Entsendung eines Mitgliedes des Integrationsrates als sachkundiger Einwohner in den Ausschuss für Bauangelegenheiten und Gebäudemanagement sowie dessen Wahl
- Letzte Beratung
- Dienstag, 16. März 2021 (öffentlich)
- Federführend
- Amt 10 - Hauptamt und Steuern
- Originaldokument
- http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=7897
1. Der Rat der Stadt Herzogenrath beschließt, dass der Integrationsrat einen Vertreter als zusätzlichen sachkundigen Einwohner in den Ausschuss für Bauangelegenheiten und Gebäudemanagement entsenden kann.
2. Der Rat der Stadt Herzogenrath wählt
Herrn Burak Ünal als sachkundigen Einwohner und
Herrn Emre Top als stellv. sachkundigen Einwohner
in den Ausschuss für Bauangelegenheiten und Gebäudemanagement.
Sachverhalt:
Zu 1.:
Der Integrationsrat bittet den Rat der Stadt Herzogenrath, einen sachkundigen Einwohner in den Ausschuss für Bauangelegenheiten und Gebäudemanagement entsenden zu können.
Der entsprechende Beschlussauszug ist dieser Vorlage beigefügt.
In diesem Zusammenhang verweist die Verwaltung auf § 27 Abs. 8 Satz 2 GO NRW, wonach sich der Integrationsrat mit allen Angelegenheiten der Gemeinde befassen kann.
Nach § 58 Abs. 1 Satz 1 GO NRW regelt der Rat mit der Mehrheit der Stimmen der Ratsmitglieder die Zusammensetzung der Ausschüsse und ihre Befugnisse.
Nach § 58 Abs. 4 GO NRW können als Mitglieder mit beratender Stimme den Ausschüssen volljährige sachkundige Einwohner angehören, die in entsprechender Anwendung des § 50 Abs. 3 GO NRW zu wählen sind.
Bei der Entscheidung, den Ausschuss für Bauangelegenheiten und Gebäudemanagement um einen sachkundigen Einwohner zu erweitern, handelt es sich um eine Erweiterung des Beschlussvorschlages, der in der Sitzung des Rates am 03.11.2020 gefasst worden ist.
Hierfür ist die Mehrheit der Stimmen der Ratsmitglieder (min. 25 Stimmen) erforderlich.
Zu 2.:
Bei der Wahl der sachkundigen Einwohner zu weiteren Ausschussmitgliedern handelt es sich um eine Erweiterung des einheitlichen Wahlvorschlages, der in der Sitzung des Rates am 03.11.2020 einstimmig gefasst worden ist. Für die Erweiterung ist ebenfalls wieder ein einstimmiger Ratsbeschluss erforderlich.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass der Bürgermeister gem. § 40 Abs. 2 Satz 6 GO NRW kein Stimmrecht hat.
Rechtliche Grundlagen:
§ 27 GO NRW
§ 40 GO NRW
§ 50 Abs. 3 GO NRW
§ 58 GO NRW
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
Aufwandsentschädigung nach der Entschädigungsverordnung.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
x |
keine Auswirkungen |
|
positive Auswirkungen |
|
negative Auswirkungen |
Anlage:
Beschlussauszug TOP 7 - Sitzung des Integrationsrates am 09.03.2021
Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.
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Beratungsfolge
Dienstag, 16. März 2021Sitzung des Rates der Stadt Herzogenrath
- Art
- Entscheidung
- Ausschuß
- Rat der Stadt Herzogenrath
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