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Außerplanmäßige Ausgabe für zu Unrecht gezahlte FlüAG-Pauschalen
Rückforderungsbescheid der Bezirksregierung Köln vom 22.12.2020]


Letzte Beratung
Dienstag, 16. März 2021 (öffentlich)
Federführend
Amt 50 - Sozialamt
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=7758

Der Rat der Stadt Herzogenrath stimmt einer außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 82.270,00 Euro zur Erstattung von zu Unrecht erhaltenen FlüAG-Pauschalen an die Bezirksregierung Köln zu.

 

 

Sachverhalt:

r zugewiesene Flüchtlinge, die sich im noch nicht rechtlich abgeschlossenen Asylverfahren befinden, erhält die Stadt seitens des Landes zur Sicherstellung der Kosten für den Lebensunterhalt, die Kosten der Unterbringung und Krankenhilfe (übersteigen die Kosten für Krankenhilfe 70.000 Euro können die Mehrkosten - also Kosten über 70.000 Euro - gesondert abgerechnet werden) eine monatliche Zuwendung in Höhe von 866,00 Euro.

Vorgeschaltet ist ein aufwändiges Abrechnungsverfahren. Die nach den Aktenlagen als abrechnungsfähig geltenden Personen - d. h., nach der Aktenlage einschl. Rückgriff auf das Ausländerzentralregister liegen keine Erkenntnisse über ein abgeschlossenes Asylverfahren vor - müssen monatlich in digitaler Form der Bezirksregierung gemeldet werden.

Die gemeldeten Daten werden durch die Bezirksregierung geprüft, insbesondere darauf hin, ob neuere und hier nicht bekannte Information zum Asylverfahren vorliegen. Anschließend bewilligt die Bezirksregierung personenscharf die monatliche Zuwendung und teilt dies mit Zuwendungsbescheid mit.

Aufgrund des durchaus aufwändigen Antragsverfahrens und der in diesem Zusammenhang erkennbar sorgfältigen Prüfung der gemeldeten Daten durch die Bezirksregierung ist es tatsächlich mehr als erstaunlich, dass im Rahmen der durchgeführten vor Ort Prüfung nunmehr Erkenntnisse gewonnen wurden, die zu der im Raum stehenden Rückzahlung führten.

Durch die Bezirksregierung Köln erfolgte am 16.11.2020 vor Ort eine Überprüfung sämtlicher Sachverhalte, die von Seiten der Stadt r August 2020 zur Gewährung einer Flüchtlingspauschale angemeldet wurden. Durch die Prüfer wurde im Abschlussgespräch auf der Grundlage der Prüfungsfeststellungen eine Rückforderung von 160.000,00 Euro prognostiziert.

Der vorgelegte Prüfbericht der Bezirksregierung Köln vom 17.11.2020 wurde durch die Verwaltung eingehend geprüft.

Diese Prüfung führte zu dem Ergebnis, dass lediglich 95 Pauschalen in Höhe von insgesamt 82.270,00 Euro zu Unrecht gezahlt wurden.

Gleichzeitig wurde festgestellt, dass 41 Pauschalen in Höhe von insgesamt 35.506,00 Euro nachgefordert werden können. Dieser Betrag wurde bereits beziffert und durch die Bezirksregierung erstattet.

Saldiert ergibt sich somit ein Erstattungsbetrag (Haushaltsverschlechterung) über 46.764,00 Euro.

Die fehlerhaften Abrechnungen sind darauf zurückzuführen, dass entscheidungsnotwendige Dokumente bzw. Informationen von beteiligten Behörden, bspw. dem Ausländeramt, nicht bzw. nicht rechtzeitig übermittelt worden sind.

Die außerplanmäßige Ausgabe von 82.270,00 Euro ist notwendig, da für 2020 keine Rückstellung gebildet werden konnte. Da der Rückforderungsbescheid auf den 22.12.2020 datiert ist, ist eine Verausgabung im Haushaltjahr 2020 zu veranlassen.

Die Entscheidung ist im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung erforderlich, da die Rückzahlung bis zum 31.01.2021 zu überweisen ist.

Eine rechtszeitige Vorlage für den Stadtrat ist daher nicht möglich.

Die Dringlichkeitsentscheidung wird dem Stadtrat zur nächsten Sitzung zur Genehmigung vorgelegt.

Rechtliche Grundlagen:

§ 83 GO NRW

 

 

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

1. Gesamtkosten

x

Pflichtaufgabe

Freiwillige Aufgabe

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung

ja

x

nein

Auszahlung / Buchung

x

im Ergebnisplan bei Aufwandskonto 531110/420000/0531310 (Deckung SK 533951)

im Finanzplan bei Investitionsnummer

Die Gesamtausgaben belaufen sich auf/betragen

82.270,00

Euro.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

x

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Kurze Erläuterung (1-3 Sätze Um welche Auswirkungen handelt es sich? Sind diese erheblich oder gering? Wenn die Auswirkungen negativ sind, bestehen alternative Handlungsmöglichkeiten?):


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Dienstag, 16. März 2021Sitzung des Rates der Stadt Herzogenrath

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Entscheidung
Ausschuß
Rat der Stadt Herzogenrath
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