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Beitritt zum Bündnis "Städte Sicherer Häfen":
hier: Bürgeranregung gem. § 24 GO NRW des "Runden Tisch Flüchtlinge" Herzogenrath vom 13.11.2020


Letzte Beratung
Dienstag, 16. März 2021 (öffentlich)
Federführend
Amt 50 - Sozialamt
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=7803

Der Stadtrat nimmt die Bürgeranregung des "Runden Tisch Flüchtlinge Herzogenrath" zur Kenntnis.

Der Stadtrat unterstützt vollinhaltlich die Absichten des Bündnisses "Städte Sichererfen" und insbesondere die Inhalte der Potsdamer Erklärung und beschließt den Beitritt zum Bündnis „Städte Sichererfen".

Damit ist gegenüber dem Beschluss vom 28.04.2020 keine weitergehende Zusage zur Aufnahme von Geflüchteten verbunden. Eine freiwillige Aufnahme unter dem Vorbehalt der jeweiligen städtischen Kapazitäten bleibt mit dem Beitritt gewährleistet.

Vor diesem Hintergrund unterzeichnet die Stadt Herzogenrath allerdings noch nicht die Potsdamer Erklärung vom 03.06.2019

 

 

Sachverhalt:

Mit der beigefügten Bürgeranregung regt der "Runder Tisch Flüchtlinge" Herzogenrath (RT) an, dass die Stadt Herzogenrath dem Bündnis „Städte Sicherer Häfen“ beitritt und in diesem Sinne die Postdamer Erklärung (Anlage) akzeptiert, annimmt und unterzeichnet.

Bereits im Frühjahr 2020 ist vom "Runder Tisch Flüchtlinge" Herzogenrath eine vergleichbare Initiative ausgegangen. Auf die Beratungen zu V/2020/099 wird verwiesen. In diesem Zusammenhang wurde dabei folgender Beschluss gefasst:

Beschluss:

Im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung wird folgende Entscheidung getroffen:

Aufgrund der Eilbedürftigkeit der Angelegenheit beschließt der Haupt- und Finanzausschuss im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung die grundsätzliche Bereitschaft, mehr Geflüchtete aufzunehmen, als nach den landesrechtlichen Vorgaben vorgesehen ist.

Die Aufnahme von zusätzlichen Flüchtlingen erfolgt sobald wie möglich und unter Berücksichtigung der aufgrund der Flüchtlingsaufnahme des Bundes zu erwartenden Zuweisungen. Sie ist begrenzt bis zur maximalen Auslastung der derzeitigen Flüchtlingsunterkünfte.

Gleichzeitig schließt sich der Rat der Forderung der Kommunen an den Gesetzgeber an, im Aufenthaltsgesetz die Möglichkeit zur freiwilligen Aufnahme von Flüchtlingen einzuräumen.

Die Bürgeranregung wurde in der Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Integration, Demographie und Quartiersentwicklung vom 16.02.2021 beraten. Auf die hierzu erstellte Beratungsvorlage V/2021/474 wird hingewiesen.

Zu dieser Sitzung wurde von Seiten der Verwaltung argumentiert, dass die vorliegendergeranregung den Wirkungsbereich des vorstehenden Beschlusses faktisch um eine (freiwillige) Aufnahmeverpflichtung r den Personenkreis der Flüchtlinge erweitert, die über den Seeweg Schutz und Hilfe in der EU suchen.

Die Verwaltung hatte in diesem Zusammenhang darauf verwiesen, dass eine entsprechend erweiterte Aufnahmeverpflichtung vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden Aufnahmekapazitäten und insbesondere vor dem Hintergrund der angestrebten Sanierung der Flüchtlingsunterkünfte mit entsprechend einhergehender Einschränkung der Aufnahmemöglichkeiten eine weitergehende (freiwillige) Aufnahmeverpflichtung nicht eingegangen werden kann.

