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Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ; Zustimmmung zur Genehmigung überplanmäßiger Aufwendungen


Letzte Beratung
Dienstag, 29. September 2015 (Beschlussfassung öffentlich)
Federführend
Rat der Stadt Eschweiler
Originaldokument
https://rat.eschweiler.de/bi/vo0050.php?__kvonr=1930

Gemäß § 83 i.V.m. § 41 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) stimmt der Stadtrat im Haushaltsjahr 2015 der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 586.000,00 € im Produkt 053130101 „Integration von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte“ beim Produktsachkonto 53380400 „Sach- und Geldleistungen § 3 AsylblG“ zu.

Die Deckung dieser überplanmäßigen Aufwendungen wird zunächst durch Mehrerträge im Produkt 166110101 „Allgemeine Finanzwirtschaft“ beim Produktsachkonto 40130000 „Gewerbesteuer“ gewährleistet.

Die insbesondere seit dem Jahreswechsel 2014/2015 eingetretene Entwicklung bei der Zuwanderung von asylsuchenden Menschen in die Bundesrepublik (zzt. geschätzt mindestens 800.000 Flüchtlinge in diesem Jahr), damit einhergehend deren quotierte Verteilung auf die einzelnen Bundesländer sowie in der Folge die weitere Zuweisung der Flüchtlinge auf die NRW-Kommunen nach dem Maßstab des „Königsteiner Schlüssels“ war bei der Aufstellung bzw. Verabschiedung des Haushaltes für das Jahr 2015 in diesem ansteigenden Ausmaß nicht abzusehen.

Die nachfolgende Aufstellung verdeutlicht die kontinuierlich steigende Fall- /Personenzahl der Asylbewerber:

08/2013                        14.08.2014                               12.08.2015

Zahl aktuelle Fälle:           140                    205                                           541

Zahl der Personen:           271                    384                                           778

Die Steigerung der der Stadt Eschweiler neu zugewiesenen Flüchtlinge, für die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG) gezahlt werden müssen, binnen Jahresfrist um 103 % bedingt einen deutliche Aufwandssteigerung im Bereich der Hilfen zur Integration von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte. Zwar ist die Neuzuweisung von Asylbewerbern aufgrund der seit dem 21.08.2015 in Eschweiler für eine Anzahl von 150 Personen eingerichteten und betriebenen Notunterkunft/Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) in der Sporthalle Jahnstraße bis auf weiteres unterbrochen, allein die Zahl der bis zu diesem Zeitpunkt zugewiesenen Personen erfordert jedoch - auch unter Berücksichtigung der hierfür durch Bund und Land im laufenden Jahr bisher ergänzend zur Verfügung gestellten Finanzmittel - eigene, zusätzliche finanzielle Aufwendungen der Stadt Eschweiler. Hierbei ist auch ein Personenkreis von rund 40 illegal eingereister Menschen zu berücksichtigen, die sich außerhalb des vorgenannten Zuweisungsverfahrens in Eschweiler niedergelassen haben und hier auf ihre Zuweisungen in andere Aufnahmeeinrichtungen bzw. auf den Vollzug bereits ausgesprochener Zuweisungen warten. Allein aus dem tatsächlichen Aufenthalt erwächst für diesen Personenkreis nach dem AsylblG ein Anspruch auf Leistungen. Für diese Flüchtlinge erhält die Stadt jedoch keine Erstattungen des Landes im Rahmen der Leistungspauschale nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG), ebenfalls erfolgt keine Anrechnung auf die Zuweisungsquote.

Die Ermittlung des im Produkt 053130101 „Integration von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte“ beim Produktsachkonto 53380400 „Sach- und Geldleistungen § 3 AsylblG“ im Haushaltsjahr erforderlichen, zusätzlichen Mittelbedarfes in Höhe von 586.000 € erfolgt unter Berücksichtigung des tatsächlich entstandenen Aufwandes im Monat August 2015 sowie unter der Annahme der fortdauernden Zuweisungsunterbrechung bis zum Jahresende durch den Betrieb der EAE.

Mit dem „Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern“ war zunächst eine finanzielle Unterstützung von je 500 Mio. € in 2015 und 2016 vorgesehen. Der für 2016 vorgesehene Anteil soll nach den Asylgipfeln im Juni dieses Jahres jedoch auf 2015 vorgezogen werden, was formal allerdings noch der Verabschiedung eines Entlastungsbeschleunigungsgesetzes auf Bundesebene bedarf. Damit wird im Oktober 2015 gerechnet.

