Teilen:

Flüchtlingssituation in der Stadt Herzogenrath;
hier: Sachstandbericht der Verwaltung


Letzte Beratung
Dienstag, 30. Oktober 2018 (öffentlich)
Federführend
Amt 50 - Sozialamt
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=6356

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

 

 

Sachverhalt:

1. Flüchtlingssituation

Der Sachstand zur Flüchtlingssituation in Herzogenrath ist ständiger Beratungsschwerpunkt des Ausschusses für Arbeit und Soziales. In diesem Zusammenhang hat die Verwaltung zuletzt in der Sitzung des Ausschusses vom 07.06.2018 über die Flüchtlingssituation berichtet (V/2018/135-E01).

Nach wie vor lässt sich die Zuweisungssituation für Herzogenrath nur unzureichend zuverssig einschätzen.

Tatsächlich erfolgen seit Ende August 2018 Zuweisungen. Bis einschl.19.09.2018 wurden in diesem Zusammenhang 11 Personen zugewiesen. Hierbei handelte es sich um eine 5-köpfige Familie sowie um Einzelpersonen. Herkunftsländer sind Algerien, Eritrea, Ghana, Nigeria, Somalia und Türkei. Bisher wurden insgesamt 23 Personen in 2018 der Stadt Herzogenrath zugewiesen. Die Erfüllungsquote liegt Stand 19.09.2018 bei 94%. Zurzeit werden 298 (288) Personen durch die Stadtverwaltung betreut.

Es bleibt abzuwarten, ob sich die Zuweisungssituation verstetigt und bis zum Jahresende die prognostizierte Zahl von Zuweisungen in einer Größenordnung von rd. 50 Personen erreicht werden.

2. Unterbringungssituation

§ 1 Flüchtlingsaufnahmegesetz verpflichtet die Stadt Herzogenrath, zugewiesene Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen. Dabei besteht ein Anspruch auf „Unterkunft“, dagegen kein Anspruch auf eine „angemessene Wohnung“ im Sinne des SGB II/SGB XII. Gem. § 53 Asylgesetz sollen zugewiesene Flüchtlinge „... in der Regel in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden. Hierbei sind sowohl das öffentliche Interesse als auch die Belange des Ausländers zu berücksichtigen.“ Gem. § 53 Abs. 2 Asylgesetz besteht insbesondere eine Verpflichtung in einer Gemeinschaftsunterkunft zu wohnen, bis eine Anerkennung als Asylberechtigter erfolgt ist.

Wie mit Schreiben der Verwaltung vom 14.08.2018 mitgeteilt, wurde das Camp „An der Waidmühl zum 31.08.2018 als Flüchtlingsunterkunft aufgegeben und die dort noch untergebrachten Flüchtlinge in den Bestandsunterkünften untergebracht.

Perspektivisch beabsichtigt die Verwaltung eine Nutzung der „Fremdimmobilien“ Roermonder Str., Friedrichstr., Rathausplatz und Goethestraße.

Diese Immobilien werden benötigt, um den zu erwarteten Bedarf befriedigen zu können. Ein Verzicht erscheint nur dann möglich, wenn eine weitere Unterkunft mit einer Unterbringungsglichkeit von 50 Plätzen errichtet werden würde.

In diesem Zusammenhang erinnert die Verwaltung an den anstehenden Termin für die Besichtigung der Flüchtlingsunterkünft am 24.11.2017 ab 9.00 Uhr.

3. Willkommenskultur

Die Verwaltung hat in der Vergangenheit regelmäßig über die in Herzogenrath praktizierte Willkommenskultur berichtet.

Nach wie vor gibt es in Herzogenrath ein außerordentliches Engagement bürgerschaftlich tätiger Menschen, die teils in festen Strukturen teils ohne institutionelle Anbindung sich für die Interessen der zugewanderten Menschen einsetzen.

4. Soziale Betreuung

Im Hinblick auf die soziale Betreuung wurde die mit Beratungsvorlage V/2016/193-E02 beratene und beschlossene „Neukonzeptionierung der Flüchtlingsberatung in Herzogenrath“ umgesetzt.

