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Einführung eines Job-Tickets
hier: Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 16.02.2021


Letzte Beratung
Dienstag, 18. Mai 2021 (öffentlich)
Federführend
Amt 10 - Hauptamt und Steuern
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=7884

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, zum nächsten möglichen Zeitpunkt das Angebot eines Jobtickets für alle städtischen Mitarbeiter/-innen einzuführen. Das Jobticket soll für alle Bezieher den gleichen Preis haben. Die Verwaltung soll auch prüfen, ob nach Einführung auch für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr die Möglichkeit besteht, dieses städtische Angebot zu nutzen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, inwieweit ab dem Zeitpunkt, zu dem das Jobticket-Angebot eingeführt wird, eine Bewirtschaftung des Parkplatzes vor dem Rathaus möglich ist. Die erste Parkreihe soll dabei für Besucher/-innen des Rathauses weiterhin mit Parkscheibe genutzt werden können. In den anderen Bereichen ist ein Parkausweis notwendig.

 

 

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 16.02.2021 beantragen die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, die Verwaltung zu beauftragen, zum nächstmöglichen Zeitpunkt das Angebot eines Job-Tickets für alle städtischen Mitarbeiter/-innen einzuführen.

Darüber hinaus soll die Verwaltung beauftragt werden, ab dem Zeitpunkt, zu dem das Job-Ticket eingeführt wird, den Parkplatz vor dem Rathaus zu bewirtschaften.

Hinsichtlich der Einzelheiten und der Begründung wird auf den beigefügten Antrag verwiesen.

Bereits im Januar 2021 hatte die Verwaltung mit der ASEAG Kontakt aufgenommen, um die Konditionen eines Job-Tickets zu erfragen. Die ASEAG teilte mit Mail vom 15.01.2021 mit, dass ein neues Pilotprojekt „Job-Ticket Split“ initiiert wurde. Bezüglich der Einzelheiten wird auf die als Anlage beigefügte Mail verwiesen.

Im Unterschied zum bisherigen Angebot kann das Job-Ticket nunmehr auch für einzelne Dienststellen eingeführt werden. Dies hat den Vorteil, dass der Arbeitgeberanteil pro Beschäftigten nicht mehr r alle entrichtet werden muss. Es besteht hier die Möglichkeit, das Angebot des Job-Tickets an der Nachfrage zu orientieren.

Die Verwaltung hat daraufhin entschieden, die Mitarbeitenden der Stadt Herzogenrath über das Angebot zu informieren und das grundsätzliche Interesse abzufragen. Hierzu wurde am 25.02.2021 eine entsprechende Hausmitteilung versandt, welche ebenfalls als Anlage beigefügt ist.

Von den ca. 200 Mitarbeitenden im Rathaus haben bisher 34 ein Interesse bekundet. Hinzu kommen noch ca. 15 Mitarbeitende von anderen Dienststellen/-gebäuden. Es ist jedoch davon auszugehen, dass sich die Zahl der letztendlich Teilnehmenden noch deutlich erhöhen wird. Hierbei dürfte auch eine Rolle spielen, dass die Verwaltung beabsichtigt, von aus dem von der ASEAG vorgelegten Angebot die Variante zu wählen, bei welcher die Mitarbeitenden lediglich einen Eigenanteil von 35 €/Monat zahlen müssen. Mit dem Job-Ticket kann dann das gesamte AVV-Netz genutzt werden. Ein entsprechende Übersicht ist ebenfalls als Anlage beigefügt.

Im Hinblick auf die positiven Aspekte für den Klimaschutz hat die Verwaltungsleitung entschieden, die Einführung des Job-Tickets zum 01.01.2022 bzw. nach Vorliegen der haushalterischen Voraussetzungen anzustreben.

Bezüglich der Möglichkeiten, den Parkplatz vor dem Rathaus ab dem Zeitpunkt der Einführung des Job-Tickets zu bewirtschaften, wird die Verwaltung für die nächste Sitzung des Ausschusses eine entsprechende Vorlage erstellen.

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

keine Auswirkungen

X

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Kurze Erläuterung (1-3 Sätze Um welche Auswirkungen handelt es sich? Sind diese erheblich oder gering? Wenn die Auswirkungen negativ sind, bestehen alternative Handlungsmöglichkeiten?):

Die konkreten Auswirkungen sind zurzeit noch nicht absehbar. Bei Einführung eines Jobtickets ist jedoch davon auszugehen, dass durch die Reduzierung des Individualverkehrs positive Effekte erzielt werden können.

 

 

Anlagen:

Antrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 16.02.2021

Mail der ASEAG vom 15.01.2021

Hausmitteilung vom 25.02.2021

Netzplan AVV


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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