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Zukünftige Nutzung des ehemaligen Hallenbadgeländes in Kohlscheid

Hier: Sachstandsbericht


Letzte Beratung
Dienstag, 17. September 2019 (öffentlich)
Federführend
Amt 61 - Stadtplanungsamt
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=6902

Der Umwelt- und Planungsausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

 

 

Sachverhalt:

Gemäß dem Beschluss des Umwelt- und Planungsausschusses am 17.09.2018 wurde die Verwaltung beauftragt, für die städtischen Grundstücke, Gemarkung Kohlscheid, Flur 10, Flurstücke 940 und 3060 (ehemaliges Hallenbadgelände sowie angrenzender Parkplatz) ein Nutzungskonzept zu erstellen.

r den Standort des ehemaligen Hallenbades setzt der Bebauungsplan II/2 4. Änderung „Kircheich“ (rechtskräftig seit 28.08.1969) ein allgemeines Wohngebiet mit folgenden Kennzahlen fest:

  • Zahl der Vollgeschosse max. IV
  • GRZ 0,25, GFZ 1;0
  • nur Hausgruppen zulässig

dlich des ehemaligen Hallenbadgebäudes im Bereich des Parkplatzes wird Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Spielplatz“ festgesetzt.

Im Flächennutzungsplan wird die gesamte Fläche als Fläche für den Gemeinbedarf dargestellt.

Bereits im Jahr 2000 wurde für den Parkplatzbereich ein Bebauungsplanverfahren, mit dem Ziel, hier eine Wohnbebauung zu ermöglichen, eingeleitet. Auf Grund unterschiedlicher Problemstellungen hat der Umwelt- und Planungsausschuss am 20.11.2003 die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens II/21 „Zellerstraße“ beschlossen.

Die im frühzeitigen Beteiligungsverfahren vorgebrachten und zusammengefassten Bedenken waren Bestandteil dieser Vorlage. Die Träger öffentlicher Belange äerten Bedenken zu möglichen Konflikten zwischen der geplanten Wohnnutzung und einem östlich angrenzenden Metallbaubetrieb sowie dem damit verbundenen Schwerlastverkehr. Ein neuer Eigentümer hat dieses Jahr den Betrieb mit einer vertraglich zugesicherten Erschließungsvereinbarung über das städtische Grundstück (ehemals Parkplatz Hallenbad) übernommen. Auf gleicher Zuwegung erfolgt auch die über eine Baulast gesicherte Erschließung eines angrenzenden Gewerbegrundstücks.

Gemäß der damaligen Stellungnahmen von EBV und Bezirksregierung Arnsberg (Abteilung Bergbau) und den Darstellungen der aktuellen Positivkarte ist ein Bergbausachverständiger einzuschalten. In der Vorlage V/2019/187, die im Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur am 04.07.2019 zur Beratung vorgelegt wurde, wird für die Planung einer neuen Kindertagesstätte der Standort „ehemaliges Hallenbadareal“her betrachtet.

Damit glichst schnell mit einer Realisierung des Kindergartens begonnen werden kann, sollte der Entwurf an das vorliegende Planungsrecht angepasst und eine bergbauliche Sanierungsmaßnahme durchgeführt werden. Entsprechende Gutachten liegen noch nicht vor.r eine Bebauung der Gesamtfläche wird die Aufstellung eines Bebauungsplanverfahrens nach § 13 a mit einer Berichtigung des Flächennutzungsplanes vorgeschlagen.

Übergeordnete städtebauliche Ziele:

  • Stärkung des Kohlscheider Zentrums
  • Schaffung neuer Bebauungsmöglichkeiten im Rahmen der Innenverdichtung
  • Errichtung einer Kindertagesstätte (5 Gruppen), kombiniert mit einer Wohnbebauung

Empfehlung Nutzung/Bebauung:

  • Ergänzende Wohnbebauung mit Mehrfamilienhäusern
  • überwiegend 3-geschossige Bauweise
  • Festsetzungen zu Dachformen, Gebäudehöhen bzw. Trauf- und Firsthöhen
  • Neubau Kindergarten integrieren
  • Schaffung attraktiver Wohnaußenbereiche

Empfehlung Erschließung:

  • Erschließung der Gewerbegrundstücke beachten (Verkehr mit Sattelschleppern)
  • Anzahl der erforderlichen Stellplätze prüfen, da viele Stellplätze im angrenzenden Straßenraum vorhanden sind

Empfehlung Lärmschutz:

  • Untersuchung der schalltechnischen Auswirkungen der vorhandenen Gewerbebetriebe und des gegenüberliegenden Sportplatzes
  • Beurteilung der Wohnqualität insbesondere der Außenwohnbereiche

Empfehlung Bergbau:

  • Klärung des Untersuchungsbedarfs
  • Sanierung der Fläche

Empfehlung Altlasten:

  • Klärung des Untersuchungsbedarfs(Belastung nur auf angrenzenden Flächen)

Gemäß dem Beschluss des Umwelt- und Planungsausschusses am 17.11.2018 wurde die Verwaltung beauftragt, zu prüfen, ob und in welcher Weise eine Zusammenarbeit mit NRW-URBAN erreicht werden kann. Die Initiative des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen beschreibt auf ihrer Internetseite verschiedene Unterstützungsangebote. Im Auftrag des Landes werden durch NRW.Urban nach erfolgreicher Bewerbung Untersuchungen von Brachflächen, leerstehende Gebäude, größere Baulücken oder sonstige Flächen im Innenbereich durchgeführt. Es gibt auch ein Programm zur kooperativen Baulandentwicklung (siehe Anlage). Welche Möglichkeiten der Unterstützung durch NRW.Urban für die MaßnahmeZellerstraße“ bzw. r andere Planungsmaßnahmen bestehen, ist noch nicht abschließend geklärt. Hierzu sind weitere Kontakte mit NRW.Urban erforderlich.

Empfehlung weiteres Vorgehen:

  1. Prüfung und ggf. Bewerbung um Unterstützungsangebote von NRW.Urban

2.Klärung des bergbaulichen Untersuchungsbedarfs und Ermittlung der Sanierungskosten

3.Festlegung des Standortes für den Kindergarten, Ausarbeitung und Abstimmung der weiteren Planung

4.ggf. Einleitung Bebauungsplanverfahren

Rechtliche Grundlagen:

BauGB

 

 

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

1. Gesamtkosten

X

Pflichtaufgabe

Freiwillige Aufgabe

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung

X

ja

nein

 

 

Anlage/n:

  1. Sdtebauliches Strukturkonzept (die farbige Darstellung ist als Anlage im Ratsinformationssystem beigefügt)

  1. Informationen zu NRW.Urban

Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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