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Unbegleitete, minderjährige Flüchtlinge- aktueller Sachstand sowie Antrag der FDP-Fraktion vom 02.07.2014


Letzte Beratung
Donnerstag, 13. November 2014 (Kenntnisgabe öffentlich)
Federführend
Integrationsrat
Originaldokument
https://rat.eschweiler.de/bi/vo0050.php?__kvonr=465

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

Die mit dem Umzug der Bundespolizei nach Eschweiler verbundene Zuständigkeit des Jugendamtes für unbegleitete, minderjährige Flüchtlinge ist für die Stadt Eschweiler mit erheblichen Herausforderungen verbunden. Diese wurden bereits grundsätzlich in der Verwaltungsvorlage 202/14 (Anlage 1) dargestellt.

Diese ergänzende Vorlage soll nun dazu dienen, die rechtlichen und inhaltlichen Rahmenbedingungen zu dieser Thematik nochmals zu beleuchten und den aktuellen Stand der Vorbereitungen darzustellen. In diesem Zusammenhang werden auch die Fragestellungen aus dem anliegenden Antrag der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Eschweiler vom 02.07.2014 (Anlage 2) thematisiert.

1. Unbegleitete, minderjährige Flüchtlinge

Die Anlässe für die Flucht von jungen Menschen aus ihrer Heimat sind unterschiedlich. Bürgerkrieg, Verfolgung, Menschenrechtsverletzungen und Perspektivlosigkeit führen zu der Flucht in ein anderes Land. Die meisten Kinder und Jugendlichen flüchten dabei im Familienverbund, d.h. mit ihren Eltern oder Familienangehörigen (vgl. Handreichung zum Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in Nordrhein-Westfalen der Landschaftsverbände Rheinland sowie Westfalen-Lippe, 2013, S. 5).

Oft kommt es aber auch im Vorfeld oder während der Flucht zu Familientrennungen oder es liegen kinder- und jugendspezifische Fluchtgründe vor. Das können Kinderarbeit, häusliche Gewalt oder eine drohende Zwangsverheiratung sein. Bei manchen Familien reichen auch die finanziellen Mittel nicht für die Flucht; dann werden die Jugendlichen alleine nach Europa „geschickt“.

Diese Gruppe der alleinstehenden, minderjährigen Menschen bezeichnet man nun allgemein als „unbegleitete, minderjährige Flüchtlinge“ (UMF).

Die Bedingungen der Flucht sind dabei für minderjährige Alleinreisende oft besonders belastend. Insbesondere die Abhängigkeiten von Schleusern, fehlende finanzielle Mittel oder gesundheitliche Unterstützung treffen die jungen Menschen besonders hart. Diesen belastenden Situationen sind die jungen Flüchtlinge dabei auf den Flüchtlingsrouten nach und in Europa oft Wochen bzw. Monate ausgesetzt. 

Die Zahl der jährlich nach Deutschland einreisenden, jungen Flüchtlinge ist schwankend, aber in der Tendenz steigend. So wurden im Jahr 2012 bundesweit über 4.300 unbegleitete, minderjährige Flüchtlinge in Obhut genommen. In Nordrhein-Westfalen sind dabei vor allem die Städte Kempen, Aachen, Düsseldorf, Köln und Dortmund sowie zukünftig Eschweiler betroffen.

2. Rechtliche Situation

Für die Gruppe der UMF gelten besondere Schutzpflichten und Rechte. Diese ergeben sich u.a. aus der UN-Kinderrechtskonvention, der EU-Aufnahmerechtlinie, der EU-Qualifikationsrichtlinie, dem Grundgesetz und insbesondere dem SGB VIII. Zudem bestehen landesrechtliche Regelungen, wie das Flüchtlingsaufnahmegesetz (FLÜAG NRW).

Diese stehen allerdings oft im Spannungsverhältnis zum deutschen Ausländerrecht. Während etwa die Kinderrechtskonvention und das deutsche Kinder- und Jugendhilferecht alle Personen unter 18 Jahren als Kinder mit besonderen Bedarfen begreift, können und müssen Ausländer(innen) bereits mit 16 Jahren in asyl- und ausländerrechtlichen Verfahrensfragen rechtlich wirksame Handlungen vornehmen (vgl. § 12 Asylverfahrengesetz).

