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Beitritt zum Bündnis "Städte Sicherer Häfen":
hier: Bürgeranregung gem. § 24 GO NRW des "Runden Tisch Flüchtlinge" Herzogenrath vom 13.11.2020


Letzte Beratung
Dienstag, 16. Februar 2021 (öffentlich)
Federführend
Amt 50 - Sozialamt
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=7705

Der Stadtrat nimmt die Bürgeranregung des „Runden Tisch Flüchtlinge“ Herzogenrath zur Kenntnis.

Der Stadtrat unterstützt vollinhaltlich die Absichten des ndnisses Städte Sicherer Häfen“ und insbesondere die Inhalte der Potsdamer Erklärung. Für Europa wäre es ein deutliches Zeichen der Solidarität und der Mitmenschlichkeit, wenn es den politisch Verantwortlichen auf europäischer und nationaler Ebene endlich gelänge, sich auf eine einheitliche Vorgehensweise zu verständigen und damit ein verlässliches und gerechtes System geschaffen würde, um den in Europa schutzsuchenden Menschen die erforderliche humanitäre Unterstützung zukommen zu lassen.

Herzogenrath hat bereits am 28.04.2020 seine grundsätzliche Bereitschaft erklärt, im Rahmen des Möglichen Flüchtlinge aus den Lagern in Griechenland aufzunehmen. Eine darüberhinausgehende Verpflichtung kann die Stadt unter Berücksichtigung des Machbaren zurzeit leider nicht eingehen.

Vor diesem Hintergrund kann der Stadtrat der vorliegenden Bürgeranregung leider nicht entsprechen.

 

 

Sachverhalt:

Mit der beigefügten Bürgeranregung regt der "Runder Tisch Flüchtlinge" Herzogenrath an, dass die Stadt Herzogenrath dem Bündnis „Städte Sicherer Häfen“ und in diesem Sinne die Postdamer Erklärung (Anlage) akzeptiert, annimmt und unterzeichnet.

Bereits im Frühjahr 2020 ist vom "Runder Tisch Flüchtlinge" Herzogenrath eine vergleichbare Initiative ausgegangen. Auf die Beratungen zu V/2020/099 wird in diesem Zusammenhang verwiesen. Im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung wurde dabei folgender Beschluss gefasst:

Beschluss:

Im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung wird folgende Entscheidung getroffen:

Aufgrund der Eilbedürftigkeit der Angelegenheit beschließt der Haupt- und Finanzausschuss im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung die grundsätzliche Bereitschaft, mehr Geflüchtete aufzunehmen, als nach den landesrechtlichen Vorgaben vorgesehen ist.

Die Aufnahme von zusätzlichen Flüchtlingen erfolgt sobald wie möglich und unter Berücksichtigung der aufgrund der Flüchtlingsaufnahme des Bundes zu erwartenden Zuweisungen. Sie ist begrenzt bis zur maximalen Auslastung der derzeitigen Flüchtlingsunterkünfte.

Gleichzeitig schließt sich der Rat der Forderung der Kommunen an den Gesetzgeber an, im Aufenthaltsgesetz die Möglichkeit zur freiwilligen Aufnahme von Flüchtlingen einzuräumen.

Die aktuellergeranregung würde den Wirkungsbereich des vorstehenden Beschlusses faktisch um den Personenkreis der Flüchtlinge erweitern, die über den Seeweg Schutz und Hilfe in der EU suchen.

In humanitärer und ethischer Hinsicht sind die Inhalte der Bürgeranregung nachvollziehbar und vollständig zu unterstützen. Offenkundig sind die politisch Verantwortlichen auf europäischer und nationaler Ebene bisher nicht in der Lage, die offenkundigen Missstände zu beheben und zu einer für alle Beteiligten akzeptablen Lösung zu kommen.

Bei einer Entscheidung auf örtlicher Ebene darf aber nicht außer Acht gelassen werden, dass mit einem Beitritt zum Bündnis mehr als ein (politisches) Statement verbunden sein wird.

Tatsächlich wird damit die Verpflichtung eingegangen, über die nach der geltenden Rechtslage verpflichtend aufzunehmenden Flüchtlinge (Königsteiner Verteilungsschlüssel) weitere Flüchtlinge aufzunehmen.

