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Neubau von Kindertagesstätten in Herzogenrath-Merkstein und Herzogenrath Kohlscheid sowie "Haus der Vereine" im Stadtteil Kohlscheid;
hier: Teilweise Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Herzogenrath vom 13.05.2019


Letzte Beratung
Donnerstag, 04. Juli 2019 (öffentlich)
Federführend
Dezernat 2
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=6769

Beschlussvorschlag für den Jugendhilfeausschuss:

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er stellt fest, dass eine Unterbringung der Kindertagesstätte in der ehemaligen Realschule in der Pestalozzistraße nicht zweckmäßig und wirtschaftlich ist. Er beschließt deshalb, die Kindertagesstätte auf einer Teilfläche des ehemaligen Hallenbadareals in Kohlscheid, Zellerstraße zu errichten. In diesem Zusammenhang soll die Realisierung von Geschosswohnungsbau in den Obergeschossen geprüft werden.

  1. Beschlussvorschlag für den Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur:

Der Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er trifft folgende Entscheidungen:

  1. Der Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur nimmt den Antrag der Interessengemeinschaft Kohlscheider Vereine (IKV) zur Errichtung eines Vereinsgebäudes zur Kenntnis und dankt der IKV für ihr bisheriges Engagement.

  1. Er stellt fest, dass aufgrund der sich abzeichnenden Veränderungen bei der derzeitigen Unterbringung der Vereine (Wegfall von Räumlichkeiten durch beabsichtigte Schulerweiterungen bzw. ausbauten etc.) der grundsätzliche Bedarf besteht, alternative Unterbringungsmöglichkeiten bereit zu stellen, um das Vereins- und Kulturleben aufrecht zu erhalten.

  1. Aus der Sicht des Ausschusses ist festzustellen, dass der Altbau des Gebäudes der ehemaligen Realschule aufgrund der Überdimensionierung, des ermittelten Sanierungsbedarfsr die Nutzung als Vereinsgebäude und den daher zu erwartenden hohen Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten unzweckmäßig und unwirtschaftlich ist, so dass eine Weiternutzung auch unter Berücksichtigung der Haushaltssituation nicht möglich ist.

  1. Da der Raumbedarf für die Vereine noch nicht abschließend ermittelt worden ist, wird die Verwaltung beauftragt, in einem offenen und verantwortungsvollen Dialog mit den Vereinen den vertretbaren, realistischen und angemessenen Raumbedarf und die Rahmenbedingungen (Eigenleistung der Vereine, Betriebskosten etc.) zu ermitteln.

  1. Der Ausschuss ist der Auffassung, dass das Erweiterungsgebäude in der Pestalozzistraße sowohl aufgrund der vorhandenen Raumkapazitäten, der Funktionalität als auch von der Lage grundsätzlich geeignet ist, als „Haus der Vereine“ genutzt zu werden.

  1. Die Verwaltung wird auf der Grundlage des ermittelten Bedarfes - beauftragt, gemeinsam mit den Vereinen die weitere Nutzung und Ergänzungsbedarfe (Toilette, Heizung, Aufzug etc.) abzustimmen und dem zuständigen Ausschuss zur weiteren Entscheidung vorzulegen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob Fördermittel akquiriert werden können.

 

 

Sachverhalt:

Wegen der wechselseitigen Auswirkungen der Beratungsgegenstände wird eine einheitliche Vorlage sowohl für den Jugendhilfeausschuss als auch für den Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur vorgelegt.

Ausgangslage:

Aufgrund des absehbaren und weiter ansteigenden Bedarfes an Betreuungsplätzen hat der Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 10.01.2019 einstimmig beschlossen, in den Stadtteilen Herzogenrath-Merkstein und Herzogenrath-Kohlscheid jeweils eine fünfgruppige Kindertageseinrichtung zu errichten. Gleichzeit ist beschlossen worden, beide Einrichtungen in städtischer Trägerschaft zu betreiben.