Reist nun ein unbegleiteter, minderjähriger Flüchtling illegal in Deutschland ein und das Jugendamt erfährt von seinem Aufenthalt in seinem Bezirk, muss es ihn  gem. § 42 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB VIII in Obhut nehmen. Danach ist das Jugendamt berechtigt und verpflichtet, ein Kind oder einen Jugendlichen in Obhut zu nehmen, wenn ein ausländisches Kind oder ein ausländischer Jugendlicher unbegleitet nach Deutschland kommt  und sich weder Personensorge oder Erziehungsberechtigte im Inland aufhalten. Die Feststellung einer Kindeswohlgefährdung muss nicht erfolgen; die Schutzbedürftigkeit ergibt sich bereits über den alleinigen Aufenthalt in einem „fremden“ Land.

Im Rahmen des weiteren Verfahrens werden dann durch das Jugendamt

  • eine Alterseinschätzung,
  • die Klärung einer möglichen Familienzusammenführung,
  • die Unterbringung in einer Inobhutnahmeeinrichtung,
  • die materielle und medizinische Versorgung sowie
  • die Herbeiführung einer gesetzlichen Vertretung

durchgeführt.

Zudem erfolgt eine Kontaktaufnahme und Meldung an das zuständige Ausländeramt.

Ein nachgeschaltetes, so genanntes „Clearing“ dient dann dazu, Bedürfnisse und Bedarfslagen des jungen Flüchtlings zu erkennen, um dann das weitere Vorgehen planen zu können (vgl. § 42 Abs. 2. S. 1 SGB VIII). Dieses Verfahren wird zusammen durch den Jugendhilfeanbieter (zum Beispiel Haus St. Josef Eschweiler) und den Mitarbeitern des Jugendamtes durchgeführt. Danach schließt sich dann die weitere Hilfeplanung im Sinne des § 36 SGB VIII an. Evtl. kann dann der Jugendliche in passgenauere Jugendhilfeangebote wechseln.

Grundsätzlich endet die Hilfe mit der Volljährigkeit. In begründeten Fällen ist eine Hilfe-Verlängerung über die Volljährigkeit hinaus möglich (§ 41 SGB VIII).

Die Anschlussleistungen für die jungen Volljährigen außerhalb der Jugendhilfe sind dann sehr unterschiedlich und vom individuellen Lebensweg sowie dem ausländerrechtlichen Status abhängig. So bestehen hier beispielsweise bereits Erfahrungen mit jungen Flüchtlingen, die in eine Ausbildung vermittelt werden konnten.

3. Kostenerstattung

Die anlässlich der Inobhutnahme sowie die bei der weiteren Unterbringung und Betreuung der Jugendlichen entstehenden Jugendhilfekosten sind zunächst durch das Jugendamt Eschweiler zu tragen. Im Rahmen eines bundesweiten Belastungsausgleiches werden allerdings die aufgewendeten Sachkosten durch einen überregionalen Träger in einem aufwendigen Verfahren erstattet (vgl. § 89 d SGB VIII).

Die Kostenerstattung von Verwaltungskosten bzw. den damit verbundenen Personalkosten ist dagegen nicht möglich. Grundlage dafür ist die Regelung im § 109 SGB X, die eine Erstattung von Personalkosten zwischen Sozialleistungsträgern ausschließt.

Die Kosten für die Kommune im Rahmen der Vormundschaften werden ebenfalls nicht erstattet, denn es handelt sich hierbei weder um unmittelbare Aufwendungen für Jugendhilfemaßnahmen, noch um Annexleistungen im Sinne des § 39 SGB VIII.

4. Derzeitiger Stand

Der für den 01.08.2014 geplante Umzug der Bundespolizei an den neuen Standort in Eschweiler verschiebt sich derzeit. Voraussichtlich ist lt. aktueller Mitteilung der Bundespolizei ein Umzugstermin im Oktober diesen Jahres und eine Aufnahme des Dienstbetriebes dann zum 01.11.2014 realistisch. Ab diesem Zeitpunkt werden die illegal eingereisten und aufgegriffenen jungen Flüchtlinge durch die Bundespolizei dem hiesigen Jugendamt übergeben.