In der Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Integration, Demographie und Quartiersentwicklung vom 16.02.2021 wurden von Seiten der Ausschussmitglieder allerdings bekräftigt, dass es bei dem Beitritt zum Bündnis um eine bessere Vernetzung mit zurzeit 227 Kommunen in Deutschland gehe, um den Zielen des Bündnisses politisch mehr Gewicht zu verleihen. Damit soll gegenüber dem Beschluss vom 28.04.2020 keine weitergehende Zusage zur Aufnahme von Geflüchteten verbunden werden.

Darüber hinaus sollte vor einer endgültigen Beschlussfassung durch die Verwaltung geprüft und berichtet werden, welche konkreten Verpflichtungen insbesondere in finanzieller Hinsicht mit einem Beitritt zum Bündnis für die Stadt einhergehen.

Zu Klärung der Fragen wurde von Seite der Verwaltung Kontakt mit der Landeshauptstadt Potsdam aufgenommen, deren Bereich „Partizipation und tolerantes Potsdam“ als koordinierende Stelle innerhalb des Bündnisses tätig wird.

Darüber hinaus sind in einigen Bundesländern zwischenzeitlich Länderkoordinatoren/innen tätig, die als lokale Ansprechpartner zur Verfügung stehen und die Schnittstellen zu den Städten sind, welche sich zum „Sicheren Hafen“ erklärt haben, ohne formal dem Bündnis beizutreten.

r NRW wird diese Funktion durch das Büro des Oberbürgermeisters und des Rates der Stadt Bielefeld ausgeführt.

r den Stadtrat sind nach Auffassung der Verwaltung folgende Kernpunkte und Kernaussagen von Bedeutung:

  1. Das Bündnis „Städte Sicherer Häfen“ gründete sich am 14.06.2019 während des Kongresses „Sichere Häfen. Leinen los für kommunale Aufnahme“. Der Kongress wurde von der Initiative Seebrücke unter der Schirmherrschaft des Regierenden Bürgermeisters von Berlin, Michael Müller, in Kooperation mit der Landeshauptstadt Potsdam ausgerichtet.
  2. Die Potsdamer Erklärung wurde zur gemeinsamen Basis des Bündnisses erklärt.
  3. Zu den zwölf Erstunterzeichnern der Potsdamer Erklärung gehören die Städte Berlin, Detmold, Flensburg, Freiburg, Greifswald, Hildesheim, Kiel, Krefeld, Marburg, Potsdam, Rostock und Rottenburg am Neckar.

Gründungsmitglieder sind: Berlin, Detmold, Freiburg, Flensburg, Greifswald, Heidelberg, Hildesheim, Kiel, Krefeld, Marburg, Potsdam, Rostock und Rottenburg.

  1. Das Bündnis

vereint und vernetzt bundesweit Städte und Kommunen, welche sich mit der Initiative Seebrücke und der zivilen Seenotrettung im Mittelmeer solidarisieren.

verbindet die Bereitschaft, aus Seenot gerettete und/oder in überfüllten Aufnahmelagern gestrandete Schutzsuchende zusätzlich aufzunehmen.

versteht sich als humanitäre Wertgemeinschaft mit hoher Kompetenz für die Aufnahme und Integration geflüchteter Menschen.

etabliert einen ständigen Erfahrungsaustausch zwischen den Mitgliedern.

ndelt die gemeinsamen Interessen, um den Forderungen gegenüber der Bundesregierung Gewicht zu verleihen.

ruft Kommunen und Städte bundesweit auf, sich dem Bündnis anzuschließen.

  1. Um dem Bündnis beizutreten ist einerseits die Erklärung zum Sicheren Hafen Vorrausetzung wie andererseits die formlose Mitzeichnung der Potsdamer Erklärung.