Die Verwaltung hat in der Sitzung verdeutlicht, dass sie verschiedene Standorte im Stadtgebiet Kohlscheid (Langenberg, Josef-Lambertz-Straße, Zellerstraße, etc.) geprüft habe, und aus ihrer Sicht eine Grundstücksteilfläche des ehemaligen Hallenbadareals an der Zellerstraße in der Kombination mit der Gesamtschule sowie dem Sportplatzgelände / Skaterbahn der geeignete Standort ist.

In der Sitzung am 10.01.2019 ist ergänzend angeregt worden zu prüfen, ob die fünfgruppige Kindertagesstätte in Herzogenrath-Kohlscheid in dem Gebäude der ehemaligen und freiwerdenden Realschule an der Pestalozzistraße untergebracht werden könne. Die Verwaltung sagte eine Prüfung zu, wies jedoch auf die Notwendigkeit der Weiternutzung des Gebäudes bis zum Abschluss der Umbaumaßnahmen in der Gesamtschule am Standort Kircheichstraße (voraussichtlich bis Ende 2021) sowie auf den bereits ermittelten großen Sanierungs- und Instandhaltungsbedarf des Gebäudes hin.

Bereits mit Schreiben vom 13.12.2018 und 25.03.2019 (siehe Anlagen 1 und 1a) hat die Interessengemeinschaft Kohlscheider Vereine die Weiternutzung des Gebäudes der ehemaligen Realschule als Vereinsgebäude nach Aufgabe der Nutzung durch die Gesamtschule beantragt.

Mit Schreiben vom 13.05.2019 hat die SPD-Fraktion beantragt, die Kindertagesstätte auf einer Teilfläche des ehemaligen Hallenbadareals an der Zellerstraße im Erdgeschoss zu errichten und darüber hinaus in den weiteren Geschossen Räumlichkeiten für ein „Haus der Vereine“ (ggfs. mit einem kleinen Veranstaltungsraum) sowie Wohnbebauung bereit zu stellen (siehe Anlage 2)

Zu den Beratungsgegenständen berichtet die Verwaltung wie folgt:

  1. Investive Förderung von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege

Mit Rundschreiben vom 29.04.2019 hat das Landesjugendamt Rheinland die Förderbedingungen für den weiteren Ausbau von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege mitgeteilt. Hiernach ist zunächst festzustellen, dass ab dem 08.01.2019 jeder notwendige Betreuungsplatz beim Ausbau der Kindertagesbetreuung im Rahmen der Förderrichtlinie investiv gefördert wird. Es können Maßnahmen zunächst bis zum 31.12.2022 gefördert werden.

Angesichts der Platzausbaugarantie ist keine Budgetierung der Fördermittel für einzelne Jugendämter zur Schaffung neuer Plätze vorgesehen. Förderanträge können auch gestellt werden, wenn bereits mit den Baumaßnahmen begonnen worden ist.

Die Förderung beträgt für einen Neubauplatz einschl. Einrichtung 27.000 € und für einen Umbauplatz 14.400 € zzgl. 3.500 € Einrichtungskostenzuschuss/Platz.

  1. Errichtung einer fünfgruppigen Kindertagesstätte in Herzogenrath-Merkstein

Wie bekannt ist, ist für die fünfgruppige Kindertagesstätte in Herzogenrath-Merkstein ein Grundstück im Bereich des Neubaugebietes „An der Herrenstraß“ vorgesehen (siehe Anlage 3).

In einem Abstimmungsgespräch mit der Grundstücksentwicklungsgesellschaft (GEG) wurde mitgeteilt, dass mit den Erschließungsmaßnahmen des Wohngebietes voraussichtlich im September dieses Jahres begonnen wird. Im Laufe des Jahres 2020 ist somit mit dem Beginn der ersten Neubauten zu rechnen, so dass ab dem Kindergartenjahr 2021/2022 ein weiter erhöhter Bedarf aus dem Neubaugebiet zu erwarten ist.