In den letzten Monaten wurden nun von Seiten der Stadtverwaltung und der beteiligten Institutionen erhebliche Anstrengungen unternommen, um sich auf diese kommende Situation vorzubereiten. Folgendes wurde dabei zwischenzeitlich geplant, initiiert bzw. umgesetzt:

a. Unterbringungsmöglichkeiten in Jugendhilfeeinrichtungen

Das SGB VIII schreibt vor, dass die Jugendlichen bei einer geeigneten Person, in einer geeigneten Einrichtung oder in einer sonstigen Wohnform unterzubringen sind. Die Unterbringung, beispielsweise in einer Sammelunterkunft für Asylbewerber, ist nicht gestattet.

Schwierig ist allerdings in diesem Zusammenhang, dass bereits jetzt oftmals die Kapazitäten in den Heimeinrichtungen der Region ausgereizt sind. Zudem bestehen hohe ausländerrechtliche Hürden, z.B. Jugendliche unter 16 Jahren auch außerhalb der StädteRegion Aachen „unterbringen“ zu können.

Die Einrichtung neuer Heimgruppen ist zudem an fachliche und administrative Anforderungen geknüpft. So werden z.B. durch die Heimaufsicht des Landschaftsverbandes Rheinland hohe Standards bzgl. Zimmergröße, Konzeptentwicklung oder Brandschutz gesetzt. Zudem muss natürlich auch ausreichend pädagogisches Betreuungspersonal vorhanden sein.

Weiterhin besteht die „Kunst“ darin, die unterschiedlichen Einrichtungstypen abgestimmt und im Rahmen einer „Versorgungskette“ jeweils in ausreichender Zahl zur Verfügung zu stellen (siehe untenstehende Abbildung):

Variierende und schwer planbare Fallzahlen erschweren zudem die Planung für das Jugendamt, aber auch für die Einrichtungsträger im Rahmen der betriebswirtschaftlichen Risikobewertung.

Was ist nun konkret geplant?

Das Haus St. Josef, Kinder-, Jugend- und Familienhilfe plant zum 01.10.2014 die Einrichtung einer neuen Regelgruppe im Eschweiler Stadtgebiet. Ein damit freiwerdendes Gebäude auf dem Heimgelände kann dann für die Aufnahme von jungen Flüchtlingen genutzt werden. Ebenfalls wurden zwischenzeitlich durch den Träger im Rahmen eines betreuten Wohnens 5 weitere Plätze geschaffen. Geplant ist zudem die Anmietung von weiteren Immobilien im Stadtgebiet, um dezentrale Standorte zu schaffen. Auch hier sollen sogenannte betreute Wohnformen eingerichtet werden.

Das Jugendamt ist zudem mit weiteren Trägern in Kontakt, die vor allem im Rahmen von betreuten Wohngemeinschaften kleine Wohneinheiten anbieten wollen. Hier unterstützt die Stadtverwaltung die Träger durch die Vermittlung von potentiellen Vermietern.

Ebenfalls mit dem Haus St. Josef wurde durch die Mitarbeiterinnen des Pflegekinderdienstes ein Konzept zur Betreuung von jungen Flüchtlingen in Pflegefamilien entwickelt. Es sollen auch gezielt Familien mit Zuwanderungsgeschichte bzw. entsprechender interkultureller Kompetenz geworben werden.

Weiterhin besteht ein enger Kontakt, z.B. über regelmäßige Treffen mit den Einrichtungen in der näheren Umgebung (insbesondere dem Agnesheim Stolberg) und den Aachener Einrichtungen. Die Aufgabenstellung wird dabei auch von den Beteiligten als Gemeinschaftsaufgabe der gesamten StädteRegion Aachen gesehen und dadurch auch an übergreifenden Lösungen gearbeitet.

b) Verwaltungsinterne Maßnahmen

Neben dem Jugendamt sind innerhalb der Stadtverwaltung verschiedene Ämter in die Umsetzung der unterschiedlichsten Maßnahmen involviert. Zur Steuerung erfolgt jeweils regelmäßig eine Berichterstattung gegenüber dem Verwaltungsvorstand; Ideen werden zudem in einer verwaltungsinternen Arbeitsgruppe bestehend aus Sozialamt, Jugendamt, Ordnungsamt sowie dem Amt für Schulen, Sport und Kultur entwickelt.

