Flüchtlingssituation in der Stadt Herzogenrath;
hier: Sachstandsbericht der Verwaltung und Unterbringungskonzept 2017 unter
Berücksichtigung des Antrages der Fraktionen der SPD und der CDU vom
[23.01.2017](si010_j.asp?YY=2017&MM=01&DD=23 "Sitzungskalender 01/2017
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- Letzte Beratung
- Donnerstag, 18. Mai 2017 (öffentlich)
- Federführend
- Fachbereich 1 Bürgerdienste
- Originaldokument
- http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=5551
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Sachverhalt:
1. Flüchtlingssituation
Der Sachstand zur Flüchtlingssituation in Herzogenrath ist ständiger Beratungsschwerpunkt des Ausschusses für Arbeit und Soziales. In diesem Zusammenhang hat die Verwaltung zuletzt in der Sitzung des Ausschusses vom 08.12.2016 über die Flüchtlingssituation berichtet (V/2016/014-E04).
In der Vergangenheit hat die Verwaltung regelmäßig darauf hingewiesen, dass eine fundierte – also auf Fakten beruhende – Einschätzung der Flüchtlingssituation in der Stadt Herzogenrath schwierig bzw. unmöglich ist.
Auch zur aktuellen Sitzung kann diese Aussage nachhaltig unterstrichen werden.
Im laufenden Jahr wurden der Stadt bisher 9 Flüchtlinge zugewiesen. Hierbei handelt es sich um Personen, die im Zuge von Familienzusammenführungen nach Herzogenrath „umverteilt“ wurden oder um neugeborene Kinder, die folgerichtig ihren in Herzogenrath lebenden Eltern zugeordnet wurden.
Darüber hinaus erfolgten keine Zuweisungen nach Herzogenrath.
In diesem Zusammenhang hat die Verwaltung in unregelmäßigen Zeitabständen die Erfüllungsquoten nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz bzw. auf der Grundlage der Wohnsitzauflagenregelungen erfragt:
Erfüllungsquoten in % gem. Auskunft der Clearingstelle der Bezirksregierung Arnsberg |
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01.11.2016 |
07.12.2016 |
18.01.2017 |
03.03.2017 |
04.05.2017 |
Erfüllungsquote FlüAG |
106,23 |
104,86 |
106,87 |
108,25 |
83,58 |
Erfüllungsquote Wohnsitzauflage |
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20,72 |
19,62 |
73,52 |
86,97 |
Der Anstieg der Erfüllungsquote nach dem FlüAG bis zum März 2017 ist ursächlich möglicherweise auf den Abbau von Unterbringungskapazitäten in anderen Kommunen zurückzuführen, wodurch in monatlichen Schritten (je 20 %) der Wegfall der Sollkapazitäten bei den betroffenen Kommunen zu entsprechend hohen Aufnahmeverpflichtungen führen. Bei entsprechend nicht betroffenen Kommunen führt dies – wie in Herzogenrath – zu einer Übererfüllung. Ein vergleichbarer Effekt war in Herzogenrath Mitte 2016 festzustellen und führte im Ergebnis zu einer kurzfristigen Aufnahmeverpflichtung von rd. 250 Personen bis Oktober 2016 (hierzu wurde entsprechend berichtet).
Die Entwicklung der Erfüllungsquote zur Wohnsitzauflage ist auf die hohe Zahl von Anerkennungen und in diesem Zusammenhang auf die damit verbundene Wohnsitzauflage zurückzuführen.
Im Zuge der letzten Abfrage geht die Bezirksregierung Arnsberg von Zuweisungen für Herzogenrath aus: „Aus jetziger Sicht gehe ich schon davon aus, dass mit Zuweisungen zu rechnen ist. Einen genauen Zeitpunkt kann ich leider nicht abschätzen. Jedoch stehen Sie mit Ihren Quoten deutlich besser da, als viele andere Kommunen. Grundsätzlich lässt sich aber sagen, dass vorrangig die FlüAG-Quote bearbeitet wird, bevor Zuweisungen im Rahmen der Wohnsitzauflage getätigt werden. Für Zielvereinbarungen im Rahmen des FlüAg wenden Sie sich bitte an Herrn Nettelnbreker, der aber erst ab dem 10.05 wieder im Büro ist.“
Die Bezirksregierung Arnsberg veröffentlicht auf ihrer Homepage fortlaufend die Zahl der Flüchtlingsregistrierungen in NRW. Diese Zahl ist vermutlich nicht deckungsgleich mit den tatsächlichen Aufnahmezahlen von Flüchtlingen in NRW:
Zahl der Registrierungen (Personen) in NRW: |
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01/2017 |
02/2017 |
03/2017 |
04/2017 |
bis 05.05.2017 |
NRW |
2.787 |
2.348 |
2.932 |
2.004 |
473 |
Für das laufende Jahr erwartet die Verwaltung eine Zuweisungszahl von ca. 100 Personen.
Zurzeit werden in Herzogenrath 390 Flüchtlinge durch die Stadtverwaltung betreut. Die Zahl hat sich seit Dezember somit um rd. 230 Personen reduziert.
Im Rahmen der aktuellen personenscharfen Abrechnung der Landeszuweisungen erhält die Stadt für 276 Personen Landeszuweisungen (10.000 Euro/Jahr je Flüchtling). Die übrigen Personen, z. b. Personen mit Abschiebehemmnissen oder mit Duldung werden aus städtischen Mitteln versorgt.