Auf einer Teilfläche des Grundstückes (ehem. Pelzer-Gelände) müssen noch Gebäude abgerissen werden. Dies soll Anfang 2020 erfolgen. Das Grundstück steht daher voraussichtlich ab Mitte 2020 zur Bebauung zur Verfügung.

Die grundstücksrechtlichen Fragen werden noch abschließend geklärt.

In der Anlage 4 ist ein erster Vorentwurf für die Kindertagesstätte in Merkstein beigefügt, der im Rahmen des Baufensters umgesetzt werden kann. Die Kosten hierfür wurden mit ca. 3.800.000 € geschätzt.

Bei einer Vorbereitungs-, Planungs- und Bauzeit von ca. zweieinhalb Jahren könnte die Kindertagesstätte Ende 2021 in Betrieb gehen.

  1. Errichtung einer fünfgruppigen Kindertagesstätte in Herzogenrath-Kohlscheid

  1. Errichtung in der ehem. Realschule Pestalozzistraße

Die Verwaltung weist zunächst hinsichtlich der weiteren Verwendung des ehem. Realschulgeländes auf die bestehende Beschlusslage hin.

Im Rahmen der Entscheidung des Ausschusses für Bildung, Sport und Kultur am 29.09.2016 zum Um- & Ausbau der Gesamtschule in Kohlscheid an einem Standort Kircheichstraße hat die Verwaltung eine umfangreiche Wirtschaftlichkeitsberechnung vorlegt. Unter Berücksichtigung möglicher Einnahmen aus der wohnungswirtschaftlichen Verwertung des Grundstückes der ehem. Realschule an der Pestalozzistraße (ca. 11.000 qm) in Höhe von ca. 1,5 Mio. € sowie der Einsparung von Bewirtschaftungs- und Unterhaltungskosten in Höhe von jährlich ca. 400.000 € hat der Ausschuss beschlossen, zur Gegenfinanzierung der Um- und Ausbaumaßnahmen am Standort Kircheichstraße, das Grundstücksareal an der Pestalozzistraße wohnungswirtschaftlich zu verwerten. Ein erstes städtebauliches Konzept wurde vorgestellt (Anlage 5).

Grundlage dieser Entscheidung war ebenfalls die umfassende Sanierungsuntersuchung des Architektenbüros Kersting + Gallhoff, Duisburg. Diese Untersuchung hat für das Gebäude in der Pestalozzistraße einen Sanierungs- und Instandsetzungsbedarf im Umfang von ca. 2,9 Mio. € ermittelt.

Dieser Sanierungsbedarf betrifft den Altbau und den Toilettentrakt des Schulstandortes und umfasst insbesondere Maßnahmen des Brandschutzes und der Barrierefreiheit, die energetische Sanierung des gesamten Gebäudetraktes und die Anpassung der technischen Gebäudeausrüstung sowie die Grundsanierung der Außen-WC-Anlage.

Diese Maßnahmen werden in jedem Falle zeitgleich bzw. in den nächsten zehn Jahren ganz oder teilweise anfallen, wenn das Gebäude anderweitig genutzt wird. Insbesondere die absehbaren gesetzlichen Anforderungen an die energetische Ertüchtigung des Gebäudes in den kommenden Jahren stellen besondere baukonstruktive und finanzielle Herausforderungen dar.

  1. Rahmenbedingungen für die Errichtung in der ehem. Realschule

Die Verwaltung hat – wie zugesagt - die Unterbringung einer fünfgruppigen Kindertagesstätte im Gebäude Pestalozzistraße geprüft.

Sie weist zunächst darauf hin, dass das Altgebäude 1971 erbaut wurde und eine Nettogrundfläche von 5.509 qm hat. Das Erweiterungsgebäude wurde 1998 erbaut und hat eine Nettogrundfläche von ca. 843 qm.

