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Medizinische Versorgung

Der Krankenschutz für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erfolgt nach den Regelungen der §4 Asylbewerberleistungsgesetz und §6 Asylbewerberleistungsgesetz.

Die aktuelle Umsetzung der Regelungen nach AsylbLG in Aachen:

Der Hilfeempfänger erhält einen Krankenschein, der mit dem Hinweis versehen ist, dass nur die Kosten für die Behandlung akuter Erkrankungen und bei Schmerzzuständen übernommen werden.

Es gibt zustimmungspflichtige Leistungen und Leistungen, die ohne vorherige Prüfung in Anspruch genommen werden können.

Abrechnung der Kosten

Die Abrechnung der Kosten erfolgt über die Kassenärztliche Vereinigung, die wiederum mit dem Fachbereich Soziales und Integration abrechnet. Die Kassenärztliche Vereinigung erhält hierfür keine Leistungen.

Änderung nach 15 Monaten

Hält sich der Leistungsberechtigte 15 Monate (seit Erhalt der BüMA) ohne wesentliche Unterbrechung im Bundesgebiet auf, wird anstelle der §§ 3-7 AsylbLG das SGB XII angewendet - d.h. reguläre Abrechnung mit der Krankenkasse ohne Umweg über das Sozial- und Gesundheitsamt.

Zustimmungsverfahren

In der Regel nicht zustimmungspflichtig

  • Laboruntersuchungen
  • psychiatrische Behandlung
  • psychotherapeutischen Behandlungen
  • Behandlungen im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft
  • Vorsorgeuntersuchungen für Kinder
  • Impfungen für Kinder
  • akute Erkrankungen
  • akute Schmerzzustände
  • notfallmäßige Krankenhauseinweisung

Auch wenn diese Leistungen "in der Regel" nicht zustimmungspflichtig sind, kann es sein, dass das Gesundheitsamt trotzdem zustimmen muss.

Zustimmungspflichtige Leistungen

  • Heilmittel
  • Hilfsmittel
  • Zahnersatz
  • Überweisung zu Fachärzten
  • Krankenhauseinweisungen (Ausnahme: Notfälle)

Ablauf des Zustimmungs-Verfahrens:

Die Zustimmung erfolgt durch den Fachbereich Soziales und Integration (FB 50). Die ausgestellten Verordnungen oder Überweisungen werden zur Prüfung an das Gesundheitsamt der Städteregion gesandt. Wird von dort die Notwendigkeit im Sinne des AsylbLG festgestellt, wird die entsprechende Behandlung genehmigt.
Die Ausgabe der Krankenscheine und das Genehmigungsverfahren werden für alle Hilfeempfänger durch einen zentralen Sachbearbeiter durchgeführt.

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Bundesweiter ärztlicher Bereitschaftsdienst

Telefonnummer (bundesweit einheitlich und kostenlos): 116 117

Weitere Infos

Allgemeine Informationen

Portal „Migration und Gesundheit“ des Bundesgesundheitsministeriums
Mehrsprachige Informationen über das deutsche Gesundheitssystem für Migranten und hauptamtliche Helfer, die Zuwanderer unterstützen
www.migration-gesundheit.bund.de

Leitfaden "Anforderungen an ärztliche Atteste in Verfahren des Aufenthalts-, Asyl- und Flüchtlingsrechts"
- herausgegeben von RA Henning J. Bahr (Stand 03/2016)
Download (PDF)

Gesundheit für Geflüchtete
- Informationsportal von Medibüros und Medinetzen
gesundheit-gefluechtete.info

Kostenübernahmen

Übernahme von Dolmetscherkosten
im Rahmen medizinischer, insbesondere psychotherapeutischer Behandlungen
Arbeitshilfe der GGUA (PDF, Stand 01/2016)

Krankenhausversorgung

Hinweise der deutschen Krankenhausgesellschaft zur medizinischen Versorgung von Flüchtlingen und Asylsuchenden in Krankenhäusern
Informationen über die Grundlagen der medizinischen Versorgung und dem Umgang mit sich unerlaubt im Land aufhaltenden Menschen
Download (Stand11/2015)

Therapie, Traumabehandlung + Anamnese

Erklärvideos der BafF
Erklärfilme zu Psychosozialen Zentren, Gesundheitssystem, Sprachmittlung, Identifizierung und Ermächtigungsregelungen (Link von 03/2022)
Erklärvideos

Refugee Trauma Help

Projekt mit vielsprachigen Texten undAudiodateien für traumatisierte Erwachsene und Kinder sowie Hintergrundinformationen für Helfer
refugee-trauma.help

Flüchtlinge in unserer Praxis - Informationen für ÄrztInnen und PsychotherapeutInnen
Eine Broschüre der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF e.V.)
PDF herunterladen

Anamnese und Therapieplanung in 22 Sprachen der Ärztekammer Baden-Württemberg
Gemeinsam mit dem Setzer-Verlag bietet die Landesärztekammer Baden-Württemberg Anamnesebögen und Therapiepläne in 22 Sprachen zum kostenfreien Download.

Leitfaden zur dolmetschergestützten Psychotherapie im interkulturellen Kontext
Herausgeber: in terra - Psychosoziales Zentrum für Flüchtlinge (02/2015)
Download (PDF)

Traumabilderbuch von Susanne Stein in deutsch, englisch, arabisch und farsi
„Das Kind und seine Befreiung vom Schatten der großen, großen Angst“ –ein Bilderbuch für Flüchtlingsfamilien und ihre Unterstützer/innen
Kostenloser Download auf der Seite von Susanne Stein

11 Tipps für Ehrenamtliche im Kontakt mit geflüchteten Frauen
Herausgegeben von medica mondiale (Download - PDF)

Gesundheitsversorgung in Erstaufnahmeeinrichtungen

Vertrag zur Flüchtlingserstversorgung
Der Vertrag bezieht sich auf die Erstuntersuchung der Flüchtlinge und Asylbewerber während der Unterbringung in den sogenannten Ersteinrichtungen, zentralen Unterbringungseinrichtungen und den Notunterkünften des Landes NRW. Er gilt seit dem 01.10.2015. kvno.de

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