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Flüchtlingssituation in der Stadt Herzogenrath;
hier: Sachstandsbericht der Verwaltung


Letzte Beratung
Donnerstag, 19. November 2015 (öffentlich)
Federführend
Fachbereich 1 Bürgerdienste
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=4776

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Sachverhalt:

1. Flüchtlingssituation

Die Verwaltung verzichtet auf allgemeine Aussagen zur Flüchtlingssituation in Deutschland. Die Thematik ist nahezu omnipräsent auf sämtlichen Informationskanälen (Tageszeitungen, Radio und Fernsehen, Internet).

Ungeachtet der erheblichen Medienpräsenz erscheint es dennoch schwierig, Aussagen daber zu treffen, welche Auswirkungen sich aufgrund der allgemeinen Situation unmittelbar und konkret r die Stadt Herzogenrath ergeben.

Vereinfacht ausgedrückt sind die Auswirkungen für die Stadt Herzogenrath unmittelbar abngig von der Anzahl der nach Deutschland einreisenden Flüchtlinge.

Allerdings stehen zurzeit keine verlässlichen Größenordnungen zur Verfügung. Wurde bis vor wenigen Tagen von Seiten des Bundes noch offiziell von 800.000 Flüchtlingen für das Jahr 2015 ausgegangen, gehen die offiziellen Stellen zwischenzeitlich von mindestens 1.000.000 Flüchtlingen aus.

Berücksichtigt man Aussagen, „…dass täglich rund 10.000 Flüchtlinge nach Deutschland einreisen…“, wird deutlich, dass die Prognose von 1.000.000 Flüchtlingen für 2015 eher konservativ einzuschätzen ist.

Auf der Grundlage des sogenannten „nigsteiner Schlüssels“sst sich unmittelbar die Zahl der Zuweisungen für die Stadt Herzogenrath ermitteln:

Flüchtlinge Bund

Anteil Land

Zuweisungen Stadt

300.000

63.660

159

400.000

84.880

212

450.000

95.490

239

500.000

106.100

265

750.000

159.150

398

800.000

169.760

425

1.000.000

212.200

531

1.200.000

254.640

637

Die vorstehenden Zahlen verdeutlichen, dass esr Herzogenrath einen erheblichen Unterschied ausmacht, ob 1,2 Mio. oder lediglich 1,0 Mio. Flüchtlinge ihren Weg nach Deutschland finden.

In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass im Stadtgebiet zurzeit im Wege der Amtshilfe zwei Notunterkünfte für Flüchtlinge unterhalten werden, mit Aufnahmekapazitäten von 200 Personen (Städteregion Aachen) und 150 Personen (Stadt Herzogenrath).

Nach derzeitigem Stand werden die Sollbelegungszahlen auf das städtische Zuweisungssoll angerechnet. Bei 1,0 Mio. Flüchtlingen errechnen sich 531 Zuweisungen für die Stadt. Unter Berücksichtigung der Aufnahmekapazitäten der Notunterkünfte von 350 Personen würden sich rechnerisch somit 181 Zuweisungen für 2015 ergeben. Bisher wurden der Stadt 245 Flüchtlinge zugewiesen, so dass sich sogar ein rechnerischer Überhang von 64 Personen ergeben würde. Bei 1,2 Mio. Flüchtlingen würde sich ein Aufnahmesoll von noch 42 Personen ergeben.

Zwischenzeitlich liegen der Verwaltung allerdings Informationen dahingehend vor, dass von Seiten des Landes die Auflösung so genannter „kleiner Notunterkünfte“ kurzfristig angestrebt wird. Als „klein“ gelten Notunterkünfte unter 500 Personen.

Sollten die Ankündigungen in die Tat umgesetzt werden,rden sich folgende Konsequenzen ergeben:

Bei 1,0 Mio. Flüchtlingen würde sich unmittelbar ein Aufnahmesoll von weiteren 286 Personen und bei 1,2 Mio. Flüchtlingen eine Aufnahmesoll von weiteren 392 Personen ergeben.