Auf dem Grundstück befinden sich noch der Toilettentrakt und das Hausmeisterhaus. Im Altgebäude befinden sich ansonsten nur wenige Toiletten. Im Erweiterungsgebäude befinden sich keine Toiletten. Das Hausmeisterhaus kann auch zukünftig als Wohngebäude weitergenutzt werden.

Eine fünfgruppige Kindertageseinrichtung benötigt im Rahmen eines Neubaus ca. 1.000 qm – 1.200 qm Nettogrundfläche. Darüber hinaus ist ein Außenspielgelände von ca. 1.500 qm erforderlich. Der Gesamtgrundstücksbedarf ist abhängig vom Planungsentwurf und beträgt ca. 3.000 bis 4.000 qm.

Das Erweiterungsgebäude ist aufgrund der Raumaufteilung, Geschossigkeit und Notwendigkeit eines weiteren Anbaus für die vollständige Unterbringung der Kindertagesstätte nicht geeignet und ausreichend.

In der Anlage 6 ist ein erster Vorentwurf für eine Kindertagesstätte im Erdgeschoss des Altbaus mit einer Nettogrundfläche von ca. 2.200 qm beigefügt. Eine Nutzung des Erdgeschosses ist aus pädagogischen, funktionellen und organisatorischen Gründen sinnvoll und zweckmäßig.

Im Altbau würden - bei Einrichtung einer Kindertagesstätte im Erdgeschoss - noch im Keller- und Obergeschoss ca. 3.300 qm zur anderweitigen Nutzung zur Verfügung stehen.

Die Errichtung einer Kindertagesstätte im Altbau der ehem. Realschule an der Pestalozzistraße ist daher nur zweckmäßig und wirtschaftlich darstellbar, wenn sich für die verbleibenden großen Restflächen eine rentierliche weitere und dauerhafte Verwendung ergibt.

Aufgrund der Gebäudekubatur, der Raumaufteilung und den großen Verkehrsflächen ist das Gebäude aus der Sicht der Verwaltung für eine anderweitige dem heutigen Standard entsprechende Nutzung durch Dritte (z.B. Büronutzung) nicht oder nur nach erheblichen Umbauten geeignet.

Eine kostendeckende ggfs. sogar rentierliche Weitervermietung etc. ist aus der Sicht der Verwaltung nicht darstellbar.

Hinsichtlich der Verwendung als Vereinsgebäude wird auch auf Ziffer 4. verwiesen.

Kosten der Kindertagesstätte in der ehem. Realschule

Die Kosten für die Einrichtung einer Kindertagesstätte im Erdgeschoss der ehem. Realschule wurden – vorbehaltlich einer brandschutztechnischen Begutachtung – auf 1.900.000 € (ohne Grundstückskosten) geschätzt. Die Einrichtungskosten belaufen sich auf ca. 332.000 €.

Hierbei ist jedoch ergänzend zu berücksichtigen, dass – wie oben bereits erläutert – der festgestellte Sanierungs- und Instandhaltungsbedarf in Höhe von ca. 2.900.000 € in jedem Falle unmittelbar bzw. innerhalb der nächsten zehn Jahre anfallen wird. Die Investitionskosten belaufen sich somit gesamt auf 5.132.000 €.

Darüber hinaus würden weitere Umbaukosten anfallen, um die Restflächen für eine anderweitige Nutzung herzurichten. Die Bewirtschaftungskosten für die Gebäude Pestalozzistraße belaufen sich derzeit auf ca. 400.000 € pro Jahr. Abhängig von der Nutzung der freien Flächen ist davon auszugehen, dass die zukünftigen Bewirtschaftungskosten in gleicher Höhe anfallen würden.

Aus der Sicht der Verwaltung ist eine entsprechende Gegenfinanzierung durch z.B. Mieterlöse bei diesem enormen Investitionsbedarf nicht darstellbar.

