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Zustimmung zur Genehmigung von außerplanmäßigen Aufwendungen für das Haushaltsjahr 2014 im Produkt 063630101 – Hilfen für junge Menschen und ihre Familien - für Aufwendungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge


Letzte Beratung
Dienstag, 24. Juni 2014 (Öffentlich)
Federführend
Rat der Stadt
Originaldokument
http://www.eschweiler.de/city_info/display/dokument/show.cfm?region_id=437&id=369171

Beschlussvorschlag:

Gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW wird die Zustimmung zur Genehmigung von außerplanmäßigen Aufwendungen für

das Haushaltsjahr 2014 im Produkt 063630101 – Hilfen für junge Menschen und ihre Familien – Kostenstelle

51000000 -,

bei Sachkonto 53320800 – Aufwendungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) –

in Höhe von 1.050.650,00 €

erteilt.

Die Deckung dieser außerplanmäßigen Aufwendungen ist gewährleistet durch außerplanmäßigen Mehrertrag bei

Produkt 063630101 – Hilfen für junge Menschen und ihre Familien – Kostenstelle 51000000 -,

Sachkonto 44821101 – Kostenerstattung durch Jugendhilfeträger UMF - in Höhe von 1.050.000,00 € und

Sachkonto 42211201 – Kostenbeiträge UMF- in Höhe von 650,00 €.


Sachverhalt:

Wie bereits in der VV 202/14 ausführlich beschrieben, wird die Zuständigkeit für die so genannten unbegleiteten,

minderjährigen Flüchtlinge (UMF), die in der Region (StädteRegion Aachen, Kreise Heinsberg, Düren und

Euskirchen) durch die Bundespolizei bei der Überwachung des grenzüberschreitenden Bus- oder

Individualverkehrs aufgegriffen werden, voraussichtlich schon ab dem 01.08.2014 beim Jugendamt der Stadt

Eschweiler liegen.

Dies bedeutet einen Mehraufwand für das Haushaltsjahr 2014, der zum größten Teil durch Mehrerträge gedeckt

wird. Diese Mehrerträge basieren auf einer Kostenerstattungspflicht des überörtlichen Trägers gem. § 89 SGB

VIII.

Insgesamt handelt es sich um ein Volumen von geschätzt 1.050.630,00 €, das nun im laufenden Haushaltsjahr

2014 zur Verfügung gestellt werden muss, um handlungsfähig zu bleiben. Der Gesamtbetrag ist

genehmigungspflichtig gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW.

Neben den ansonsten im Bereich der Hilfen zur Erziehung üblichen Aufwendungen, wie beispielsweise

Inobhutnahme, Heimerziehung und Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (INSPE) für Minderjährige und

Volljährige wurde außerdem für Aufwendungen für Dolmetscher, Verpflegung, Grundausstattung (Kleidung und

Hygieneartikel) und Entsorgung ein Betrag kalkuliert, der aus heutiger Sicht schwer abzuschätzen ist. Außerdem

wurde vorsorglich ein Ansatz für Mieten und Pachten für Wohnraum für UMF berücksichtigt.

Insgesamt wurden die Zahlen vorsichtig geschätzt und anhand der dem Jugendamt aktuell vorliegenden

Informationen des Jugendamtes der Stadt Aachen bzw. der Bundespolizei hochgerechnet.

Die entsprechenden Mehraufwendungen für Personal werden - soweit nötig - in einer separaten Vorlage vom

Haupt- und Personalamt angezeigt.

Rechtliche Grundlagen:

Bei den im Produkt 063630101 aufgeführten Hilfen für junge Menschen und ihre Familien handelt es sich um

pflichtige Selbstverwaltungsaufgaben.

Nach § 83 Abs. 2 GO NRW bedürfen über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der

vorherigen Zustimmung des Rates, wenn diese erheblich sind.

Nach § 9 Ziff. 2 der Haushaltssatzung der Stadt Eschweiler für das Haushaltsjahr 2014 gelten über- und

außerplanmäßige Aufwendungen i. S. d. § 83 Abs. 2 GO NRW als erheblich, wenn sie im Einzelfall den

jeweiligen Ansatz um 50.000 € überschreiten.


Finanzielle Auswirkungen:

[…] Siehe URL zum Originaldokument


Personelle Auswirkungen:

Es wird auf die Ausführungen in der VV 202/14 verwiesen.


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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