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Verbesserung der Parksituation rund um das Freibad Merkstein;
hier: Antrag der FDP-Fraktion vom 06.06.2018


Letzte Beratung
Dienstag, 21. Mai 2019 (öffentlich)
Federführend
Amt 32 - Ordnungsamt
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=6725

Der Bau- und Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung, kurzfristig die Rasenfläche der Fläche I gem. Variante A provisorisch so abzustecken, dass die Parkplatzanordnung für die Nutzer erkennbar ist. Begleitend sollen die Fahrradständer versetzt werden.

Des Weiteren wird die Verwaltung damit beauftragt, eine Kostenschätzung für die Ertüchtigung des bestehenden Parkplatzes der Fläche II gem. der vorgestellten Planung vorzunehmen. Darüber hinaus soll geprüft werden, in wie weit die Flächen III und IV in der skizzenhaft dargestellten Form unter Berücksichtigung des Baumbestandes ertüchtigt werden können. Die Ergebnisse sollen dem Ausschuss alsdann zur weiteren Abstimmung mitgeteilt werden.

 

 

Sachverhalt:

Im Rahmen der Beschlusskontrolle (Stand 04.01.2019) wurde in der Sitzung vom 22.01.2019 bereits auf die Ertüchtigung der Parkplatzhinweisbeschilderung im Zuge der Geilenkirchener Straße (Stadion und Comeniusstraße) hingewiesen. Auch wurde darauf hingewiesen, dass bei einer offiziellen Einrichtung einer Parkzone im umliegenden Wohngebiet zwangsläufig eine erhebliche Reduzierung des Parkraumangebotes einhergehen würde. Dieses wurde aber auch seitens des Antragstellers nicht gewünscht. Die Verwaltung schlug vor, dass Beeinträchtigungen innerhalb des Wohngebietes durch parkende Fahrzeuge (z.B. vor Grundstückzufahrten / Garagen) dann von Betroffenen angezeigt werden sollten. Es könne dann im individuellen Einzelfall über notwendigen Handlungsbedarf (ggf. durch Markierung) entschieden werden.

Zwischenzeitlich wurde durch die Verwaltung auch die Parkplatzsituation im unmittelbaren Einzugsbereich des Freibades Merkstein entlang des Buschhofer Weges und der Stresemannstraße eingehend erkundet und in Bereiche (Flächen) unterteilt. Im Rahmen der Bestandsaufnahme konnte auch auf einschlägige Erfahrungen bzw. Hinweise des ortsansässigen Kioskbetreibers Herrn Vontra zurückgegriffen werden.

Zur besseren Darstellung des betrachteten und überprüften Untersuchungsbereiches, wurde dieser in 4 Teilflächen untergliedert. Die Flächenübersicht begleitet von einer kleinen Fotodokumentation ist der Anlage zu entnehmen. Generell ist festzustellen, dass die Teilflächen teilweise durch Baumbestand sowie eine recht kleinteilige Gliederung von Grünflächen und Böschungen geprägt ist. Auch sind die topographischen Gegebenheiten durchaus als entwicklungsmindernd zu bezeichnen, was eine zusammenhängende Planung fast unmöglich macht. Somit sind ohne größeren Aufwand lediglich kleinräumige Lösungen realisierbar. Im Folgenden sind die Teillösungen nach Flächen unterschieden und beschrieben.

Fläche I (Variante A)

In der vorliegenden Variante A wurde versucht, die heutige Rasenfläche unmittelbar vor dem Haupteingang des Freibades so aufzuteilen, dass von der bestehenden Zufahrt kurze Sackgassen abzweigen und bis zum Ende der Rasenfläche Senkrecht-Parker angeordnet werden. Ein Teil der angeordneten Fahrradständer wäre zu diesem Zweck zu entfernen und könnten gegenüber (sofern erforderlich) wieder montiert werden. Mit dieser Stellplatzvariante könnten auf der Rasenfläche ca. 46 Stellplätze „ordentlich“ hergerichtet werden.

Im ersten Schritt könnte die Parkstandanordnung kurzfristig durch Holzpflöcke und ggf. Flatterband oder ebenfalls Holzquerstangen mittig der gegenüberliegenden Stellplätze getrennt aufgeteilt werden. Durch die kurzen Sackgassen wäre eine gute Übersichtlichkeit der Stellplatzreihen gegeben und der Hauptfahrverkehr würde auf der heute asphaltierten Fahrbahn Buschhofer Weg erfolgen. Auch der Fußgänger könnte den asphaltierten Bereich weiterhin gut nutzen.

Fläche I (Variante B)

In der Variante B wurde die Rasenfläche ohne weitere bauliche Maßnahmen in Form eines langen, fast parallel zum Buschhofer Weg angeordneten Stiches (Sackgasse), mit links und rechts angeordneten Senkrecht-Parkern aufgeteilt. Die Fahrradständer könnten hierbei am bestehenden Standort, im Gegensatz zur Variante A, belassen werden. Mit dieser Anordnung könnten ca. 43 Stellplätze „ordentlich“ angeboten werden.

Wenngleich hierdurch kaum nennenswerter Aufwand zur Ausweisung benötigt würde, so ergäben sich durch die rd. 50m lange Sackgasse für den ein- und ausparkenden Verkehr erhebliche Nachteile bei der Befahrung / Erschließung der Parkplätze sowie bei der Übersichtlichkeit. Beeinträchtigungen zwischen Fußgängern und Fahrverkehren sind gegenüber der Variante A als höher einzustufen.