Nach den bisherigen Erfahrungen müsste in diesem Fall mit einer erheblichen Zahl von Zuweisungen in kurzen Zeiträumen gerechnet werden.

Die vorstehenden Szenarien verdeutlichen die offenkundigen Probleme: Wie kann für die unterschiedlichen Bedarfslagen Vorsorge getroffen werden? Insbesondere vor dem Hintergrund, dass je nach Situation erhebliche Aufwendungen getätigt werden müssen.

Weiterhin ist festzustellen, dass der Gesetzgeber eine Veränderung der rechtlichen Rahmenbedingungen umsetzt bzw. anstrebt. Auch in diesem Zusammenhang ist eine Prognose hinsichtlich der mittelbaren und unmittelbaren Auswirkungen zurzeit nicht möglich.

Aufgrund der unklaren Rahmenbedingungen sollten die städtischen Planungen nicht auf der Grundlage der nstigsten Konstellation erfolgen.

Die Stadt Herzogenrath betreut aktuell (Stand 31.10.2015) 371 Flüchtlinge. Diese Zahl für sich betrachtet verdeutlicht allerdings nicht umfassend die tatsächliche Situation. Bis zum 31.10.2015 wurden wie bereits ausgeführt 245 Flüchtlinge zugewiesen. Berücksichtigt man die Personen, die aus der städtischen Betreuung ausgeschieden sind, ergeben sich insgesamt 591 Flüchtlinge, die durch die Verwaltung betreut wurden (Die Flüchtlinge in der Notunterkunft sind hierbei noch gar nicht berücksichtigt). Die Zahlen veranschaulichen die erhebliche Belastung für die Verwaltung, die trotz der Vervielfachung der Flüchtlingszahlen bisher lediglich im Bereich der Objektbetreuung sowie mit einer Stelle in der Sachbearbeitung verstärkt wurde.

2. Unterbringungssituation

Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung im Sinne von § 1 Flüchtlingsaufnahmegesetz ist die Stadt Herzogenrath verpflichtet, die zugewiesenen Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen. Dabei war die Stadt Herzogenrath nach wie vor in der glücklichen Situation, bei der Unterbringung von zugewiesenen Flüchtlingen auf die Belegung von Turnhallen, mobile Wohneinheiten, Zelten sowie andere Behelfsunterkünften verzichten zu können.

Tatsächlich sind aber die bestehenden Kapazitäten quasi erschöpft. Insofern muss die Einrichtung der Notunterkünfte im Stadtgebiet nahezu als Glücksfall bezeichnet werden, da hierdurch weitere Zuweisungen ausgesetzt wurden, für deren Unterbringung keine Räumlichkeiten zur Verfügung gestanden hätten. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Anfang 10/2015 innerhalb einer Woche 28 Personen zugewiesen wurden, das ist die Aufnahmekapazität eines zu diesem Zeitpunkt gerade erst angemieteten Objektes.

Zum 01.11.2015 konnten zwei Liegenschaften angemietet werden, die Aufnahmekapazitäten für 20 Personen bieten. Eine weitere Liegenschaft steht für 5 Personen ab 01.12.2015 zur Verfügung. Weiterhin wird mit einer Kapazität für 18 Personen vor Weihnachten eine städtische Liegenschaft bezugsfertig.

Darüber hinaus steht die Verwaltung konkret mit 5 Vermietern in Verhandlungen. Kurzfristig könnte im Fall der Einigung Wohnraum für 20 - 25 Personen gewonnen werden. Eine größere Liegenschaft kann voraussichtlich mit einer Kapazität von bis zu 30 Personen zum Jahresanfang angemietet werden.

Bei privatem Wohnraum ist die Verwaltung grundsätzlich bestrebt, ausschließlich Wohnraum mit Mieten im sozialhilferechtlich angemessenen Rahmen oder zumindest im Rahmen des Mietspiegels anzumieten.

