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Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung;
hier: Standortfestlegung für Flüchtlingsunterkünfte


Letzte Beratung
Donnerstag, 05. März 2015 (öffentlich)
Federführend
Fachbereich 1 Bürgerdienste
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=4403

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales genehmigt die folgende Dringlichkeitsentscheidung:

Drucksachen-Nr. V/2015/048

Flüchtlingssituation in der Stadt Herzogenrath;hier: Festlegung eines Standortes für die Unterbringung von Flüchtlingen (Objekt Friedensstraße 2 -Kohlscheider Hof - KoHo, 52134 Herzogenrath)

Sachverhalt:

Die Sachverhaltsdarstellung sowie die finanziellen Auswirkungen sind der beigefügten Dringlichkeitsentscheidung zu entnehmen.

Rechtliche Grundlagen:

§ 2, 4 FlüAG

3. Korruptionsbekämpfungsgesetz:

Anfrage gemäß § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz:

(bei Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen über 25.000 € netto oder Vergabe von Bauleistungen über 50.000 € netto)

ja

nein

(unterhalb der Wertgrenzen und nach pflichtgemäßen Ermessen)

Stellungnahme Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung:

Anlage/n:


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 05. März 2015Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales

Art
Genehmigung
Ausschuß
Ausschuss für Arbeit und Soziales
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug