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Flüchtlingsberatung in Herzogenrath;
hier: Vereinbarung mit dem Diakonischen Werk im Kirchenkreis Aachen e. V.
(Diakonie)


Letzte Beratung
Dienstag, 30. Oktober 2018 (öffentlich)
Federführend
Amt 50 - Sozialamt
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=6316

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales beauftragt die Verwaltung, mit der Diakonie eine Vereinbarung für den Zeitraum 01.09.2018 31.12.2019 zur Sicherstellung der Flüchtlingsberatung in Herzogenrath durch Beschäftigung folgender Beraterinnen abzuschließen:

  • Fachberaterin mit 30 Wochenstunden ./. Landesförderung 19,5 Std (es verbleibt ein Zuschussbedarf von 10,5 Std, davon 75 % zzgl 20% Overhead,
  • Leitungskraft 10 Wochenstunden, davon 75 % zzgl. 20% Overhead,
  • Verwaltungskraft mit 19,5 Wochenstunden, davon 100 % zzgl. 20% Overhead.

 

 

Sachverhalt:

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales (AAS) hat zuletzt am 28.09.2017 über die Konzeption und die personelle Ausstattung der Flüchtlingsberatung in Herzogenrath beraten und entschieden (V/2016/193-E02). Im Ergebnis wurde dabei ein leistungsfähiges Beratungskonzept unter Berücksichtigung der erforderlichen und leistbaren finanziellen Ressourcen verabschiedet. Kernpunkte waren es dabei, leistungsfähige Strukturen unter Wahrung einer Trägervielfalt sicherzustellen.

Klarheit bestand darin, dass der erforderliche Beratungs- und Unterstützungsaufwand der zuwandernden Menschen nicht unmittelbar an den städtischen Zuweisungszahlen fest gemacht werden kann. Vielmehr kann der erhebliche Bedarf nachvollziehbar aus der Summe der Zuweisungen der letzten drei Jahre hierüber hat die Verwaltung regelmäßig berichtet hergeleitet werden.

Diesen Aspekten wurde auch dadurch Rechnung getragen, dass die regelmäßig nach § 4 Flüchtlingsaufnahmegesetz für die soziale Betreuung zu verwendenden Mittel (3,83 % der Landeszuweisungen) durch die politischen Entscheidungen so maßvoll und weitsichtig bewirtschaftet wurden, dass eine quasi Übertragung in Folgejahre nunmehr Perspektiven eröffnet, die Flüchtlingsberatung zu verstetigen.

In Verhandlungen mit dem Träger, der Diakonie, konnte die Verwaltung erreichen, dass eine qualifizierte Fortsetzung der Flüchtlingsberatung zu unveränderten Konditionen weiter sichergestellt werden könnte. Bei den Gesprächen hat sich insbesondere ergeben, dass die bisherige Vertragslaufzeit 01.09. 31.08. des Folgejahres nur schwierig mit den administrativen und politischen Rahmenbedingungen in Einklang zu bringen ist. Dies gilt beispielsweise für die Sitzungsreihenfolge des AAS vor und nach den Sommerferien. Vergleichbares gilt für die von der Verwaltung zu erstellende finanzielle Prognose, die aufgrund der nach wie vor unklaren politischen Großwetterlage und mangels konkreter Planungsempfehlungen nur sehr schwierig unterjährig möglich ist.

Im vorliegenden Sachverhalt wird deshalb angeregt, die neue Vereinbarung für den Zeitraum 01.09.2018 31.12.2019 abzuschließen.

Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen zur Verfügung.

Die Verwaltung empfiehlt ausnahmsweise die Entscheidung im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung zu fassen, um den betroffenen Beschäftigten der Diakonie wenn auch für nur wenige Tage den Weg zum Arbeitsamt zu ersparen.

Nachrichtlich:

Die bereits in 2017 geschlossene Vereinbarung mit der Evangelischen Kirche Herzogenrath wird durch die vorstehende Regelung nicht betroffen.

Rechtliche Grundlagen:

§ 60 Abs. 2 GO NRW

 

 

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

1. Gesamtkosten

Pflichtaufgabe

x

Freiwillige Aufgabe

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung

x

ja

nein

x

im Ergebnisplan bei Aufwandskonto 531820

im Finanzplan bei Investitionsnummer

Die Gesamtausgaben belaufen sich auf/betragen

122.000

Euro.

2. Folgeerträge / Folgekosten [Euro]:

2017

2018

2019

2020

Sachkosten

59.600

61.500

Personalkosten

Finanzaufwand
(Abschreibung und Zinsen)

Folgelasten gesamt:

59.600

61.500

Folgeerträge

Folgelasten saldiert:

59.600

61.500

 

 

3. Korruptionsbekämpfungsgesetz:

Anfrage gemäß § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz:

(bei Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen über 25.000 € netto oder Vergabe von Bauleistungen über 50.000 € netto)

ja

nein

(unterhalb der Wertgrenzen und nach pflichtgemäßen Ermessen)

Stellungnahme Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung:

In der Vorlage V/2016/193-E02 hat der Ausschuss dem Vertrag mit der Diakonie zu den o.a. Konditionen bis zum 31.08.2018 zugestimmt. Es erfolgte aber im Laufe des jetzigen Vertrages eine Splittung der Fachberaterstelle in 30 Stunden Fachberatung und 10 Stunden Leistungskraft. Zudem erhält die Diakonie für die Fachberaterin zusätzlich eine Landesförderung, so dass nun insgesamt von der Stadt Herzogenrath Personalkosten für ca. 54,5 Std. r die Beratung der Flüchtlinge zu tragen sind.

Neben der Diakonie trägt die Stadt noch die Kosten der Flüchtlingsberatung der Evangelischen Kirche Herzogenrath bis zum 31.12.2020 mit 22,5 Stunden.

Insgesamt fallen im Jahr 2018 Kosten für diese beiden Flüchtlingsberatungsstellen von ca. 98.000 € an und im Jahr 2019 von ca. 100.000 € an.

r die Finanzierung der Kosten sollen die Anteile (3,83 %) der Landeszuweisung nach § 4 Flüchtlingsaufnahmegesetz genutzt werden. Diese werden im Jahr 2018 mit ca. 60.000 € geschätzt. Die weiteren Kosten sollen über die nicht verwandten Mitteln aus Vorjahren gezahlt werden, die haushaltswirtschaftlich in den Erträgen der Vorjahre vereinnahmt wurden.

Gegen die Verlängerung des Vertrages zur Flüchtlingsberatung mit dem Diakonischen Werk im Kirchenkreis Aachen e. V. bis zum 31.12.2019 bestehen seitens der Beratung und Örtlichen Rechnungsprüfung unter der Voraussetzung, dass im Jahr 2019 die Mittel im Haushalt bereitgestellt werden, keine Bedenken.

Anlage/n:


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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