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Flüchtlingssituation in der Stadt Herzogenrath;
hier: Sachstandbericht der Verwaltung


Letzte Beratung
Donnerstag, 07. Juni 2018 (öffentlich)
Federführend
Amt 50 - Sozialamt
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=6156

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

 

Sachverhalt:

1. Flüchtlingssituation

Der Sachstand zur Flüchtlingssituation in Herzogenrath ist ständiger Beratungsschwerpunkt des Ausschusses für Arbeit und Soziales. In diesem Zusammenhang hat die Verwaltung zuletzt in der Sitzung des Ausschusses vom 28.09.2017 über die Flüchtlingssituation berichtet (V/2016/014-E06).

Seit dem Jahr 2015 ist festzustellen, dass die „Großwetterlage“ im Hinblick auf die Beurteilung der Zuwanderung in die EU und insbesondere nach Deutschland nach wie vor unkonkret und damit nicht kalkulierbar ist. Bemerkenswert ist dabei, dass die Kommunen zwar nach den gesetzlichen Bestimmungen für die Unterbringung und Versorgung zuständig sind, gleichzeitig aber die übergeordneten Stellen auf Landes- und Bundesebene sich offensichtlich außerstande sehen, verbindliche Fakten zur Verfügung zu stellen, die eine sachgerechte, zweckmäßige und finanzierbare Planung ermöglichen würden.

Zuletzt wurde durch das BAMF Anfang 2015 eine Flüchtlingszahl von 250.000 Zuwanderern veröffentlicht diese Zahl galt als zuverlässig. Tatsächlich wurden es dann rd. 1.000.000 Zuwanderer.

Danach wurden keine quantifizierbaren Schätzungen mehr vorgenommen.

Ungeachtet der unklaren Faktenlage ist es dennoch gelungen, verhältnismäßig zuverlässig die notwendigen Bedarfe zu prognostizieren und die notwendigen Vorsorgemaßnahmen zu treffen:

  • verdichtete Belegung der Bestandsunterkünfte
  • Anmietung von privatem Wohnraum
  • Errichtung einer Leichtbauhalle
  • usw.

Durch diese Maßnahmen ist es gelungen, zumindest eine Unterbringung der Zuwanderer zu gewährleisten, ohne die Art und Weise der Unterbringung in qualitativer oder wirtschaftlicher Hinsicht zu bewerten.

Von besonderer Bedeutung ist deshalb die Frage, wie viele Flüchtlinge in Zukunft in Herzogenrath aufgenommen und versorgt werden ssen!

Aktuell sind in Nachbarkommunen folgende Zuweisungen vorgesehen:

Eschweiler:50 Personen (Quote 86,31%)

Stolberg:30 Personen (Quote 92,39%)

Aachen:200 Personen (Quote 77,78%)

Die hohe Zahl der Zuweisungen an die Stadt Aachen soll auf eine Prüfung der Bezirksregierung hinsichtlich der FlüAG Abrechnungen zurückzuführen sein.

Die für Herzogenrath maßgebliche Quote beläuft sich bei 217 abrechnungsfähigen Flüchtlingen auf 94,10%.

Dabei muss nach der üblichen Berechnungsmethode bei den kolportierten 200.000 220.000 in Deutschland aufzunehmenden Flüchtlingen mit jährlichen Zuweisungen in einer Größenordnung von 100 115 Menschen gerechnet werden wenn sich die entsprechenden Verltnisse nicht verändern.

Die Medien berichten einerseits von großen Flüchtlingslagern außerhalb Europas, die euroischen Regierungen hoffen weiterhin, dass die Türkei das Flüchtlingsabkommen einhält. Andererseits sollen die Flüchtlingsrouten sogar geschlossen sein.

Daneben werden auf Bundes- und Landesebene bestehende Konzept überarbeitet und verändert. Mit Schnellbrief vom 25.04.2018 (Schnellbrief 112/2018) informierte beispielsweise der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen über den „Asyl-Stufenplan zur Entlastung der Kommunen“ der Landesregierung. Zielsetzung dabei soll es sein, den Kommunen nur noch anerkannte Flüchtlinge oder Personen mit guter Bleibeperspektive zuzuweisen.