Bekanntlich wurden vor dem Hintergrund der ab 2014 drastisch steigenden Zuweisungszahlen die Unterbringungskapazitäten erheblich ausgeweitet. Bspw. wurde an der Waidmühl eine Leichtbauhalle errichtet, die im Regelbetrieb für die Unterbringung von 120 Menschen vorgesehen war. Außerdem wurden die erforderlichen Personalkapazitäten im A 50 geschaffen. Im Zeitraum 2013 2020 konnten durch diese Maßnahmen ohne Berücksichtigung des Betriebs einer Notunterkunft für das Land NRW rd. 1.100 Menschen in die Betreuung übernommen und versorgt werden.

Angesichts der zurückgehenden Zuweisungen ab dem Jahr 2018 wurden die Unterbringungskapazitäten unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebotes sukzessiv reduziert. Diese Maßnahmen erfolgten unter Zugrundelegung einer durchschnittlichen jährlichen Zuweisungszahl von rd. 50 hilfesuchenden Menschen. Tatsächlich wurden 2018 57 Menschen, 2019 45 Menschen und 2020 46 Menschen zugewiesen, wodurch sich im Ergebnis die Prognose jeweils erfüllt hat. Außerdem wurde im sachbearbeitenden Bereich aktuell auf eine Stellenbesetzung verzichtet.

ckblickend muss deshalb eingeräumt werden, dass die Entscheidung für eine Leichtbauhalle gerade vor dem Hintergrund der Behebung akuter und kurzfristiger Hilfebedarfe und Notlagen nicht die optimale Lösung gewesen ist. Insbesondere im Vergleich mit Kommunen, die sich seinerzeit für feste Bauten bzw. Modulunterkünfte entschieden haben oder die ehemalige Kasernen o. ä. (ehemals) öffentliche Gebäude zur Unterbringung von Flüchtlingen hergerichtet und genutzt haben, zeigt sich bei den in Rede stehenden Sachverhalten, dass hier die Kapazitäten reduziert wurden und anderenorts Unterbringungsmöglichkeiten r akute Hilfeleistungen zur Verfügung stehen.

Darüber hinaus muss konstatiert werden, dass die Bestandsunterkünfte durch die hohe Frequentierung in den letzten Jahren einer erheblichen Abnutzung unterlagen. Dies wurde durch das Fachamt bereits festgestellt und dokumentiert. Außerdem wurden vorliegende Mängel durch die Träger der Flüchtlingsberatung Herzogenrath im Oktober 2020 ebenfalls dokumentiert und aufgezeigt.

Die aufgezeigten Mängel sollen nach Besichtigung und Priorisierung durch den ASIDQ kurz- bis mittelfristig behoben werden. Aufgrund des Umfangs wird dies allerdings nicht ohne weiteres in bewohnten Objekten glich sein. Die in diesem Zusammenhang erforderliche Verlegung der Bewohnerinnen und Bewohner in andere Unterkünfte wird zu einer weiteren Reduzierung der Unterbringungskapazitäten führen.

Bei den vorstehend aufgezeigten Prognosen und Planungen wurden Aspekte im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie nicht berücksichtigt. So sollte an dieser Stelle nicht verschwiegen werden, dass durch die Gewährleistung von Quarantänevorgaben Aufnahmereserven zur Sicherstellung einer Aufnahmemöglichkeit im Sinne des Beschlusses aus April 2020 faktisch aufgebraucht wurden.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass infrastrukturell und personell zurzeit leider nicht die Voraussetzungen vorliegen, um über das prognostizierte Zuweisungsaufkommen hinaus weitere Personen aufnehmen und versorgen zu können.

Bevor ein Beitritt zum Bündnis „Städte Sicherer Häfen“ mit einer einhergehenden Verpflichtung zur freiwilligen Aufnahme von Flüchtlingen beschlossen wird, sollte idealerweise die Verwaltung unter Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel beauftragt werden, neue Unterbringungskapazitäten zu schaffen, die „exklusiv“ zur Erfüllung einer freiwilligen Aufnahmebereitschaft im Sinne der in Rede stehenden Initiativen Moria“ und Bündnis „Städte Sicherer Häfen“ zur Verfügung gehalten werdennnen.

Rechtliche Grundlagen:

./.

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

x

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Kurze Erläuterung (1-3 Sätze Um welche Auswirkungen handelt es sich? Sind diese erheblich oder gering? Wenn die Auswirkungen negativ sind, bestehen alternative Handlungsmöglichkeiten?):

Der unmittelbare Beschluss hat keine unmittelbaren klimarelevanten Auswirkungen. Es handelt sich um eine Entscheidung von grundsätzlicher Bedeutung,

 

 

Anlage/n:

rgeranregung vom 13.11.2020

Potsdamer Erklärung


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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