2. Unterbringungssituation
§ 1 Flüchtlingsaufnahmegesetz verpflichtet die Stadt Herzogenrath, zugewiesene Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen. Dabei besteht ein Anspruch auf „Unterkunft“, dagegen kein Anspruch auf eine „angemessene Wohnung“ im Sinne des SGB II/SGB XII. Gem. § 53 Asylgesetz sollen zugewiesene Flüchtlinge „... in der Regel in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden. Hierbei sind sowohl das öffentliche Interesse als auch die Belange des Ausländers zu berücksichtigen.“ Gem. § 53 Abs. 2 Asylgesetz besteht insbesondere eine Verpflichtung in einer Gemeinschaftsunterkunft zu wohnen, bis eine Anerkennung als Asylberechtigter erfolgt ist.
Die hohe Zahl der Anerkennungen führt im Ergebnis dazu, dass die Menschen die Unterbringung in privatem Wohnraum anstreben und insofern die Gemeinschaftsunterkünfte verlassen. Dies steht im Einklang mit der Beschlusslage des Sozialausschusses.
Der Bedarf an Unterbringungsplätzen in Gemeinschaftsunterkünften ist hierdurch nicht mehr im bisherigen Umfang gegeben. Die Verwaltung hat dem in Abstimmung mit den politischen Gremien bereits Rechnung getragen und die Unterbringungskapazitäten in der Turnhalle Geilenkirchener Straße zurückgebaut und die Turnhalle den Sportvereinen wieder zur Verfügung gestellt.
Aus heutiger Betrachtungsweise muss darüber hinaus davon ausgegangen werden, dass eine Nutzung der Turnhalle An der Waidmühl zur Unterbringung von Flüchtlingen, neben der Nutzung der Leichtbauhalle, im laufenden Jahr ebenfalls nicht mehr erforderlich ist. Zurzeit sind dort 30 Personen untergebracht.
Nach Auffassung der Verwaltung kann die Leichtbauhalle mit Mensazelt autark betrieben werden. Insbesondere können die notwendigen Lagerkapazitäten sowie Räumlichkeiten für administrative Tätigkeiten des Betreibers in der Leichtbauhalle geschaffen werden.
In diesem Zusammenhang kann der Zugang zu Flüchtlingsunterkunft über den oberen Zugang des Sportplatzes geschaffen werden. Erforderlich ist allerdings ein Telefonanschluss mit Internetverbindung, um eine adäquate Erreichbarkeit der Anlage zu gewährleisten. Außerdem soll ein Bürocontainer so installiert werden, dass der Sicherheitsdienst insbesondere den „neuen“ Zugangsbereich beaufsichtigen kann und somit ein kontrollierter Zugang zur Unterkunft sichergestellt wird.
Lediglich der im Keller der Turnhalle eingerichtete „Waschsalon“ würde weiterhin durch Flüchtlinge genutzt. Dies würde aber nach Prüfung der Verwaltung nicht zu einer Einschränkung der Nutzung der Turnhalle führen.
In diesem Kontext könnte im Ergebnis die Intention des Antrags vom 23.01.2017 der Fraktionen der SPD und der CDU in vollem Umfang Rechnung getragen werden.
Aktuell wurde der Betreuungsvertrag nach Abschluss des europaweiten Vergabeverfahrens ab dem 01.05.2017 mit einer Laufzeit von zunächst 6 Monaten mit dem bisherigen Betreiber verlängert. Den reduzierten Belegungszahlen wurde dabei Rechnung getragen.
3. Willkommenskultur
Die Verwaltung hat in der Vergangenheit regelmäßig über die in Herzogenrath praktizierte Willkommenskultur berichtet.
Aufgrund der nunmehr längeren Verweilzeiten der Flüchtlinge im Stadtgebiet verändern sich die Tätigkeiten der bürgerschaftlich engagierten Personen. Beispielsweise werden anstelle von „Freizeitangeboten“ vermehrt Flüchtlingspaten eingesetzt und quasi eine 1 : 1 Betreuung initiiert. In diesem Kontext bestehen zurzeit 51 Patenschaften (Familien- und Einzelpaten).
4. Soziale Betreuung
Im Hinblick auf die soziale Betreuung sowie die Konzeptionierung der Flüchtlingsberatung wird auf Beratungsvorlage V/2016/193-E01, die im nichtöffentlichen Teil der Sitzung beraten werden soll, verwiesen.
5. Kosten
Seit dem 01.01.2017 wurde die Berechnung der Landeszuweisungen verändert.
In Rahmen eines verhältnismäßig aufwendigen Verfahrens sind monatlich dem Land die tatsächlich betreuten Flüchtlinge unter Angabe der Personalien sowie der Registriernummer im Ausländerzentralregister zu melden. Anhand der übermittelten Daten erfolgt ein Datenabgleich um beispielsweise Mehrfachbezieher festzustellen oder den tatsächlichen Status der Personen zu überprüfen. In diesem Zusammenhang wird teilweise festgestellt, dass Personen bereits der Flüchtlingsstatus zuerkannt wurde, die entsprechenden Bescheide allerdings noch nicht hier vorliegen (wichtig für den Übergang der Flüchtlinge an das Jobcenter).
Auf der Grundlage der geprüften Daten werden der Stadt quasi personenscharf Landeszuweisungen zugesprochen (10.000 Euro/Jahr je Flüchtling).
Im Hinblick auf die Überprüfung der Auskömmlichkeit der o. a. Landeszuweisung wurde zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und der Landesregierung ein weiteres Kostenerhebungsverfahren vereinbart. In diesem Zusammenhang sind durch die Verwaltung quartalweise die tatsächlich für die Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge anfallenden Kosten zu ermitteln und IT NRW zu übermitteln.
Rechtliche Grundlagen:
Flüchtlingsaufnahmegesetz –FlüAG; Asylbewerberleistungsgesetz-AsylbLG;
Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.
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Weitere zu dieser Vorlage gefundene Ortsangaben
- An der Waidmühl
- Geilenkirchener Straße
Beratungsfolge
Donnerstag, 18. Mai 2017Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales
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