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Benutzungsordnung für den Veranstaltungsbereich auf Burg Rode
Hier: Aufheben einer Benutzungsordnung


Letzte Beratung
Donnerstag, 16. Mai 2019 (öffentlich)
Federführend
Amt 65 - Hoch- und Tiefbauamt
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=6442

Der Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur beschließt, die Benutzungsordnung für den Veranstaltungsbereich auf Burg Rode vom 26.08.2008 aufzuheben.

r den Fall, dass sich zukünftig externe Interessenten für eine Veranstaltung auf Burg Rode finden, sind diese auf die Möglichkeit einer Kooperation mit der Stadt Herzogenrath, S 80 -Wirtschaftsförderung, Kultur und Öffentlichkeitsarbeit, zu verweisen.

 

 

Sachverhalt:

Die „Benutzungsordnung für den Veranstaltungsbereich auf Burg Rode vom 26.08.2008 erglicht den ortsansässigen Vereinen und Vereinigungen sowie den kirchlichen, karitativen und gemeinnützigen Organisationen, die im Stadtgebiet Veranstaltungen mit Öffentlichkeitswirkung durchführen chten, aber auch in Ausnahmefällen Privatpersonen die entgeltliche Nutzung des Veranstaltungsbereiches auf Burg Rode. Der Veranstaltungsbereich besteht aus der Bühne inkl. Backstagebereich, einer Toilettenanlage sowie den zugehörigen Wegeverbindungen.

Mit Baugenehmigung vom 16.09.2010 wurde die Außenfläche der Burg Rode für den Bereich der Veranstaltungsbühne unter Auflagen zur Nutzung freigegeben. Eine Auflage weist darauf hin, dass „max. 10 Einzelveranstaltungen pro Jahr durchgeführt werden“rfen. Begründung findet dies insbesondere im Schutz der Anwohner der Burg. Infolgedessen werden im Rahmen der Baugenehmigung auch Aussagen zu den zulässigen Schallimmissionen getroffen.

Faktisch werden diese 10 zulässigen Einzelveranstaltungen zum weit überwiegenden Teil r städtische, hrlich wiederkehrende Veranstaltungen in Anspruch genommen. Dies sind regelmäßig insbesondere

  • der „mmerschoppen“ (Dauer: ein Tag)
  • das „Burgfest“ (Dauer: ein Tag)
  • der „Burgsommer“ mit diversen Einzelveranstaltungen

(für das Jahr 2019 drei geplante Termine über je ein bis drei Tage)

  • die „Burgweihnacht“ (Dauer: drei Tage)

r weitere Veranstaltungen neben dem städtischen Kulturprogramm ist insofern nahezu kein Raum vorhanden. Dies gilt gerade auch mit Blick auf den Umstand, dass für etwaige einmalige weitere Einzelveranstaltungen oder gar neue wiederkehrende Ereignisse der Stadt Herzogenrath noch Spielraum vorhanden sein sollte.

Erschwerend kommt hinzu, dass die (Sicherheits-)Auflagen, die seitens des Gesetzgebers an die Durchführungen von Veranstaltungen gemacht werden, immer komplexer werden. Gerade an einer durch Lage und Bauweise potentiell gefahrenbehafteten Stelle wie der Burg ist die Durchführung von Veranstaltungen durch nicht professionelle Anbieter daher kritisch zu sehen. Leider mussten hier in der Vergangenheit auch bereits entsprechende negative Erfahrungen, wie z.B. als „Stolperfallen“ verlegte Kabel- und Schlauchleitungen, gemacht werden.

Beide Aspekte zusammenfassend, d.h. limitiertes Terminkontingent und gesetzliche Anforderungen an die Veranstaltungen, ist die „Benutzungsordnung für den Veranstaltungsbereich auf Burg Rode daher nach Auffassung der Verwaltung aufzuheben.

r den Fall, dass sich zukünftig Veranstalter für eine Nutzung der Burg Rode interessieren, ist dies jedoch nicht grundsätzlich zu verneinen. Vielmehr ist der potentielle Veranstalter sodann auf eine Kooperation mit der Stadt Herzogenrath, S 80 - Wirtschaftsförderung, Kultur und Öffentlichkeitsarbeit, zu verweisen. Hierüber nnte sowohl die Wahrung der städtischen kulturellen Termine als auch die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen sichergestellt werden.

Rechtliche Grundlagen:

Ortsrecht, Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

 

 

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

Eine entgeltliche Vergabe der Veranstaltungsfläche auf Burg Rode erfolgte zumindest in den vergangenen zwei Jahren nicht. Von nennenswerten Einnahmeausfällen ist daher r die Zukunft nicht auszugehen.

 

 

Stellungnahme Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung:

./.

Anlage/n:

Baugenehmigung vom 16.09.2010

Benutzungsordnung für den Veranstaltungsbereich auf Burg Rode vom 26.08.2008


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 16. Mai 2019Sitzung des Ausschusses für Bildung, Sport und Kultur

Art
Entscheidung
Ausschuß
Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur
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