In der sogenannten Stufe 1 (kurzfristige Schritte) sind insbesondere folgende Umsetzungsschritte vorgesehen:

- Einführung eines beschleunigten Asylverfahrens gem. §30a AsylG durch eine entsprechende Vereinbarung mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sowie Rückführungen der Personen aus Landeseinrichtungen.

- cküberstellung von Asylsuchenden im Dublin-Verfahren aus Landeseinrichtungen in einzelne EU-Staaten.

- Verlängerung der Aufenthaltszeiten für Asylsuchende mit ungeklärter Bleibeperspektive von drei auf bis zu sechs Monate.

- Außerhalb des beschleunigten Verfahrens (§ 30 a AsylG): Zuweisung von Familien mit minderjährigen Kindern im vierten Aufenthaltsmonat in die Kommunen sofern Rückführung, freiwillige Ausreise bzw. Überstellung nach Dublin-Verfahren innerhalb weiterer zwei Monate nicht zu erwarten ist.

Sofern die vorstehenden Maßnahmen greifen, ist im Ergebnis zu erwarten, dass eine Zuweisungsprognose nicht mehr ohne weiteres auf den Königsteiner Schlüssel wie vorstehend berechnet - gestützt werden kann. Die tatsächlichen Zuweisungen werden vor diesem Hintergrund vermutlich geringer ausfallen.

Neben den Zuweisungen von Menschen im laufenden Verfahren muss dann allerdings mit der Zuweisung von anerkannten Flüchtlingen gerechnet werden, die zwar leistungsrechtlich in die Zuständigkeit des Jobcenters fallen, deren Unterbringung aber als kommunale Aufgabe übernommen werden muss.

Nach wie vor sind somit fundierte also auf Fakten beruhende Einschätzungen zur zukünftigen Entwicklung der Flüchtlingssituation in der Stadt Herzogenrath schwierig bzw. unmöglich. Die Entwicklung der Erfüllungsquote für Herzogenrath kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Erfüllungsquoten in % gem. Auskunft der Clearingstelle der Bezirksregierung Arnsberg:

11/2016

12/2016

01/2017

03/2017

05/2017

07/2017

01/2018

05/2018

Erfüllungsquote

FlüAG

106,23

104,86

106,87

108,25

83,58

79,35

100,69

94,10

Wohnsitzauflage

20,72

19,62

73,52

86,97

94,00

93,00

91,31

Bemerkung

Zuw. 61 P

Der Erfüllungsgrad ist insofern zurzeit wieder fallend.

Im Zeitraum 01.01.2018 17.05.2018 wurden nach der amtlichen Statistik 7.761 Personen in NRW als Flüchtlinge registriert. Hochgerechnet auf das Jahr 2018 ergibt sich voraussichtlich eine Zahl von 20.700 Menschen. Auf der Grundlage des Königsteiner Schlüssels würde sich hieraus im Ergebnis eine Zuweisungszahl von rd. 52 Menschen r Herzogenrath ergeben. Im Ergebnis rde somit die Zuwanderung nach Deutschland nicht mehr im Umfang von 200.000 220.000 Menschen erfolgen, sondern nur noch im hälftigen Umfang. Ob und inwieweit diese Einschätzung zutreffend ist, kann nach Auffassung der Verwaltung nicht zuverlässig bewertet werden.

In 2018 wurden bisher 4 Personen zugewiesen. Bei drei Personen handelte es sich um hier geborene Kinder, die wie die Eltern ebenfalls Zuweisungen erhalten haben. Zurzeit werden in Herzogenrath 288 Flüchtlinge durch die Stadtverwaltung betreut.

