Der Umwelt- und Planungsausschuss beschließt die Aufstellung der 42. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Herzogenrath im Bereich der Sportplatzanlage Forensberger Straße.
Sachverhalt:
Nach intensiver Standortdiskussion hat der Rat der Stadt Herzogenrath in seiner Sitzung am 09.07.2019 einstimmig beschlossen, den vorgesehenen Neubau des Herzogenrather Hallenbades auf dem Sportplatzgelände an der Forensberger Straße zu errichten.
Für die Umsetzung ist die Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 2 BauGB erforderlich. Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplan-Änderung ist der Anlage zu entnehmen.
Es ist vorgesehen, die derzeit im Flächennutzungsplan dargestellte “Grünflächemit der Zweckbestimmung Sportplatz“aufzuheben und nun als “Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Hallenbad“darzustellen.
Das Verfahren wird gemäß § 2 BauGBdurchgeführt, für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 (6) Nr. 7 und § 1a BauGB wird eine Umweltprüfung erarbeitet.
Rechtliche Grundlagen:
BauGB
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten - Sach- und Personal- aufwendungen - sowie Folgeerträge):
Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe, Haushaltsmittel stehen zur Verfügung
Anlage:
Geltungsbereich der 42. Änderung des Flächennutzungsplanes
Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.
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Beratungsfolge
Dienstag, 17. September 2019Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses