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Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte - Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung;;
hier: Aktueller Sachstand zur Teilnahme und Bewerbung der Städteregion Aachen


Letzte Beratung
Dienstag, 24. Mai 2016 (Kenntnisgabe öffentlich)
Federführend
Sozial- und Seniorenausschuss
Originaldokument
https://rat.eschweiler.de/bi/vo0050.php?__kvonr=2231

Der Bericht über den aktuellen Sachstand zur Teilnahme und Bewerbung der Städteregion Aachen im Rahmen  des Förderprogramms „Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung wird zur Kenntnis genommen.

Zur Sitzung des Sozial- und Seniorenausschusses am 25.02.2016 hatte die CDU-Stadtratsfraktion kurzfristig mit Schreiben vom 22.02.2016 (Anlage I) den Antrag gestellt, dass die Stadt Eschweiler sich um eine Teilnahme am Förderprogramm „Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung bemühen, einen entsprechenden Projektantrag vorbereiten und den notwendigen Projektplan dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorlegen soll.

In der Ausschusssitzung wurde klargestellt, dass das vorgenannte Förderprogramm ausschließlich eine Antragsberechtigung von Kreisen und kreisfreien Städten vorsieht und daher eine unmittelbare Beteiligung der Stadt Eschweiler in der vorgegebenen Förderkulisse nicht möglich ist. Der Ausschuss begrüßte zum einen die Auflage des Bundesprogramms und die damit einhergehenden Förderziele, zum anderen den bereits am 18.02.2016 gefassten Beschluss des Ausschusses für Schulen und Bildung der Städteregion Aachen, daran teilzunehmen und dem Städteregionsausschuss eine mit allen relevanten Partnern in der Städteregion Aachen abgestimmte Vorhabenbeschreibung zur Entscheidung über eine Beantragung von Fördermitteln vorzulegen (Anlage II).

Der Sozial- und Seniorenausschuss hat die Verwaltung ferner darum gebeten, über die avisierte Bewerbung der Städteregion Aachen weiter zu informieren. Diesbezüglich liegt zurzeit die am 28.04.2016 durch den Städteregionsausschuss getroffene Entscheidung vor, auf Grundlage der abgestimmten Vorhaben- und Aufgabenbeschreibung einen städteregionalen Projektförderantrag „Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte“ zu stellen. Auf die entsprechenden Ausführungen hierzu in der als Anlage III beigefügten  Beschlussvorlage Nr. 2016/0170 vom 22.04.2016 für den Städteregionsausschuss wird Bezug genommen.

Aus der Beteiligung der Städteregion Aachen am Förderprogramm „Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung ergeben sich für die Stadt Eschweiler keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen. Gegebenenfalls durch die beantragte Projektförderung nicht refinanzierter bzw. darüber hinaus entstehender Aufwand fließt zusätzlich in den von allen städteregionsangehörigen Städten und Gemeinden über die Städteregionsumlage zu finanzierenden umlagefähigen Aufwand der Städteregion Aachen ein.

Die zuständigen Fachämter der Verwaltung, hier insbesondere das Amt für Schulen, Sport und Kultur, die Volkshochschule Eschweiler, das Amt für Soziales, Senioren und Integration sowie das Jugendamt sind in das Projekt eingebunden und wirken an dessen Umsetzung mit.


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 24. Mai 2016SOZ/032/2016 Sitzung des Sozial- und Seniorenausschusses

Art
öffentlich
Ausschuß
Sozial- und Seniorenausschuss
Auszug