Konkret sind folgende Maßnahmen geplant bzw. umgesetzt:

Räumlichkeiten

Zur Erstversorgung der jugendlichen Flüchtlinge werden die Räumlichkeiten der ehemaligen Kantine auf der 6. Etage des Rathauses zur Verfügung gestellt und  Büroeinheiten eingerichtet. Hier besteht die Möglichkeit „Ruhezonen“ zur Verfügung zu stellen, aber auch beispielsweise eine Versorgung kleineren Umfangs zu ermöglichen (Getränke u.a.).

Einrichtung eines zusätzlichen Bereitschaftsdienstes durch die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Jugendamtes ab dem 01.10.2014

Da die „Aufgriffszeiten“ der jungen Flüchtlinge vor allem in den Abendstunden und am Wochenende liegen, ist eine Mehrbelastung für den bisherigen städtischen Bereitschaftsdienst zu erwarten. Insofern besteht die Notwendigkeit eines zusätzlichen Bereitschaftsdienstes, der dann die Aufgaben übernimmt. Konkret geplant ist daher, dass ab dem 01.10.2014, zunächst für den Probezeitraum von einem halben Jahr, ein eigener Bereitschaftsdienst für das Aufgabenspektrum des Jugendamtes zur Verfügung steht.

Beschreibung der internen Abläufe des Jugendamtes

Zwischenzeitlich wurden die neuen, notwendigen Handlungsabläufe für die Betreuung und Versorgung der jungen Flüchtlinge entwickelt und in Form von Flussdiagrammen visualisiert. U.a. auch nach Hospitationen bei der Stadt Aachen wurden Formulare erstellt und diese mit den entsprechenden Beteiligten (beispielsweise mit dem Amtsgericht Eschweiler) abgestimmt. Zudem wurden die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Sozialen Dienste durch den Amtsleiter des Sozialamtes in ausländerrechtlichen Fragen geschult.

Besondere Beachtung fand zudem das Thema des Gesundheitsschutzes. So wurde u.a. in Zusammenarbeit mit der Betriebsärztin der Stadt Eschweiler ein Informationsblatt mit Hinweisen zu ansteckenden Krankheiten entwickelt. Zudem erfolgte eine Beratung zu Impfnotwendigkeiten und dem Einsatz von Hygienemitteln zur Infektionsprophylaxe.

Einstellung von Personal

Zum 01.11.2014 erfolgt zunächst die Einstellung von zwei Mitarbeitern bzw. Mitarbeiterinnen (jeweils 100% Beschäftigungsumfang) zur Bewältigung des zusätzlichen Arbeitsaufwandes im Bereich der Sozialen Dienste. Bei „Spitzen“ (z.B. der Inobhutnahme mehrerer Jugendlicher an einem Tag) werden diese dann durch die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Bezirkssozialdienstes ergänzt.

Aufgrund des hohen bürokratischen Aufwandes um u.a. Kostenerstattungsansprüche beim überörtlichen Träger geltend zu machen, ist zudem von Beginn an eine Verwaltungskraft mit einem Beschäftigungsumfang von 100 % im Bereich der Wirtschaftlichen Jugendhilfe notwendig. Die Abwicklung der Kostenerstattung erfordert eine hohe Fachlichkeit und Spezialisierung.

Zusätzlicher Personalbedarf wird sich ebenfalls im Bereich der Vormundschaften ergeben. Hier soll aber zunächst die konkrete Entwicklung abgewartet werden.

c) Beschulung

Rechtliche Situation:

Nach dem Schulgesetz NRW unterliegen die angesprochenen Kinder und Jugendlichen mit Zuwanderungsgeschichte der deutschen Schulpflicht.

