Teilen:

25. Januar 2016 Neue Richtlinien der StädteRegion Aachen zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit vom 1.1.2016

Das Amt für Kinder, Jugend und Familienberatung der StädteRegion Aachen fördert auch in den kommenden Jahren die freien Träger der Jugendhilfe durch Zuschüsse zu ihren Angeboten im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit. Darunter fallen beispielsweise außerörtliche Zeltlager, örtliche Kinderferienspiele, Studien- und Gedenkstättenfahrten oder Schulungen für ehrenamtliche Mitarbeiter.

Die Richtlinien gelten für den Bereich der Kommunen Baesweiler, Monschau, Roetgen und Simmerath, für die das Amt für Kinder, Jugend und Familienberatung als Jugendhilfeträger zuständig ist und sind Bestandteil des Kinder- und Jugendförderplanes.

Im Kern wurden Änderungen zu Förderkriterien vorgenommen:

  • Abschluss einer Vereinbarung zum Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung als zusätzliche Fördervoraussetzung
  • Anerkennung von Schulungselementen zur Inklusion und zum Kindesschutz zum Erhalt einer Jugendleitercard
  • Senkung des Teilnahmealters für Schulungen von bisher mindestens 15 auf 14 Jahre
  • Bei allen regulären Freizeitmaßnahmen wird der doppelte Zuschuss für Teilnehmer gezahlt, die mindestens einen Grad der Behinderung von 50 Prozent nachweisen können
  • Zusätzliche Betreuungskräfte für diese Personen sind ebenfalls förderfähig



Weitere Infos:
 
Claudia Vaaßen
Amt für Kinder, Jugend und Familienberatung
Tel.: 0241/5198-2556
E-Mail: claudia.vaaßenstaedteregion-aachen.de

Kategorien:
Aktuell in der Region