Fläche II (Bestand)

Der Bestand der Fläche II ist durch seinen Altbaumbestand, die Grünbereiche zwischen den Parkständen und die teils sehr schmalen asphaltierten Fahrgassen (3,30m-4,50m) geprägt. Nach heutigen Maßstäben über Parkstandgröße und Fahrgassenbreite wäre dieser Parkbereich nicht mehr regelkonform. Ausgewiesene Grünbereiche werden daher entsprechend überparkt, um ein Senkrecht-Parken (wird praktiziert) überhaupt zu ermöglichen. Sofern sich bereits einer nicht an diese „wilde“ Parkstandanordnung hält, führt dies zu erheblichen Beeinträchtigungen bei der Parkplatzausbeute sowie der Verkehrssicherheit. Auch der Altbaumbestand direkt auf der Parkfläche fügt sich nicht in ein „ordentliches Parkraster“ ein.

Bei gezielter Parkstandeinweisung und disziplinierter Parkanordnung könnten theoretisch bis zu ca. 62 Stellplätze realisiert werden. Die dargestellte Senkrechtanordnung stellt aber lediglich eine theoretische Parkplatzausbeute dar, die im Realbetrieb deutlich unterschritten wird. Die südöstliche großflächig asphaltierte Fläche stellt hierbei durch ihren bogenartigen Verlauf und die Abgrenzung zum Fahrbahnbereich Buschhofer Weg über dies noch eine besondere Schwierigkeit für eine vernünftige Parkplatzausweisung dar. Im Bogen entstehen unweigerlich gefangene Stellplätze, die nicht unabhängig angefahren werden können.

Eine Optimierung im Bestand gestaltet sich durch die vorhandenen Gegebenheiten (s.o.) als äußerst schwierig bis unmöglich.

Fläche II (Planung)

Die vorliegende Planung zur Fläche II beinhaltet eine regelkonforme Parkstandanordnung mit 5,00m tiefen Stellplätzen und 6,00m breiten Fahrgassen. Der Altbaumbestand sowie die Grünflächen wurden hierbei gänzlich überplant und die Fahrgassen neu aufgeteilt. Hierdurch ergäbe sich eine Verschiebung in Richtung des Bogens (s.o.), so dass auch die südöstliche Teilfläche eine höhere Stellplatzausnutzung erfährt. Die bewährte generelle Stellplatzerschließung (siehe Pfeildarstellung) wurde bei der Planung beibehalten.

Die Stellplatzausbeute kann bei einer gänzlichen Überplanung auf ca. 73 Stellplätze, gegenüber dem Bestand, erhöht werden. Um eine regelkonforme Stellplatzanordnung auszuweisen, wäre ein kompletter Umbau der bestehenden Fläche erforderlich. Auch wurden auf der inneren Parkfläche mindestens 6 Bäume überplant. Bei maximaler Ausbeute (wie dargestellt) würden weitere 2-3 Bäume in den Nebenbereichen ggf. entfallen.

Flächen III und IV (Planung)

Die Fläche III ist zwar weitestgehend horizontal angeordnet und durch eine Böschung von der Fläche IV abgegrenzt, besitzt aber einen straßenbegleitenden Baumbestand. Streng genommen wäre hier, in Ableitung aus den vorhandenen Kronenbreiten, kein Parken ohne eine entsprechende Wurzelbeeinträchtigung zulässig. Trotzdem wird dieser Bereich von Pkw-Parker genutzt. Im Rahmen der Planung ist somit eine Minimallösung dargestellt, die im Weiteren noch mit A67 (Grünordnungsamt) abgestimmt werden muss.

Die Fläche IV entlang des Buschhofer Weges oberhalb der Böschung besitzt bereits eine kleine befestigte Fläche für rd. 3-4 Fahrzeuge und könnte ggf. noch in beide Richtung erweitert werden. Hierdurch könnten noch ca. 4 Stellplätze geschaffen werden.

Resümee

Insgesamt sind die vorhandenen Flächen unmittelbar vor dem Zugangsbereich des Freibades entlang des Buschhofer Weges und der Stresemannstraße als sehr inhomogen zu bezeichnen. Die topographischen Gegebenheiten sowie die Erschließungsnotwendigkeiten für Rettungsdienste und Anwohner stellen zudem weitere Restriktionen für eine großflächige Neuordnung dar.

Als sogenannte „Sofortmaßnahme“ (zur Steigerung des Stellplatzangebotes) wird bei den aufgeführten Teilflächen die Fläche I gesehen. Hier wird empfohlen, eine Stellplatzanordnung gem. Variante A kurzfristig einzurichten. Die Kosten hierfür wären überschaubar und über die Kostenstelle Verkehrsberuhigung im städtischen Haushalt 2019 gedeckt.

Die Ertüchtigungen im Zuge der Flächen II, III und IV müssen in Abstimmung mit A65 (Tiefbauamt) und A67 (Grünflächenamt) erfolgen. Hierdurch entstünden auch erhebliche Kosten, die nach grober Einschätzung so im Haushalt noch nicht berücksichtigt sind. Es wird empfohlen, die Machbarkeit zu prüfen und eine Kostenschätzung vorzunehmen. Die Ergebnisse würden alsdann dem Ausschuss zur Entscheidung wieder vorgestellt.

Rechtliche Grundlagen:

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Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

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Anlage:

Planungsübersicht


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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  • Geilenkirchener Straße
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Dienstag, 21. Mai 2019Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses

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