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Zustimmung zur Genehmigung von außerplanmäßigen Aufwendungen für das Haushaltsjahr 2014 im Produkt 063630101 – Hilfen für junge Menschen und ihre Familien - für Aufwendungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge


Letzte Beratung
Dienstag, 24. Juni 2014 (Beschlussfassung öffentlich)
Federführend
Rat der Stadt Eschweiler
Originaldokument
https://rat.eschweiler.de/bi/vo0050.php?__kvonr=442

Gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW wird die Zustimmung zur Genehmigung von außerplanmäßigen Aufwendungen für das Haushaltsjahr 2014 im Produkt 063630101 – Hilfen für junge Menschen und ihre Familien – Kostenstelle 51000000 -,

bei Sachkonto 53320800 – Aufwendungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) –

in Höhe von   1.050.650,00 €

erteilt.

Die Deckung dieser außerplanmäßigen Aufwendungen ist gewährleistet durch außerplanmäßigen Mehrertrag bei

Produkt 063630101 – Hilfen für junge Menschen und ihre Familien – Kostenstelle 51000000 -,

Sachkonto 44821101 – Kostenerstattung durch Jugendhilfeträger UMF -            in Höhe von 1.050.000,00 € und

Sachkonto 42211201 – Kostenbeiträge UMF-                                        in Höhe von           650,00 €.

Wie bereits in der VV 202/14 ausführlich beschrieben, wird die Zuständigkeit für die so genannten unbegleiteten, minderjährigen Flüchtlinge (UMF), die in der Region (StädteRegion Aachen, Kreise Heinsberg, Düren und Euskirchen) durch die Bundespolizei bei der Überwachung des grenzüberschreitenden Bus- oder Individualverkehrs aufgegriffen werden, voraussichtlich schon ab dem 01.08.2014 beim Jugendamt der Stadt Eschweiler liegen.

Dies bedeutet einen Mehraufwand für das Haushaltsjahr 2014, der zum größten Teil durch Mehrerträge gedeckt wird. Diese Mehrerträge basieren auf einer Kostenerstattungspflicht des überörtlichen Trägers gem. § 89 SGB VIII.

Insgesamt handelt es sich um ein Volumen von geschätzt 1.050.630,00 €, das nun im laufenden Haushaltsjahr 2014 zur Verfügung gestellt werden muss, um handlungsfähig zu bleiben. Der Gesamtbetrag ist genehmigungspflichtig gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW.

Neben den ansonsten im Bereich der Hilfen zur Erziehung üblichen Aufwendungen, wie beispielsweise Inobhutnahme, Heimerziehung und Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (INSPE) für Minderjährige und Volljährige wurde außerdem für Aufwendungen für Dolmetscher, Verpflegung, Grundausstattung (Kleidung und Hygieneartikel) und Entsorgung ein Betrag kalkuliert, der aus heutiger Sicht schwer abzuschätzen ist. Außerdem wurde vorsorglich ein Ansatz für Mieten und Pachten für Wohnraum für UMF berücksichtigt.

Insgesamt wurden die Zahlen vorsichtig geschätzt und anhand der dem Jugendamt aktuell vorliegenden Informationen des Jugendamtes der Stadt Aachen bzw. der Bundespolizei hochgerechnet.

Die entsprechenden Mehraufwendungen für Personal werden - soweit nötig - in einer separaten Vorlage vom Haupt- und Personalamt angezeigt.

Rechtliche Grundlagen:

Bei den im Produkt 063630101 aufgeführten Hilfen für junge Menschen und ihre Familien handelt es sich um pflichtige Selbstverwaltungsaufgaben.

Nach § 83 Abs. 2 GO NRW bedürfen über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung des Rates, wenn diese erheblich sind.

Nach § 9 Ziff. 2 der Haushaltssatzung der Stadt Eschweiler für das Haushaltsjahr 2014 gelten über- und außerplanmäßige Aufwendungen i. S. d. § 83 Abs. 2 GO NRW als erheblich, wenn sie im Einzelfall den jeweiligen Ansatz um 50.000 € überschreiten.

Produkt 06 363 01 01 Hilfen für junge Menschen und ihre Familien

Kostenstelle 5100 0000 Jugendamt

Sachkonto 53320800

Haushaltsansatz

0,00 €

Zusätzlich bereitgestellt

0,00 €

./. Anordnungen

0,00 €

Noch verfügbar

0,00 €

Absehbarer Bedarf

1.050.650,00 €

Noch bereitzustellende Mittel

1.050.650,00 €


Deckung:

Produkt; 06 363 01 01 Hilfen für junge Menschen und ihre Familien

Kostenstelle 5100 0000 Jugendamt

Sachkonto 44821101 – Kostenerstattung des Jugendhilfeträgers UMF

Haushaltsansatz

0,00 €

./. Anordnungen

0,00 €

Noch verfügbar

0,00 €

Voraussichtliche Erträge

1.050.000,00 €

Höhe der abzugebenden Mittel

1.050.000,00 €

Produkt; 06 363 01 01 Hilfen für junge Menschen und ihre Familien

Kostenstelle 5100 0000 Jugendamt

Sachkonto 42211201 - Kostenbeiträge UMF

Haushaltsansatz

0,00 €

./. Anordnungen

0,00 €

Noch verfügbar

0,00 €

Voraussichtliche Erträge

650,00 €

Höhe der abzugebenden Mittel

650,00 €

Es wird auf die Ausführungen in der VV 202/14 verwiesen.


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 24. Juni 2014RAT/008/2014 konstituierende Sitzung des Stadtrates

Art
öffentlich
Ausschuß
Rat der Stadt Eschweiler
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