Weitere Verwendung der Restflächen der ehem. Realschule

Aufgrund der Gebäudekubatur würden für das Gebäude und die Kindertagesstätte ca. 6.000 qm Grundstücksfläche in Anspruch genommen (Gebäude und Außengelände). Der Sanitärtrakt müsste abgerissen werden. Der Parkplatz sollte erhalten bleiben. Es besteht in diesem Bereich Parkdruck. Dies würde durch den Wegfall noch erhöht.

Im Bereich der Herderstraße könnten noch vier Einfamilienhäuser erstellt werden. Hier wären Verkaufserlöse von ca. 360.000 € möglich.

Aufgrund des Alters und guten Zustandes sollte das Erweiterungsgebäude erhalten und veräußert bzw. vermietet werden. Es hat derzeit einen Buchwert von ca. 1.700.000 € einschl. anteiliger Grundstücksfläche. Ein Verkaufserlös um die 1.000.000 € wäre aufgrund des hohes Investitionsbedarfes für eine Folgenutzung angemessen. Die Chancen für eine rentierliche Vermarktung sind aus der Sicht der Verwaltung gering.

Bei Verbleib des Erweiterungsgebäudes im Eigentum der Stadt wären Mieteinnahmen nach einem Umbau denkbar. Eine rentierliche Vermarktung erscheint jedoch äußerst schwierig.

Die mögliche Verwendung des Grundstückes bei Einrichtung einer Kindertagesstätte ist in der Anlage 7 skizziert.

Zusammenfassung:

Die Errichtung einer Kindertagesstätte in der ehemaligen Realschule an der Pestalozzistraße ist aufgrund der hohen Investitionskosten nur zweckmäßig und wirtschaftlich, wenn für die erheblichen Restflächen im Gebäude eine rentierliche und kostendeckende Folgenutzung möglich ist. Dies ist aus der Sicht der Verwaltung unrealistisch, weil das Gebäude aufgrund der Kubatur und den Raummaßen auch nach Umbaumaßnahmen nicht die modernen heutigen Standards erreichen würde.

  1. Neubau einer Kindertagesstätte auf dem ehem. Hallenbadareal Zellerstraße

Der o.a. Vorentwurf für den Neubau in Merkstein ist ebenfalls auf einer Teilfläche des ehem. Hallenbadareals umsetzbar (siehe Anlage 8). Andere Planungen sind jedoch auch möglich.

Von Bedeutung ist, dass den hinter dem Grundstück liegenden Gewerbebetrieben eine Zufahrtsmöglichkeit von der Zellerstraße zur Verfügung gestellt werden muss. Dies wurde berücksichtigt. Ein Flöz muss in diesem Bereich noch nachverdichtet werden.

Die Lagegunst überzeugt durch die direkte Verbindung zur Gesamtschule, der Scaterbahn, der Sporthalle, zum Sportplatz sowie zum Spielplatz an der Kircheichstraße. Darüber hinaus ist die Parkplatzsituation sehr gut.

Kosten einer Kindertagesstätte auf dem ehem. Hallenbadareal Zellerstraße

Die Investitionskosten belaufen sich geschätzt ebenfalls auf ca. 3.800.000 € wobei zusätzlich ca. 100.000 € für bergbauliche Sicherungsmaßnahmen anfallen würden. Die Einrichtungskosten würden sich ebenfalls auf ca. 332.000 € belaufen.

Für die Zufahrt zu den Gewerbebetrieben muss mit Kosten in Höhe von ca. 150.000 € gerechnet werden. Insgesamt würde eine Grundstücksfläche von ca. 6.000 qm benötigt.

Bei einem Neubau würden erheblich geringere Bewirtschaftungskosten entstehen. Diese belaufen sich nach Schätzungen der Verwaltung auf ca. 110.000 € im Jahr.