Schulpflichtige Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte, deren Kenntnisse in der deutschen Sprache die Teilnahme am Unterricht einer Regelklasse noch nicht ermöglichen, werden in NRW gem. RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 21.12.2009 sprachlich gefördert. Bei Bedarf sind Vorbereitungsklassen (internationale Klassen) einzurichten. Dies ist in allen Schulformen möglich. Ziel dieser Vorbereitungsklassen ist die schnellstmögliche Eingliederung der Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte in die ihrem Alter oder ihrer Leistungsfähigkeit entsprechende Regelklasse. Sie sollen in der deutschen Sprache so intensiv gefördert werden, dass ihre Verweildauer in der Vorbereitungsklasse in der Regel zwei Jahre nicht überschreitet. Ein vorzeitiger Übergang ist anzustreben.

Die Entscheidung über die Zuweisung in eine Vorbereitungsklasse trifft die Schulaufsichtsbehörde auf Vorschlag der Schulleitung und nach Beratung der Eltern. Vorbereitungsklassen sind Teil der Schule, an der diese eingerichtet werden; dies gilt auch dann, wenn sie im Gebäude einer anderen Schule untergebracht sind.

Umsetzung:

Vor diesem Hintergrund sind alle unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingskinder- und Jugendlichen, die Eschweiler zugewiesen werden, zu beschulen, soweit sie sich hier dauerhaft oder zumindest für längere Zeit aufhalten sollen.

Nach den bisherigen Erfahrungen in der Stadt Aachen ist bei den UMF in erster Linie mit Jugendlichen zu rechnen, die vom Alter her (12- 17 Jahre) in der Sekundarstufe I oder sogar in der Sekundarstufe II (Berufsschulpflicht) anzusiedeln sind, so dass die Grundschulen nur marginal betroffen sein dürften.

Dabei ist davon auszugehen, dass wir in Eschweiler auf die Einrichtung von Vorbereitungsklassen - oder auch internationalen Klassen genannt – nicht verzichten können. Wenn auch der Umfang noch nicht konkret vorausgesagt werden kann, wurde mit vorbereitenden Überlegungen in Bezug auf mögliche Standorte bereits begonnen. Die Zuständigkeit für die Information, Beratung und Koordination der Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit Zuwanderungsgeschichte liegt bei der unteren Schulaufsicht, die zusammen mit dem bei der StädteRegion eingerichteten Kommunalen Integrationszentrum (KIZ) mit dem Thema beschäftigt ist.

Das Kommunale Integrationszentrum (KIZ) hat in erster Linie die Aufgabe, eine Grundlage für ein gleichberechtigtes und friedvolles Zusammenleben der Menschen mit oder ohne Migrationshintergrund in der StädteRegion Aachen zu sorgen. Vor diesem Hintergrund  ist dort auch – in enger Kooperation mit dem Schulamt – eine sogenannte Seiteneinsteigerberatung angesiedelt. In dieser Beratung durch Beratungslehrer wird festgestellt, wie der Bildungsstand, die Sprachfähigkeit und die sozialen und kulturellen Hintergründe der Kinder und Jugendlichen beschaffen sind, die hier erstmalig vorstellig werden. Erst aufgrund der Ergebnisse dieser Beratung erfolgt ein Zuweisungsvorschlag durch das KIZ.

Seitens der Leiterin des KIZ wurde bereits mit verschiedenen Eschweiler weiterführenden Schulen in Kontakt getreten mit dem Ziel, dort die Bereitschaft/Möglichkeiten abzufragen, ob vor Ort internationale Klassen eingerichtet werden können. Sowohl Schulaufsicht als auch das KIZ begreifen das Thema als städteregionales und nicht als ein ausschließlich auf Eschweiler begrenztes Thema. Daher werden auch nicht nur Eschweiler Schulen, sondern sämtliche geeigneten Schulen in der StädteRegion betrachtet. Bis zu den Ferien bestand folgender Sachstand: 1-2 Klassen sollen am Berufskolleg in Eschweiler eingerichtet werden, 2 am Berufskolleg in Stolberg und 2 an der GHS Stadtmitte (Adam-Ries-Schule). Bisher war jeweils eine Klasse an der GHS Stadtmitte und eine am Berufskolleg in Eschweiler eingerichtet. Inwieweit das Erfordernis bestehen wird, weitere Klassen einzurichten, bleibt abzuwarten.

Dessen ungeachtet soll das Thema in der nächsten Schulleiterkonferenz behandelt werden, um möglichst einvernehmlich unter Beteiligung der unteren Schulaufsicht geeignete weitere Standorte zu vereinbaren.

