriebsaufwandes in Höhe von circa 200.000 € ist im Haushaltsjahr 2015 insgesamt eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 950.000 € erforderlich. Mit Blick auf die zugesagte, vollständige Erstattung der Kosten durch das Land NRW stehen den erforderlichen außerplanmäßigen Aufwendungen entsprechende Erträge zur Deckung gegenüber. Vor dem Hintergrund anhaltend hoher Flüchtlingszugänge ist davon auszugehen, dass die bisher eingerichteten EAEs für einen Zeitraum bis mindestens erstes Quartal 2016 weiter betrieben werden müssen. Insoweit werden im Haushaltsplan 2016 ebenfalls entsprechende Aufwands- und Ertragskonten eingerichtet.

Neben der Erstattung der Kosten für die Errichtung und den Betrieb der EAEs/Notunterkünfte (Sach- und Dienstleistungen) haben die betroffenen Kommunen über ihre Spitzenverbände darauf gedrungen, dass ihnen auch die im Rahmen einer Aufgabenerledigung über Amtshilfe üblicherweise nicht anrechenbaren eigenen Personalkosten erstattet werden, damit die unbürokratische Hilfe der Kommunen zugunsten des Landes nicht zu finanziellen Lasten der Kommunen führt. Zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und dem Land NRW wurde zwischenzeitlich eine solche Erstattungsvereinbarung erfolgreich verhandelt und ausgearbeitet. Die einvernehmliche Lösung mit dem Ministerium für Inneres und Kommunales NRW sieht einen pauschalen Kostenersatz für eigenes

Personal und damit ein Verfahren mit minimalem bürokratischen Aufwand vor, welches den Kommunen die notwendige Planungssicherheit gibt. Nach dieser öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (siehe Anlage), die bis Ende Oktober zwischen den jeweiligen Kommunen und den zuständigen Bezirksregierungen geschlossen werden soll, erfolgt die Erstattung der notwendigen Kosten des Verwaltungspersonals von Kommunen mit EAEs/Notunterkünften mit bis zu 150 Plätzen mit einem Betrag in Höhe von monatlich 20.000 €/Einrichtung. Wird eine EAE/Notunterkunft mit einer höheren Platzzahl betrieben, erhöht sich die Pauschale in Schritten von 3.250 € für jeweils bis zu 25 weitere Plätze. Die Abrechnung der Personal- und Sachkosten erfolgt über die zuständige Bezirksregierung jeweils zum Ende eines Monats. Für Notunterkünfte, die am 01.09. dieses Jahres in Betrieb waren, so auch für die EAE/Notunterkunft Eschweiler, endet die Vereinbarung mit Ablauf des Monats Februar 2016, in den anderen Fällen sechs Monate nach Inbetriebnahme der EAE/Notunterkunft. Sie verlängert sich jeweils um einen Monat, wenn sie nicht einen Monat vor ihrem Ende gekündigt wird.

Bei Produkt 05 313 0101 - Integration von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte  -, Sachkonto 5338 0800 - Aufwendungen für die Erstunterbringung von Flüchtlingen, Kostenstelle 32000000, werden Mittel in Höhe von 950.000 Euro außerplanmäßig bereitgestellt.

Die Deckung dieser außerplanmäßigen Aufwendungen  ist durch entsprechende außerplanmäßige Erträge bei Sachkonto 42110800  - Kostenerstattung des Landes für Erstunterbringung, Kostenstelle 32000000, gewährleistet.

 

Die seit dem Jahresswechsel 2014/2015 drastisch angestiegenen Zugangszahlen bei den Flüchtlingen/Asylbewerbern spiegeln sich auf Ebene der Stadt Eschweiler in einem deutlichen Zuwachs neuer Aufgaben bei gleichzeitiger, enormer Verdichtung der Arbeiten im bereits wahrzunehmenden Aufgabenspektrum in den drei Handlungsfeldern Errichtung und Betrieb einer Erstaufnahmeeinrichtung (EAE), Inobhutnahme und Betreuung minderjähriger Flüchtlinge (umF) sowie Integration von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte wider. Unabhängig von bereits vorgenommenen, notwendigen Personalverstärkungen im Sozial- und Jugendamtsbereich, der Schwerpunktsetzung des Themas „Flüchtlinge“ für das Gesamtverwaltungshandeln und die Einbindung nahezu aller Fachämter in die Erledigung der sich hieraus ergebenden Aufgaben sowie des hohen, freiwilligen Engagements der Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter zur Bewältigung dieser Herausforderung (z.B. durch Ableistung von Mehrarbeit, die Übernahme zusätzlicher Aufgaben, die Durchführung von Bereitschaftsdiensten u.a.m.) sind mit Blick darauf, dass selbst unter Berücksichtigung der auf Bund-Länder-Ebene ergriffenen Maßnahmen (u.a. Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz) mittelfristig weiterhin von Flüchtlingszugängen auf hohem Niveau auszugehen ist, kurz- und mittelfristig weitere Personalmaßnahmen erforderlich (Ausbau Leistungssachbearbeitung, Sozialarbeit, Vormundschaftswesen).


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Mittwoch, 28. Oktober 2015RAT/019/2015 Sitzung des Stadtrates

Art
öffentlich
Ausschuß
Rat der Stadt Eschweiler
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