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Unbegleitete, minderjährige Flüchtlinge- aktueller Sachstand sowie Antrag der FDP-Fraktion vom 02.07.2014


Letzte Beratung
Dienstag, 02. September 2014 (öffentlich)
Federführend
Jugendhilfeausschuss
Originaldokument
https://rat.eschweiler.de/bi/vo0050.php?__kvonr=465&voselect=436

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

 

Die mit dem Umzug der Bundespolizei nach Eschweiler verbundene Zuständigkeit des Jugendamtes für unbegleitete, minderjährige Flüchtlinge ist für die Stadt Eschweiler mit erheblichen Herausforderungen verbunden. Diese wurden bereits grundsätzlich in der Verwaltungsvorlage 202/14 (Anlage 1) dargestellt.

 

Diese ergänzende Vorlage soll nun dazu dienen, die rechtlichen und inhaltlichen Rahmenbedingungen zu dieser Thematik nochmals zu beleuchten und den aktuellen Stand der Vorbereitungen darzustellen. In diesem Zusammenhang werden auch die Fragestellungen aus dem anliegenden Antrag der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Eschweiler vom 02.07.2014 (Anlage 2) thematisiert.

 

1. Unbegleitete, minderjährige Flüchtlinge

Die Anlässe für die Flucht von jungen Menschen aus ihrer Heimat sind unterschiedlich. Bürgerkrieg, Verfolgung, Menschenrechtsverletzungen und Perspektivlosigkeit führen zu der Flucht in ein anderes Land. Die meisten Kinder und Jugendlichen flüchten dabei im Familienverbund, d.h. mit ihren Eltern oder Familienangehörigen (vgl. Handreichung zum Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in Nordrhein-Westfalen der Landschaftsverbände Rheinland sowie Westfalen-Lippe, 2013, S. 5).

Oft kommt es aber auch im Vorfeld oder während der Flucht zu Familientrennungen oder es liegen kinder- und jugendspezifische Fluchtgründe vor. Das können Kinderarbeit, häusliche Gewalt oder eine drohende Zwangsverheiratung sein. Bei manchen Familien reichen auch die finanziellen Mittel nicht für die Flucht; dann werden die Jugendlichen alleine nach Europa „geschickt“.

Diese Gruppe der alleinstehenden, minderjährigen Menschen bezeichnet man nun allgemein als „unbegleitete, minderjährige Flüchtlinge“ (UMF).

 

Die Bedingungen der Flucht sind dabei für minderjährige Alleinreisende oft besonders belastend. Insbesondere die Abhängigkeiten von Schleusern, fehlende finanzielle Mittel oder gesundheitliche Unterstützung treffen die jungen Menschen besonders hart. Diesen belastenden Situationen sind die jungen Flüchtlinge dabei auf den Flüchtlingsrouten nach und in Europa oft Wochen bzw. Monate ausgesetzt. 

 

Die Zahl der jährlich nach Deutschland einreisenden, jungen Flüchtlinge ist schwankend, aber in der Tendenz steigend. So wurden im Jahr 2012 bundesweit über 4.300 unbegleitete, minderjährige Flüchtlinge in Obhut genommen. In Nordrhein-Westfalen sind dabei vor allem die Städte Kempen, Aachen, Düsseldorf, Köln und Dortmund sowie zukünftig Eschweiler betroffen.

 

Weitere Informationen, siehe Originaldokument



Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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