Ferner hat der zuständige Schulrat, Herr Müllejans, alle für diesen Bereich Verantwortlichen der Kommunen aus Jugend- und Schulverwaltungsämtern für den 4.9.2014 zu einem Runden Tisch mit dem Thema „Konzeptentwicklung Seiteneinsteiger an Grundschulen“ eingeladen, wobei hier zunächst mit der Umsetzung des Konzeptes in Aachen und Stolberg begonnen werden soll. Hierbei geht es nicht in erster Linie um die UMF, sondern um das Thema „Seiteneinsteiger in Grundschulen“, wo auch eine vorübergehende zentrale Beschulung der Kinder ohne Deutschkenntnisse angestrebt werden soll.

Vom Grundsatz her wurde folgendes Prozedere besprochen: die UMF sollen mit ihrer Betreuerin/ihrem Betreuer zunächst einen Termin mit einem der Verantwortlichen vom KIZ telefonisch vereinbaren, bei dem ein Gesprächstermin verabredet wird. Im Rahmen dieses Gesprächs werden die Fähigkeiten (Sprachkompetenzen und wenn möglich Leistungsvermögen, Alphabetisierung pp.) der Kinder geprüft und im Anschluss wird eine Zuweisung zu einer bestimmten Schule  ausgesprochen, so dass die Kinder bzw. ihre Betreuer keine geeignete Schule suchen müssen, sondern diese zugeteilt wird. Sobald als möglich werden die Kinder aus der  Vorbereitungsklasse in eine geeignete Regelklasse überführt.

Die FDP-Fraktion beantragte mit dem als Anlage 2 beigefügten Schreiben vom 2.7.2014 die Aufnahme des Tagesordnungspunktes „Schulanaloger Unterricht für minderjährige Flüchtlinge“ für die nächste Sitzung des Schulausschusses und verweist in ihrem Schreiben auf ein in München umgesetztes Konzept des schulanalogen Unterrichts in Form der SchlaU-Schule, das minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen eine Förderung analog zum Kernfächerkanon der Regelschulen (mit Ausnahme der Gymnasien) anbietet. Auf die entsprechende Internetseite www.schlau-schule.de wurde bereits im Antrag verwiesen, wo die Beschreibung und das Konzept der Schule dargestellt sind. Es handelt sich um eine privat geführte Schule mit evaluiertem Konzept. Die Leiterin des KIZ Frau Genten hat sich diese Schule auch bereits angesehen und dort Fortbildungsveranstaltungen besucht. Da jedoch der Bedarf einer Großstadt wie München nicht unbedingt mit dem der StädteRegion Aachen zu vergleichen ist und auch unter Beachtung dessen, dass in der Region bereits Strukturen aufgebaut wurden und sich zurzeit im Auf-/Ausbau befinden, sollte zunächst der tatsächliche Umfang des in Eschweiler bzw. in der StädteRegion entstehenden Bedarfes für die Beschulung von unbegleiteten minderjährigen und jungen Flüchtlingen abgewartet werden, bevor über die Übertragbarkeit der SchlaU-Schule-Konzeption eine abschließende Aussage getroffen werden kann.

In der Stadt Aachen gibt es Bestrebungen, einen schulischen Lernort mit ganzheitlichem Konzept und Willkommenskultur für die Zielgruppe der UMF einzurichten. Erfahrungen sollten zunächst abgewartet werden, um dann angepasst an die jeweiligen Rahmenbedingungen nachhaltige Konzepte für weitere städteregionsangehörige Kommunen zu entwickeln.

Wie eingangs erwähnt, stellt die Thematik der unbegleiteten, minderjährigen Flüchtlinge für die Stadt und ihre Menschen eine erhebliche Herausforderung dar.

Bislang konnte allerdings festgestellt werden, dass bei allen Beteiligten der feste Wille zu erkennen ist, sich dieser Herausforderung zu stellen. Das gilt insbesondere für die Kooperationspartner der Freien Jugendhilfe, aber auch beispielsweise für die Vertreter der Bundespolizei oder alle weiteren Beteiligten.

