Zustimmung zur Genehmigung von außerplanmäßigen Aufwendungen für das Haushaltsjahr 2014 im Produkt 063630101 – Hilfen für junge Menschen und ihre Familien - für Aufwendungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
- Letzte Beratung
- Dienstag, 24. Juni 2014 (Öffentlich)
- Federführend
- Rat der Stadt
- Originaldokument
- http://www.eschweiler.de/city_info/display/dokument/show.cfm?region_id=437&id=369171
Beschlussvorschlag:
Gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW wird die Zustimmung zur Genehmigung von außerplanmäßigen Aufwendungen für
das Haushaltsjahr 2014 im Produkt 063630101 – Hilfen für junge Menschen und ihre Familien – Kostenstelle
51000000 -,
bei Sachkonto 53320800 – Aufwendungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) –
in Höhe von 1.050.650,00 €
erteilt.
Die Deckung dieser außerplanmäßigen Aufwendungen ist gewährleistet durch außerplanmäßigen Mehrertrag bei
Produkt 063630101 – Hilfen für junge Menschen und ihre Familien – Kostenstelle 51000000 -,
Sachkonto 44821101 – Kostenerstattung durch Jugendhilfeträger UMF - in Höhe von 1.050.000,00 € und
Sachkonto 42211201 – Kostenbeiträge UMF- in Höhe von 650,00 €.
Sachverhalt:
Wie bereits in der VV 202/14 ausführlich beschrieben, wird die Zuständigkeit für die so genannten unbegleiteten,
minderjährigen Flüchtlinge (UMF), die in der Region (StädteRegion Aachen, Kreise Heinsberg, Düren und
Euskirchen) durch die Bundespolizei bei der Überwachung des grenzüberschreitenden Bus- oder
Individualverkehrs aufgegriffen werden, voraussichtlich schon ab dem 01.08.2014 beim Jugendamt der Stadt
Eschweiler liegen.
Dies bedeutet einen Mehraufwand für das Haushaltsjahr 2014, der zum größten Teil durch Mehrerträge gedeckt
wird. Diese Mehrerträge basieren auf einer Kostenerstattungspflicht des überörtlichen Trägers gem. § 89 SGB
VIII.
Insgesamt handelt es sich um ein Volumen von geschätzt 1.050.630,00 €, das nun im laufenden Haushaltsjahr
2014 zur Verfügung gestellt werden muss, um handlungsfähig zu bleiben. Der Gesamtbetrag ist
genehmigungspflichtig gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW.
Neben den ansonsten im Bereich der Hilfen zur Erziehung üblichen Aufwendungen, wie beispielsweise
Inobhutnahme, Heimerziehung und Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (INSPE) für Minderjährige und
Volljährige wurde außerdem für Aufwendungen für Dolmetscher, Verpflegung, Grundausstattung (Kleidung und
Hygieneartikel) und Entsorgung ein Betrag kalkuliert, der aus heutiger Sicht schwer abzuschätzen ist. Außerdem
wurde vorsorglich ein Ansatz für Mieten und Pachten für Wohnraum für UMF berücksichtigt.
Insgesamt wurden die Zahlen vorsichtig geschätzt und anhand der dem Jugendamt aktuell vorliegenden
Informationen des Jugendamtes der Stadt Aachen bzw. der Bundespolizei hochgerechnet.
Die entsprechenden Mehraufwendungen für Personal werden - soweit nötig - in einer separaten Vorlage vom
Haupt- und Personalamt angezeigt.
Rechtliche Grundlagen:
Bei den im Produkt 063630101 aufgeführten Hilfen für junge Menschen und ihre Familien handelt es sich um
pflichtige Selbstverwaltungsaufgaben.
Nach § 83 Abs. 2 GO NRW bedürfen über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der
vorherigen Zustimmung des Rates, wenn diese erheblich sind.
Nach § 9 Ziff. 2 der Haushaltssatzung der Stadt Eschweiler für das Haushaltsjahr 2014 gelten über- und
außerplanmäßige Aufwendungen i. S. d. § 83 Abs. 2 GO NRW als erheblich, wenn sie im Einzelfall den
jeweiligen Ansatz um 50.000 € überschreiten.
Finanzielle Auswirkungen:
[…] Siehe URL zum Originaldokument
Personelle Auswirkungen:
Es wird auf die Ausführungen in der VV 202/14 verwiesen.
Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.
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