In der letzten Sitzung hat die Verwaltung darauf hingewiesen, dass die zum 01.01.2018 bei der evangelischen Kirche eingestellte Fachberaterin ngerfristig erkrankt war. Das Beschäftigungsverhältnis wurde auf Wunsch der Fachberaterin nunmehr zum 30.09.2018 aufgelöst.

Nach Mitteilung der Lydia-Gemeinde Herzogenrath wurde die nunmehr wieder vakante Stelle öffentlich mit einer Bewerbungsfrist bis zum 01.10.2018 ausgeschrieben.

Entsprechend der Beschlusslage des Ausschuss für Arbeit und Soziales vom 13.06.2017 wird ein/e Vertreter/in der Verwaltung am Stellennachbesetzungsverfahren teilnehmen. Über das Ergebnis wird die Verwaltung berichten.

5. Kosten

Wie zur letzten Sitzung ausgeführt, waren die Kommunen in NRW verpflichtet, die tatsächlichen Kosten der Unterbringung von Flüchtlingen revisionssicher für das Haushaltsjahr 2017 zu erfassen und den Bezirksregierungen mitzuteilen. Diese durchaus aufwendige Datenerhebung erfolgte auf der Grundlage einer im Dezenber 2015 getroffenen Vereinbarung der damaligen Koaltionsfraktionen von SPD/BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit den kommunalen Spitzenverbänden NRW. Auf der Grundlage der so erfassten Daten sollte erneut über die Höhe der monats-und personenscharfen Landeszuweisungen verhandelt werden. Die von den Kommunen gemeldeten Daten werden von einem Gutachterteam der Universität Leipzig laufend analysiert. Für Mitte September 2018 sollen die kommunalen Spitzenverbände zu einer Abschlussveranstaltung des Projektes durch das MKFFI eingeladen werden.

Zurzeit werden der Stadt Landeszuweisungen in Höhe von 10.400 Euro/Jahr 866,--€/Monat je Flüchtling zugesprochen.

Nach der derzeitigen Informationslage muss davon ausgegangen werden, dass sich nach der Ist-Kosten-Erhebung durchschnittliche Jahreskosten für Unterbringung und Versorgung der Geflüchteten von 13.000 Euro ergeben werden. Die durchschnittlichen Kosten der Stadt Herzogenrath liegen im Erhebungszeitraum bei 13.885 Euro.

Die kommunalen Spitzenverbände erwarten von der Landesregierung eine entsprechende Anhebung der Landeszuweisung rückwirkend zum Jahresbeginn 2018.

Zu den weiteren Entwicklungen wird die Verwaltung berichten.

Ob in diesem Zusammenhang ebenfalls erhöhte Landeszuweisungen für geduldete und ausreisepflichtige Menschen von Landesseite erfolgen werden, muss ebenfalls abgewartet werden.

Rechtliche Grundlagen:

Flüchtlingsaufnahmegesetz FlüAG; Asylbewerberleistungsgesetz-AsylbLG;


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

Für eventuell vorhandene Übertragungsfehler haftet unserAC.de nicht, maßgeblich sind alleine die verlinkten Seiten und Dokumente der Kommunen. Sofern die Links auf die Einzeldokumente nicht mehr funktionieren, gelten die Links auf die Ratsinfosysteme bzw. deren Archive.

Hier könntest Du Dir eine Karte anzeigen lassen.

Durch die Nutzung der Mapbox Tiles API können Informationen über die Benutzung dieser Website einschließlich Deiner IP-Adresse an Mapbox in den USA übertragen werden:
www.mapbox.com/privacy/

Karteninhalte anzeigen

Weitere zu dieser Vorlage gefundene Ortsangaben

  • An der Waidmühl
  • Rathausplatz
  • Goethestraße

Beratungsfolge

Dienstag, 30. Oktober 2018Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales

Art
Anhörung
Ausschuß
Ausschuss für Arbeit und Soziales
Details
Tagesordnung