2. Unterbringungssituation

§ 1 Flüchtlingsaufnahmegesetz verpflichtet die Stadt Herzogenrath, zugewiesene Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen. Dabei besteht ein Anspruch auf „Unterkunft“, dagegen kein Anspruch auf eine „angemessene Wohnung“ im Sinne des SGB II/SGB XII. Gem. § 53 Asylgesetz sollen zugewiesene Flüchtlinge „... in der Regel in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden. Hierbei sind sowohl das öffentliche Interesse als auch die Belange des Ausländers zu berücksichtigen.“ Gem. § 53 Abs. 2 Asylgesetz besteht insbesondere eine Verpflichtung in einer Gemeinschaftsunterkunft zu wohnen, bis eine Anerkennung als Asylberechtigter erfolgt ist.

Bei zuletzt 17 20 Nutzern des Camps An der Waidmühl wird die Verwaltung zur nächsten Sitzung des Ausschussesr Arbeit und Soziales ein Konzept zur Unterbringung der Flüchtlinge außerhalb des Camps vorlegen.

3. Willkommenskultur

Die Verwaltung hat in der Vergangenheit regelmäßig über die in Herzogenrath praktizierte Willkommenskultur berichtet.

Nach wie vor gibt es in Herzogenrath ein außerordentliches Engagement bürgerschaftlich tätiger Menschen, die teils in festen Strukturen teils ohne institutionelle Anbindung sich für die Interessen der zugewanderten Menschen einsetzen.

4. Soziale Betreuung

Im Hinblick auf die soziale Betreuung wurde die mit Beratungsvorlage V/2016/193-E02 beratene und beschlossene „Neukonzeptionierung der Flüchtlingsberatung in Herzogenrath“ umgesetzt.

Insbesondere wurde zum 01.01.2018 die vakante Beratungsstelle der evangelischen Kirche personell besetzt. Leider ist die Beraterin längerfristig erkrankt. Angesichts des erheblichen Beratungsbedarfes der betroffenen Menschen ist diese Situation ungünstig. Die Beratungsstelle versucht nach Auskunft der Leitungskraft dennoch, allen Ansprüchen der bedürftigen Menschen gerecht zu werden.

5. Kosten

Seit dem 01.01.2017 wurde die Berechnung der Landeszuweisungen verändert.

In Rahmen eines verhältnismäßig aufwendigen Verfahrens sind monatlich dem Land die tatchlich betreuten Fchtlinge unter Angabe der Personalien sowie der Registriernummer im Ausländerzentralregister zu melden. Anhand der übermittelten Daten erfolgt ein Datenabgleich um beispielsweise Mehrfachbezieher festzustellen oder den tatsächlichen Status der Personen zu überprüfen. In diesem Zusammenhang wird teilweise festgestellt, dass Personen bereits der Flüchtlingsstatus zuerkannt wurde, die entsprechenden Bescheide allerdings noch nicht hier vorliegen (wichtig für den Übergang der Flüchtlinge an das Jobcenter).

Auf der Grundlage der geprüften Daten werden der Stadt quasi personenscharf Landeszuweisungen zugesprochen (10.400 Euro/Jahr 866,--€/Monat je Flüchtling).

Im Hinblick auf die Überprüfung der Auskömmlichkeit der o. a. Landeszuweisung wurde zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und der Landesregierung ein weiteres Kostenerhebungsverfahren vereinbart. In diesem Zusammenhang sind durch die Verwaltung quartalweise die tatsächlich für die Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge anfallenden Kosten zu ermitteln und IT NRW zu übermitteln.

Tatsächlich ist festzustellen, dass im Zuge des Datenabgleiches Feststellungen getroffen werden, dass Personen aus unterschiedlichen Gründen nicht mehr abrechnungsfähig sind (bspw. Anerkennung als Flüchtling ohne Kenntnis der Verwaltung, Mehrfachregistrierung, o. ä.).

Die Ergebnisse der Ist-Kosten-Erfassung und die damit eventuell einhergehenden Veränderungen bei den Landeszuweisungen stehen noch aus.

Rechtliche Grundlagen:

Flüchtlingsaufnahmegesetz FlüAG; Asylbewerberleistungsgesetz-AsylbLG;


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Donnerstag, 07. Juni 2018Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales

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