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Einladung zu einer Einwohnerversammlung im Sinne des § 23 GO NRW zur
Vorstellung der künftigen Nutzung des Areals rund um die ehemalige EBV
Hauptverwaltung in Kohlscheid


Letzte Beratung
Dienstag, 29. Oktober 2019 (öffentlich)
Federführend
Amt 61 - Stadtplanungsamt
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=6985

Der Rat der Stadt Herzogenrath beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung einer Einwohnerversammlung im Sinne des § 23 GO NRW, um die Einwohner über die künftige Nutzung des EBV Areals in Kohlscheid zu unterrichten.

 

 

Sachverhalt:

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses vom 18.06.2019 hat die Verwaltung gemeinsam mit dem Planungsbüro HJP-Heinz-Jahnen-Pflüger Stadtplaner und Architekten Partnerschaft aus Aachen sowie einer Vertreterin der Eigentümer den Fraktionen eine mögliche Überplanung des Areals rund um die ehemalige EBV Hauptverwaltung in Kohlscheid an der Roermonder Straße vorgestellt.

Aus Sicht der Verwaltung ist diese Bebauung gemäß § 34 BauGB möglich, sodass ein zeit- und kostenintensives Bebauungsplanverfahren vermieden werden kann.

Im Nachgang zu der o. g. Sitzung haben die Fraktionen grundsätzlich ihr Einverständnis erkrt, den von der Verwaltung aufgezeigten Weg, ohne ein Bebauungsplanverfahren die Entwicklung des Areals zu betreiben, zu unterstützen. Es wurde jedoch die Anregung gemacht, die Einwohner im Rahmen einer Einwohnerversammlung über die Planung zu informieren.

Gem. § 23 GO NRW unterrichtet der Rat die Einwohner über die allgemein bedeutsamen Angelegenheiten der Gemeinde.

Bei wichtigen Planungen und Vorhaben der Gemeinde, die unmittelbar raum- oder entwicklungsbedeutsam sind oder das wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Wohl ihrer Einwohner nachhaltig berühren, sollen die Einwohner möglichst frühzeitig über die Grundlagen sowie Ziele, Zwecke und Auswirkungen unterrichtet werden. Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, zeitnah die Einwohner über die Planungen auf dem ehemaligen EBV Areal in Kohlscheid zu unterrichten.

Rechtliche Grundlagen:

§ 23 GO NRW

 

 


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 29. Oktober 2019Sitzung des Rates der Stadt Herzogenrath

Art
Entscheidung
Ausschuß
Rat der Stadt Herzogenrath
Details
Tagesordnung