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Schrankenschließungszeiten in Merkstein prüfen und verkürzen -
Verkehrsbedingungen für alle Beteiligten verbessern;
hier: Antrag der großen Koalition SPD/CDU vom
[05.09.2016](si010_j.asp?YY=2016&MM=09&DD=05 "Sitzungskalender 09/2016
anzeigen" )


Letzte Beratung
Dienstag, 21. Mai 2019 (öffentlich)
Federführend
Amt 32 - Ordnungsamt
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=6723

Der Bau- und Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung, einschlägige Ingenieursbüros zur Abgabe eines Angebotes anzufragen, um Möglichkeiten einer Optimierung der Schrankenschließzeiten zu erkunden. Nach Beauftragung könnten dann Maßnahmen abgeleitet und ggf. im Rahmen einer Kostennutzenanalyse zusätzliche Ausbaumaßnahmen beschlossen werden.

 

 

Sachverhalt:

Am 29.03.2019 fand der Erörterungstermin zwischen der EVS und der Stadt Herzogenrath mit Herrn Hartrampf und Herrn Merten (beide EVS) sowie Herrn von den Driesch, Herrn Venohr und Herrn Hergesell statt. Besprechungsgrundlage bildete die Ausschussvorlage V/2017/089 vom 30.03.2017 der Großen Koalition SPD/CDU zur Überprüfung und Verkürzung der Schrankenschließzeiten am Bahnübergang Geilenkirchener Straße in Herzogenrath-Merkstein, um die allgemeinen Verkehrsbedingungen für alle Verkehrsteilnehmer zu verbessern.

Durch die EVS erfolgte anhand einer PowerPointPräsentation eine detaillierte Vorstellung der heute gegebenen Verkehrssituation sowie der daraus resultierenden Abläufe im Bahnverkehr zwischen den Haltepunkten Alsdorf-Annapark, Alsdorf-Busch, Herzogenrath-Merkstein August-Schmidt-Platz und Alt-Merkstein. Die Schrankenschließzeiten am Bahnübergang Geilenkirchener Straße lagen nach aktuellen Messungen zwischen 2 Minuten 04 Sekunden und 2 Minuten 40 Sekunden. Über den gesamten Messzeitraum betrug die durchschnittliche, mittlere Schließzeit 2 Minuten 21 Sekunden. Diese bemisst sich von der 1. Bahnanforderung (in Alsdorf-Busch oder in Alt-Merkstein) mit Rotschaltung des Vorsignals an der Dietrich-Bonhoeffer-Straße bis zur Freigabe des Bahnübergangs (sprich bis zum Öffnen der Schranken). Die Präsentation ist der Vorlage angehängt.

Das Bahnanforderungsprogramm der kombinierten BÜSTRA-Anlage (Bahnübergang + LSA-Knoten August-Schmidt-Platz) startet sobald die Meldung einer Bahnanforderung eintrifft. Nach Ablauf der ermittelten mittleren Schrankenschließzeit (s.o.) muss der LSA-Knoten unter Beachtung aller notwendigen Zwischenzeiten (Umschaltzeiten) wieder in das „Normalprogramm“ ohne Bahnanforderung überführt werden. Die „Verlustzeiten“ für den Kraftfahrzeugverkehr liegen somit über den gemessenen mittleren Schrankenschließzeiten.

Laut EVS sind die Schrankenschließzeiten (resultierend aus dem Bahnverkehr) von durchschnittlich 2 Minuten 21 Sekunden aufgrund der gesetzlichen Vorgaben für einen verkehrssicheren und reibungslosen Bahnablauf bei heutigem Ausbau nicht veränderbar, sprich optimierbar. Auf Nachfrage wurde jedoch bei einer Veränderung der heutigen Rahmenbedingungen, entweder am benachbarten Straßenknoten August-Schmidt-Platz und/oder bei der Einmündung Dietrich-Bonhoeffer-Straße, die Möglichkeit zur Optimierung der „Schrankenschließzeiten“ eingeräumt. Aufgrund der Komplexität der unmittelbaren Abhängigkeiten des Gesamtsystems und der möglichen Maßnahmen, könnten hierüber aber keine verlässlichen Aussagen getroffen werden.

In der sich anschließenden Diskussion wurde dann besprochen, dass es sinnvoll sei, unterschiedliche Maßnahmen, deren Wirkungen und Kosten zur Optimierung der Schrankenschließzeiten durch die Beauftragung eines Ingenieurbüros verifizieren und regelkonform erörtern zu lassen. Von den Beteiligten wurde eine mögliche Optimierung der heutigen Verkehrssituation als durchaus machbar erachtet.

Seitens der Verwaltung wird empfohlen, einschlägige Ingenieursbüros zu erkunden, um anhand der gewonnenen Erkenntnisse (s.o.) entsprechende Angebote einzuholen. Diese würden sodann dem Ausschuss vorgestellt, so dass eine entsprechende Beauftragung beschlossen werden könnte. Derzeit sind hierfür keine Mittel im Haushalt berücksichtigt.

Rechtliche Grundlagen:

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Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

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Anlage:

Vortrag der EVS


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Weitere zu dieser Vorlage gefundene Ortsangaben

  • Geilenkirchener Straße
  • August-Schmidt-Platz

Beratungsfolge

Dienstag, 21. Mai 2019Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses

Art
Entscheidung
Ausschuß
Bau- und Verkehrsausschuss
Details
Tagesordnung