Weitere Verwendung der Restfläche auf dem ehem. Hallenbadareal Zellerstraße

Eine Entscheidung über die weitere Verwendung der Restfläche kann noch nicht getroffen werden. Ein benachbarter Grundstückseigentümer hat Interesse an einer gemeinsamen Weiterentwicklung geäußert. Darüber hinaus sind die bergbaulichen Sanierungsarbeiten umzusetzen. Die weitere Entwicklung ist im Rahmen eines städtebaulichen Konzeptes zu klären.

3.3. Kostenvergleich Pestalozzistraße und Zellerstraße

Damit ergeben sich folgende finanziellen Auswirkungen im Vergleich (geschätzt):

Investitionskosten / Erträge

Umbau

Pestalozzistraße

Neubau

Zellerstraße

Umbau- / Neubaukosten

1.900.000 €

3.800.000 €

Sanierung Bergbauschäden

0 €

100.000 €

Einrichtungskosten

332.000 €

332.000 €

Zufahrtsweg

0

150.000 €

Sanierungskosten

bis 2.900.000 €

0 €

Abriss Sanitärtrakt

50.000 €

0 €

Gesamtkosten

bis 5.182.000 €

4.382.000 €

abzgl. Baukosten- / Einrichtungszuschuss

1.667.000 €

2.565.000 €

Eigenanteil

bis 3.515.000 €

1.817.000 €

Beide Grundstücke stehen im Eigentum der Stadt. Die benötigten Flächen an beiden Standorten sind gleich groß, so dass die Grundstückskosten nicht berücksichtigt worden sind.

Es ist erkennbar, dass bei einer Errichtung der Kindertagesstätte in der ehem. Realschule Pestalozzistraße – unabhängig von der Nutzung der freien Gebäudeflächen - erheblich höhere Investitionskosten entstehen.

Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass das Gebäude in der Pestalozzistraße derzeit jährliche Bewirtschaftungskosten in Höhe von ca. 400.000 €/a verursacht. Diese Folgekosten würden – abhängig von der Nutzung der freien Flächen - in vergleichbarer Höhe entstehen. Die Folgekosten eines Neubaus belaufen sich auf ca. 110.000 € pro Jahr.

3.4. Zeitliche Rahmenbedingungen und Auswirkungen

Aufgrund der Neubaugebiete (insbesondere Kämpchen B) besteht bereits jetzt ein erheblicher Bedarf an zusätzlichen Kinderbetreuungsplätzen in Kohlscheid. Dieser wird kurzfristig weiter deutlich ansteigen, so dass so schnell wie möglich die fünfgruppige Kindertageseinrichtung zur Verfügung gestellt werden muss.

In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass nach Fertigstellung des Neubaus an der Maria-Sibylla-Merian-Gesamtschule an der Kircheichstraße der Umbau im Bestand erfolgt und das Gebäude in der Pestalozzistraße voraussichtlich erst ab Mitte/Ende 2021 für die Durchführung der notwendigen Umbaumaßnahmen zur Verfügung stehen wird.

Vor diesem Hintergrund ist realistisch mit einer Nutzung als Kindertagesstätte in der Pestalozzistraße erst Ende 2022/Anfang 2023 zu rechnen. Eine Fertigstellung im Bewilligungszeitraum bis 31.12.2022 erscheint derzeit ungewiss (insbesondere wegen der Umbauarbeiten in einem Bestandsgebäude).

Der Neubau einer Kindertagesstätte an der Zellerstraße könnte bei einer Vorbereitungs-, Planungs-, Ausschreibungs- und Bauzeit von ca. drei bis dreieinhalb Jahren Mitte 2022/Ende 2022 in Betrieb gehen.

Zusammenfassende Bewertung der Errichtung der Kindertagesstätte in der Pestalozzistraße oder Zellerstraße

Zusammengefasst sprechen

  • die geringeren Investitionskosten und Folgekosten
  • die ungeklärten weiteren Verwendungsmöglichkeiten der freien Räume im Altgebäude und dem Erweiterungsgebäude der Pestalozzistraße und die
  • bessere städtebauliche Anbindung im Bereich der Gesamtschule und der Sportanlage

für die Errichtung der fünfgruppigen Kindertagesstätte für den Stadtteil Kohlscheid auf einer Teilfläche des Grundstückes des ehemaligen Hallenbadareals Zellerstraße.