Das gibt Zuversicht, dass für diese „besondere Personengruppe“ Lösungen gefunden und angeboten werden.

 

Die Mehraufwendungen im Bereich der Hilfen für Erziehung für das laufende Haushaltsjahr wurden bereits in der Verwaltungsvorlage 262/14 dargestellt (Anlage 3).

Aufgrund der in der o.a. Sitzungsvorlage erwähnten Personalmaßnahmen ergeben sich zudem folgende Personalkosten:

1. Einrichtung eines zusätzlichen Bereitschaftsdienstes durch die Mitarbeiter/-innen des Jugendamtes

Analog der Regelungen für den Bereitschaftsdienst des Ordnungsamtes ergeben sich für die Erprobungsphase von einem halben Jahr (01.10.2014 – 31.03.2015)  folgende Kosten:

Rufbereitschaftspauschale pro Woche                          365,00 € x 26 = 9.490,00 €

Zusatzpauschale für Feiertage                                        24,00 € x  5  =    120,00 €

Darüber hinaus erfolgt eine Gutschrift der geleisteten Arbeits- und Wegezeiten in Form von Dienstbefreiung.

Für tariflich Beschäftigte werden außerdem für die tatsächlich geleisteten Arbeitszeiten inklusive Wegezeiten pauschal Zeitzuschläge in Höhe von 30% in Form von Dienstbefreiung gewährt.

Zudem erfolgt eine Fahrkostenerstattung für die tatsächlich zurückgelegten Fahrstrecken. Zu den kostenmäßigen Auswirkungen können hierzu keine Angaben im Vorhinein gemacht werden.

2. Einstellung von zwei Mitarbeitern für den Bezirkssozialdienst

Bei einer Eingruppierung nach Entgeltgruppe S 11 bzw. Entgeltgruppe S 14 TVöD ist mit durchschnittlichen Kosten in Höhe von ca. 50.000 € pro Mitarbeiter/-in und Jahr zu rechnen.

3. Einrichtung einer Stelle für den Bereich „Wirtschaftliche Jugendhilfe“ und einer Stelle für den Bereich „Vormundschaften“

Der tatsächliche Personalbedarf wird noch ermittelt. Bei der Einrichtung von jeweils einer Stelle in den o.a. Bereichen mit einer Eingruppierung nach Entgeltgruppe 9 TVöD würden bei der Einstellung von externen Bewerbern jährliche Kosten in Höhe von ca. 60.000 € pro Mitarbeiter/in entstehen.

Kosten für die Beschulung

Die Kosten der Lernmittelfreiheit, der Schulausstattung und Einrichtung (Schulmöbel) und der Schülerbeförderung sind nicht refinanzierungsfähig und müssen vom Schulträger letztlich getragen werden. Da mangels Kenntnis über die konkret zu erwartenden Flüchtlingszahlen keine konkrete Kalkulation zum Zeitpunkt der Erstellung der Verwaltungsvorlage möglich ist, kann nur die Aussage getroffen werden, dass im Bereich der o.a. Sachkonten Mehraufwendungen zu erwarten sein werden. Diese müssen dann ggfls. im kommenden Haushaltsjahr überplanmäßig zur Verfügung gestellt werden.

Zu diesem Punkt wird auf die gemachten Aussagen im Sachverhalt bzw. in den finanziellen Auswirkungen Bezug genommen.


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 13. November 2014IR/006/2014 Sitzung des Integrationsrates

Art
öffentlich
Ausschuß
Integrationsrat
Auszug

Donnerstag, 23. Oktober 2014SOZ/006/2014 Sitzung des Sozial- und Seniorenausschusses

Art
öffentlich
Ausschuß
Sozial- und Seniorenausschuss
Auszug

Dienstag, 30. September 2014SCHUL/004/2014 Sitzung des Schulausschusses

Art
öffentlich
Ausschuß
Schulausschuss
Auszug

Mittwoch, 03. September 2014HUFA/005/2014 Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses

Art
öffentlich
Ausschuß
Haupt- und Finanzausschuss
Auszug

Dienstag, 02. September 2014JHA/007/2014 Sitzung des Jugendhilfeausschusses

Art
öffentlich
Ausschuß
Jugendhilfeausschuss
Auszug