Der auf NRW entfallende Anteil der Mittel beträgt pro 500 Mio. € jeweils rd. 108 Mio. €. Da NRW die ursprünglich für 2015 vorgesehenen Mittel dem Bund gegenüber hälftig refinanzieren muss, wird insoweit nur die zweite Hälfte der Mittel (54 Mio. €) an die Kommunen weitergegeben. Die aus 2016 vorgezogenen Mittel sollen dagegen in voller Höhe (108 Mio. €) an die Kommunen weitergeleitet werden. Die Verteilung der Mittel auf die Kommunen erfolgt – auch für die aus 2016 vorgezogenen Mittel – über den im Rahmen des FlüAG verwendeten Schlüssel (90 % Einwohner, 10 % Fläche). Ein Großteil der für 2015 vorgesehenen Mittel (Anteil Stadt Eschweiler = 165.505 €) ist bereits ausgezahlt worden. Eine letzte Rate folgt im Dezember 2015. Ggf. könnten die aus 2016 vorgezogenen Hilfen (Anteil der Stadt Eschweiler = 331.010 €) nach ihrer Verabschiedung auf Bundesebene ebenfalls im Rahmen dieser Dezember-Rate und „in einem Stück“ ausgeschüttet werden.

Darüber hinaus, hat die NRW-Landesregierung eine Novellierung des FlüAG beschlossen und einen entsprechenden Gesetzentwurf in das parlamentarische Verfahren eingebracht. Die Novellierung sieht u.a. vor, dass zur Berechnung der pauschalierten Landeszuweisung, beginnend zum 01.01.2016, eine Prognose der zu erwartenden Bestandszahl zum 01.01.des Mittelzuweisungsjahres erfolgt und auf Grundlage dieser Prognose dann die zeitnäher am tatsächlichen Mittelbedarf der Kommune liegende Erstattung gezahlt wird. Im Vorgriff auf diese Neuregelung und mit Blick darauf, dass für das Mittelzuweisungsjahr 2015 bereits amtlich ermittelte Bestandszahlen vorliegen, sieht das Land NRW eine einmalige Nachzahlung für das Jahr 2015 vor. Eine erste Abschätzung der einzelgemeindlichen Entlastungswirkung weist für die Stadt Eschweiler eine zusätzliche FlüAG-Pauschale von rund 700.000 € aus.

Produkt 053130101 „Integration von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte“

Produktsachkonto 44810100 „Erstattung vom Land - Leistungspauschale FlüAG“

 

Haushaltsansatz 2015 (gemäß Beitrittsbeschuss)                                                                  787.550,00 €

fortgeschriebener Haushaltsansatz                                                                                    1.118.560,00 €        

Produktsachkonto 53380400 „Sach- und Geldleistungen (§ 3 AsylblG)“

Haushaltsansatz 2015                                                                                                         815.000,00 €

fortgeschriebener Haushaltsansatz                                                                                    1.326.010,00 €

aktuelle Gesamtermächtigung                                                                                           1.326.010,00 €

noch zur Verfügung stehende Finanzmittel                                                                            382.093,00 €

./.    bestehender Finanzmittelbedarf 2015

       - Abrechnung Geldauszahlungsautomat bis einschl. 08/2015                                           311.335,00 €

       - Sach- und Geldleistungen 09/2015 bis 12/2015                                                             656.000,00 €

=     überplanmäßiger Mittelbedarf bis einschl. 12/2015 rund                                                   586.000,00 €        

                                                                                                                                            

Die Deckung dieser überplanmäßigen Aufwendungen wird zunächst durch Mehrerträge im Produkt 166110101 „Allgemeine Finanzwirtschaft“ beim Produktsachkonto 40130000 „Gewerbesteuer“ gewährleistet.

Produkt 166110101 „Allgemeine Finanzwirtschaft“

Produktsachkonto 40130000 „Gewerbesteuer“

Haushaltansatz 2015 (gemäß Beitrittsbeschluss)                                                              24.482.000,00 €

fortgeschriebener Haushaltsansatz                                                                                  26.512.000,00 €

zurzeit angeordnet                                                                                                          41.282.212,00 €

Die Deckung der überplanmäßigen Aufwendung wird verlagert, sobald die im Sachverhalt der Vorlage dargestellte „Nachzahlung“ der zusätzlichen FlüAG-Pauschale (avisiert rund 700.000 €) erfolgt.

Bei den im Produkt 053130101 veranschlagten Hilfen für die Integration von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte handelt es sich um pflichtige Selbstverwaltungsaufgaben.

Die haushaltsrechtliche Verfahrensweise ergibt  sich aus § 83 Abs. 1 und 2 GO NRW. Sind überplanmäßige Aufwendungen erheblich, bedürfen Sie gemäß § 83 Abs. 2 GO  NRW der vorherigen Zustimmung des Rates. Entsprechend § 9 Ziffer 2 der Haushaltssatzung 2015 gelten über- und außerplanmäßige Auszahlungen als erheblich im Sinne des § 83 Abs. 2 GO NRW, wenn sie im Einzelfall den Betrag von 50.000,00 € überschreiten.

  Mit Blick auf die aktuellen Fallzahlen sowie die zu erwartende Entwicklung mit mittelfristig weiter steigenden Zuweisungszahlen wird die Anpassung des Personaleinsatzes erforderlich.


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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