  1. Vereinsgebäude - Antrag der IKV-Kohlscheid
    1. Bedarf für ein Vereinsgebäude

Hinsichtlich der Begründung und Notwendigkeit aus der Vereinssicht wird auf die vorgenannten Anträge verwiesen.

Aus der Sicht der Verwaltung ist anzuerkennen, dass sich durch verschiedene, sich abzeichnende räumliche Veränderungen

  • Erweiterungsbedarf der Grundschule Kohlscheid-Mitte (betroffen Heimatverein, Schulmuseum, Orchesterverein)
  • Umbau der Gesamtschule in der Kircheichstraße (betroffen Vorwärts, Scheeter Jecke, Trommler- und Pfeifer-Korbs) sowie
  • Veränderungen in der Pestalozzistraße (betroffen St. Sebastiani Schützen, Orchesterverein, Scheeter Jecke)

das grundsätzliche Erfordernis ergibt, neue bzw. ergänzende Räumlichkeiten den örtlichen Vereinen (Orchesterverein, Heimatverein Kohlscheid, Schützen etc.) zur Verfügung zu stellen.

Aus der Sicht der Verwaltung stehen derzeit andere Räumlichkeiten in städtischen Gebäuden z.B. im Bürgerhaus nicht zur Verfügung.

Konkreter Bedarf / Entwickelte Alternativen der IKV zur Nutzung

Aufgrund der Anträge der IKV hat eine Besichtigung der Räumlichkeiten mit den Vereinsvertretern stattgefunden. Mit Mails vom 21.05.2019 und 28.05.2019 hat die IKV eine mögliche Raumaufteilung des Gebäudes Pestalozzistraße mit und ohne Nutzung durch eine Kindertagesstätte im Altbau bzw. bei ausschließlicher Nutzung des Erweiterungsgebäudes durch die Vereine vorgeschlagen. Die Nutzungsvorschläge sind in den Anlagen 9.1 – 9.3 beigefügt.

Die vorgelegten Alternativen sehen

8 eine ausschließliche Nutzung des Altbaus durch die Vereine, Karnevalsmuseum und VHS (ohne Nutzung des Erweiterungsgebäudes)

9.2 eine parallele Nutzung des Altbaus des Gebäudes durch eine Kindertagesstätte und die Vereine (ohne Nutzung des Erweiterungsgebäudes)

9.3 eine ausschließliche Nutzung des Erweiterungsgebäudes (ohne Nutzung des Altbaus) vor.

Die Gespräche mit der IKV und insbesondere die Ortsbesichtigung des Gebäudes Pestalozzistraße haben für die Verwaltung jedoch aufgezeigt, dass sowohl mit als auch ohne die Integration einer fünfgruppigen Kindertagesstätte die zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten am gesamten Standort (Altbau und Erweiterungsbau) den realistischen Bedarf der Vereine deutlich überschreiten.

Hierbei muss berücksichtigt werden, dass die Gebäude durch die Vereine nur zu einem geringen Zeitanteil in den Abendstunden und am Wochenende genutzt würden, d.h. ca. 90 % des Jahres ungenutzt wären.

Die Raumbelegungspläne zeigen auch, dass bei Nutzung des Gebäudes durch die Vereine weiterhin erhebliche Gebäudeflächen nicht genutzt und leer stehen würden.