Das Bündnis veranstaltet sogenannte Arbeitstreffen. Auf dem ersten Arbeitstreffen am 01.10.2019 in Rottenburg am Neckar erklärten die 26 beteiligten Kommunen und Städte die Potsdamer Erklärung zum Basiskonsens und deren Anerkennung zur Bedingungen für den Beitritt zum Bündnis. In einem 4-Punkte-Papier bekräftigen die Mitglieder ihre Erwartungen an die Bundesregierung. Zur Vorbereitung auf ein Gespräch mit Bundesinnenminister Horst Seehofer hatten sich die Vertreter/innen des Bündnisses auf folgende Positionen geeinigt:

  1. Die Bündnisstädte verstehen sich als humanitäre Wertegemeinschaft mit hoher Kompetenz für die Aufnahme und Integration geflüchteter Menschen und bekräftigen ihr Angebot der zusätzlichen Aufnahme aus humanitären Notlagen im Mittelmeerraum.
  2. Die Bündnisstädte fordern die Bundesregierung über die jetzt gefundene ad-hoc-Lösung auf, sich für eine langfristige Lösung zur Sicherung der Aufnahme aus Seenot geretteter Menschen auf europäischer Ebene einzusetzen und dazu jetzt einen eigenen Beitrag zu leisten. Seenotrettung ist kein Verbrechen und braucht sichere Häfen.
  3. Die Bündnisstädte fordern die Bundesregierung auf, Transparenz im Verteilungsverfahren zu schaffen und ihnen Möglichkeiten aufzuzeigen, ihr Angebot umzusetzen. Die kommunale Aufnahme und erfolgreiche Integration braucht eine auskömmliche finanzielle und organisatorische Unterstützung.
  4. Die Bündnisstädte intensivieren die erfolgreiche Bündnisarbeit und vernetzen sich stärker auf Landesebene und über die Grenzen der Bundesrepublik hinaus.

Nach übereinstimmenden Auskünften aus Potsdam und Bielefeld ist grundsätzlich neben der politischen Komponente keine Verpflichtung zu aktiven Mitarbeit, bspw. die Teilnahme an Bündnistreffen oder Treffen der Koordinatoren, verbunden. Auch ist eine konkrete finanzielle Belastung, z. B. in Form eines Mitgliedsbeitrages, bisher nicht vorgesehen.

Allerdings sollte deutlich sein, dass ein „passiver“ Beitritt zu einem Bündnis vermutlich nicht der Intention der Antragsteller entspricht.

Von Seiten des Landeskoordinators wurde am 24.02.2021 auf Nachfrage schriftlich bestätigt, dass „…viele Städte, dem Bündnis Sicherer Häfen angehören, aber auch die Potsdamer Erklärung nicht explizit mitgezeichnet haben…“.

Fazit:

  • Zusammenfassend kann somit festgestellt werden, dass es sich bei einem Beitritt zum Bündnis in erster Linie darum handelt, das Bündnis und insbesondere den politischen Forderungen nach einer veränderten Flüchtlings- und Asylpolitik auf europäischer und nationaler Ebene Nachdruck zu verleihen.

  • Eine Zeichnung der „Potsdamer Erklärung“ inkludiert die Bereitschaft, aus Seenot gerettete Schutzsuchende zusätzlich aufzunehmen (siehe Anlage 2, 5. Absatz).

  • Ein Beitritt soll nach der Intention der Antragsteller bzw. nach dem Votum des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Integration, Demographie und Quartiersentwicklung entsprechend unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung aus April 2021 gestellt werden.

  • Ein Beitritt zum Bündnis ist möglich, ohne dass die Potsdamer Erklärung gezeichnet wird.

  • Unmittelbare finanziellen Belastungen sind mit einem Beitritt nicht verbunden. Eine Bündnisarbeit sollte dagegen obligatorisch sein.

Die Beschlussempfehlung des Ausschuss für Arbeit, Soziales, Integration, Demographie und Quartiersentwicklung wurde den Ergebnissen der Prüfung der Verwaltung angepasst.

Rechtliche Grundlagen:

./.

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

x

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Kurze Erläuterung (1-3 Sätze Um welche Auswirkungen handelt es sich? Sind diese erheblich oder gering? Wenn die Auswirkungen negativ sind, bestehen alternative Handlungsmöglichkeiten?):

Der unmittelbare Beschluss hat keine unmittelbaren klimarelevanten Auswirkungen. Es handelt sich um eine Entscheidung von grundsätzlicher Bedeutung,

 

 

Anlage/n:

rgeranregung vom 13.11.2020

Potsdamer Erklärung


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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