Insbesondere für Flüchtlinge mit guten Aussichten auf ein Bleiberecht ist dies von Bedeutung, um beim Übergang zum Jobcenter einen Rechtsstreit über die Angemessenheit von Wohnraum zu vermeiden. Ebenfalls kann es nicht im Interesse der Stadt sein, das Mietpreisniveau über die Verpflichtung der Unterbringung von Flüchtlingen nach oben zu treiben. Selbstverständlich werden deshalb Mietangebote mit Mietpreisen von 35 40 Euro/qm von Seiten der Verwaltung zurückgewiesen.

Bis zum Ende des Jahres steht somit Wohnraum für rd. 60 Personen zur Verfügung.

Auf die Erläuterung der unter Punkt 1 ausgeführten Denkmodelle zur Zuweisungssituation im Hinblick auf die sich hieraus ergebenden notwendigen Maßnahmen zur Gewährleistung einer Unterbringung von Flüchtlingen verzichtet die Verwaltung an dieser Stelle.

3. Willkommenskultur

Ungeachtet der schwierigen Umstände ist die Willkommenskultur in der Stadt Herzogenrath nach wie vor äert positiv wahrzunehmen. Viele Einzelpersonen und zunehmend ebenfalls Institutionen wenden sich an die Verwaltung mit Unterstützungsangeboten. Zahlreiche Personen bieten die Bereitstellung von Bekleidung, Möbeln und sonstigen Hausratgegenständen an. Entsprechende Angebote werden an die in der Stadt etablierten Einrichtungen verwiesen, da die Verwaltung außerstande ist, eine eigene Kleiderkammer o. ä. einzurichten. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Flüchtlinge in der Regel bereits in den Aufnahmeeinrichtungen insbesondere mit ausreichend Bekleidung versorgt werden.

Im Hinblick auf die Notunterkunft An der Waidmühl gelten diese Ausführungen ebenfalls uneingeschränkt.

Die Welle der Hilfsbereitschaft kann allerdings nicht ohne Betreuung bzw. Anleitung den Flüchtlingen zugeleitet werden. Hier bedarf es einer entsprechenden qualifizierten Betreuung.

In diesem Zusammenhang hat die Verwaltung eine Vollzeitkraft „freigestellt“, um die Aktiviten der rgerschaftlich engagierten Personen gemeinsam mit einem OrgaTeam zu koordinieren. Es besteht die Aussicht, dass diese Betreuung durch eine hauptamtliche Kraft für die Zeit des Betriebs der Notunterkunft (50 % Beschäftigungsumfang) ab 01.01.2016 ergänzt wird.

4. Soziale Betreuung

Die soziale Beratung und Betreuung der Flüchtlinge erfolgt seit Jahren durch die Flüchtlingsberatung der evangelischen Kirchengemeinde Herzogenrath.

Entsprechend der Beschlusslage des Ausschusses für Arbeit und Soziales konnte die Verwaltung mit Wirkung vom 01.11.2015 eine Vereinbarung mit dem Caritasverband für die Regionen Aachen-Stadt und Aachen-Land e.V. zum Abschluss bringen, die eine Ergänzung der Tätigkeit der Evangelischen Flüchtlingsberatung im Umfang einer halben Stelle vorsieht (vgl. V/2015/307).

5. Kosten

Die nachhaltige Zahl der Zuweisungen führt in der Konsequenz zu erhöhten Ausgaben.

Die Bezirksregierung hat nunmehr mit Zahlungsmitteilung vom 02.11.2015 die Höhe der Zuweisungen konkretisiert. Danach erhält die Stadt für das Jahr 2015

  • Entlastungsmittel des Bundes: 945.595 Euro
  • Landeszuweisungen n. FLÜAG 920.162 Euro
  • pauschale Sonderzahlung161.013 Euro

Die Gesamtzuwendungen liegen damit mit 2.026.770 Euro rund 1.353.770 Euro über dem Planansatz.

Inwieweit in haushaltsrechtlicher Hinsicht Beschlüsse der politischen Gremien erforderlich werden, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend beurteilt werden.

Rechtliche Grundlagen:

Flüchtlingsaufnahmegesetz; Asylbewerberleistungsgesetz


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Beratungsfolge

Donnerstag, 19. November 2015Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales

Art
Anhörung
Ausschuß
Ausschuss für Arbeit und Soziales
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geändert beschlossen
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