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Flüchtlingssituation in der Stadt Herzogenrath;
hier: Sachstandbericht der Verwaltung


Letzte Beratung
Dienstag, 19. Februar 2019 (öffentlich)
Federführend
Amt 50 - Sozialamt
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=6568

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

 

Sachverhalt:

1. Flüchtlingssituation

Über den Sachstand der Flüchtlingssituation in Herzogenrath hat die Verwaltung zuletzt in der Sitzung des Ausschusses vom 30.10.2018 berichtet (V/2018/135-E01).

Nach wie vor lässt sich die Zuweisungssituation für Herzogenrath nur unzureichend zuverssig einschätzen.

Im Ergebnis wurden der Stadt Herzogenrath im Jahr 2018 57 Personen zugewiesen. In 2019 wurden bisher 3 Personen zugewiesen. Die aktuelle Zuweisungsquote liegt bei 95,58 % (Stand 27.01.2019). Inwieweit dies aussagekräftig ist mag daran gemessen werden, dass unter Berücksichtigung einer Zuweisungsquote von 94 % im September 2018 bis Ende 2018 insgesamt 34 Personen zugewiesen wurden. Zurzeit werden 296 Personen (298) betreut.

Eine zuverlässige Prognose ist insoweit kaum möglich.

2. Unterbringungssituation

Aufgrund der derzeitigen Sachlage hat die Verwaltung zum 01.01.2019 die Liegenschaft Goethestraße 2 als Flüchtlingsunterkunft aufgegeben.

3. Soziale Betreuung/Willkommenskultur

Im Hinblick auf die soziale Betreuung wurde die mit Beratungsvorlage V/2016/193-E02 beratene und beschlossene „Neukonzeptionierung der Flüchtlingsberatung in Herzogenrath“ umgesetzt.

Nach Mitteilung der Lydia-Gemeinde Herzogenrath wurde die wieder vakante Stelle nunmehr zum 01.01.2019 wiederbesetzt. Auf die Ausführungen der Flüchtlingsberatung Herzogenrath in der Sitzung wird insoweit verwiesen.

5. Kosten

r die Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge hat die Stadt Herzogenrath im Jahr 2018 Landeszuweisungen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz inhe von 1.550.000 Euro erhalten.

Auf der Grundlage von § 14 a Teilhabe- und Integrationsgesetz hat die Stadt Herzogenrath zur Finanzierung von Maßnahmen zur Integration eine Zuweisung über 249.453,09 Euro erhalten.

Hinsichtlich einer grundlegenden Veränderung der Landeszuweisung stehen nach wie vor die kommunalen Spitzenverbände im engen Austausch mit den zuständigen Landesministerien. In diesem Zusammenhang wird nach wie vor strittig darüber verhandelt, in welchem Umfang eine Kostenerstattung für geduldete Flüchtlinge von Seiten des Landes geleistet werden kann.

Zu den weiteren Entwicklungen wird die Verwaltung selbstverständlich berichten.

Rechtliche Grundlagen:

Flüchtlingsaufnahmegesetz FlüAG; Asylbewerberleistungsgesetz-AsylbLG;


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 19. Februar 2019Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales

Art
Anhörung
Ausschuß
Ausschuss für Arbeit und Soziales
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Tagesordnung