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Integrationskonzept für die Stadt Herzogenrath;
hier: Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln der Integrationspauschale


Letzte Beratung
Dienstag, 11. Februar 2020 (öffentlich)
Federführend
Amt 50 - Sozialamt
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=7123

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales ermächtigt die Verwaltung, Zuschüsse aus Mitteln der der Zuweisungen zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Nordrhein Westfalen gem. § 14c Teilhabe- und Integrationsgesetz (Integrationspauschale) unter Beachtung der Vorgaben des Zuwendungsbescheides der Bezirksregierung Arnsberg vom 15.10.2019 bis zu einer Höhe von 25.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) im Einzelfall als laufendes Geschäft der Verwaltung zu bewilligen.

Der Ausschuss ist über die bewilligten Zuschüsse zu informieren.

 

 

Sachverhalt:

In der Sitzung vom 03.12.2019 wurde der Ausschuss für Arbeit und Soziales über den Sachstand bezüglich der Erarbeitung eines Integrationskonzeptes für Herzogenrath informiert (vgl. V/2019/367).

In diesem Zusammenhang wurde deutlich, dass aufgrund des relativ kurz gefassten Zeitkorridors zur Verwendung der Mittel der Integrationspauschale Maßnahmen nach § 14c Abs. 1 Teilhabe- und Integrationsgesetz müssen bis 30.11.2020 und Maßnahmen des kommunalen Integrationsmanagements müssen bis 30.06.2020 durchgeführt werden schnellstmöglich Maßnahmen aus dem Integrationskonzept herausgelöst und umgesetzt werden müssen.

Auf der Grundlage der bestehenden Zuständigkeitsordnung der Stadt Herzogenrath ist der Ausschuss für Arbeit und Soziales u. a. zuständig „…r die Vergabe von Zuschüssen an Wohlfahrtsverbänden, etc. im Rahmen der Haushaltsansätze …“.

Um auf entsprechende Aktivitäten zeitnah ohne zusätzliche Sitzungstermine oder Dringlichkeitsentscheidungen reagieren zu können, regt die Verwaltung deshalb die im Beschlussvorschlag aufgeführte Ermächtigung des Ausschusses an.

Aus heutiger Sicht ist allerdings nicht davon auszugehen, dass Einzelmaßnahmen in einer Größenordnung von 25.000 Euro tatsächlich entwickelt werden. Die angegeben Wertgrenze orientiert sich dabei vielmehr an das bereits jetzt praktizierte Verfahren beispielweise des Bau- und Verkehrsausschusses, des Ausschusses für Bildung, Sport und Kultur oder des Wirtschaftsausschusses.

Die Beantragung soll mit dem in der Anlage beigefügten Formular Antrag auf Gewährung eines Zuschusses der Stadt Herzogenrath auf Mitteln der Integrationspauschale nach § 14c) Teilhabe- und Integrationsgesetz erfolgen.

Rechtliche Grundlagen:

Nr. 5 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Herzogenrath


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 11. Februar 2020Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales

Art
Entscheidung
Ausschuß
Ausschuss für Arbeit und Soziales
Details
Tagesordnung