Eine Auswertung der vorgeschlagenen Raumbelegungspläne des IKV zeigt weiter, dass teilweise der ursprünglich angemeldete Raumbedarf für den Kohlscheider Schwimm Club, den Werbering Kohlscheid, den Ausschuss Kohlscheider Karneval sowie für den CDU Ortsverband Kohlscheid und den Sunhine Chor Herzogenrath sowie die St. Sebastiani Schützen des ehem. Ländchens zur Heyden im Altbau erfasst, im Erweiterungsgebäude jedoch nicht mehr berücksichtigt wird.

Die Planung der IKV für eine alleinige Nutzung des Erweiterungsgebäudes berücksichtigt darüber hinaus noch eine multifunktionale Nutzung des derzeit nicht ausgebauten Dachgeschosses. Ein Ausbau zur Mehrzweckstätte wäre möglich.

Teilaspekte des Raumbedarfes

  • Die Raumbelegungspläne sehen teilweise die Aufnahme des Karnevalarchivs vor. Dieses ist derzeit in Würselen untergebracht und nutzt die dortigen Räume mietfrei. Betriebskosten werden erstattet. Die Räumlichkeiten in Würselen sind jedoch zu klein.

Die Verwaltung hat am 13.06.2019 ein Gespräch mit Vertretern des Karnevalsarchivs geführt. Hierbei wurde deutlich, dass ein Raumbedarf von ca. 500 bis 600 qm für die Unterbringung des Archivs und der Dokumentationsstelle benötigt werden. Darüber hinaus wurde mitgeteilt, dass das Archiv auch zukünftig vom Landschaftsverband Rheinland zur Brauchtumspflege und –erhaltung gefördert wird. Hierfür ist es jedoch notwendig, dass sich das Archiv weiter entwickelt zu einem außerschulischen Lernort, in dem auch Vorträge, Veranstaltungen etc. durchgeführt werden können. Hierzu wird derzeit ein Konzept durch die Städteregion Aachen entwickelt.

Der von der IKV dargestellte Raumbedarf in den Belegungsplänen ist nicht ausreichend.

Der unmittelbare kulturelle Mehrwert des Karnevalsarchivs in der derzeitigen Ausrichtung ist aus der Sicht der Verwaltung gering. Die angedachte zukünftige Ausrichtung kann die kulturelle Bedeutung erweitern.

  • Auf die grundsätzlichen Ausführungen zur Errichtung einer Kindertagesstätte in der ehem. Realschule wird verwiesen. Die vom IKV in einer Alternative vorgeschlagene parallele Nutzung des Erdgeschosses (insbesondere Aula) durch die Vereine und die Kita würde zunächst die Verlagerung der Personalräume und einer Kindergartengruppe erfordern. Darüber hinaus ist eine parallele Nutzung nicht möglich. Hierbei ist folgender Aspekt – neben den funktionellen Beeinträchtigungen im Betrieb – von besonderem Gewicht:

Die akustischen Anforderungen der Nutzung der Aula für die Kindertagesstätte erfordern einen hohen Schallschutz. Dieser ist jedoch für die Durchführung von Orchesterveranstaltungen schädlich. Es würde der gleiche Effekt eintreten, wie nach der Schallschutzsanierung der Aula im Gebäude Kircheichstraße.

  • Die Aulanutzung ist für die Vereine jedoch von besonderer Bedeutung. Diese wurde in 2018 für Vereinsveranstaltungen (KKG Scheeter Jecke, Orchesterverein) genutzt. Für Karnevalsveranstaltungen könnte jedoch die Aula in der Kircheichstraße (auch noch ca. 300 qm größer) genutzt werden. Qualifizierte Orchesterkonzerte sind dort jedoch ebenfalls nicht möglich.

  • Zwingend zu klären wäre auch die Unterbringung der St. Sebastiani Schützen des ehem. Ländchens zur Heyden mit den besonderen Schießsportanforderungen.

Erkennbar – und nicht zuletzt durch die von der IKV vorgelegten Raumpläne verdeutlicht – ist, dass der abschließende, realistische und angemessene Raumbedarf der einzelnen Vereine noch nicht ausreichend quantifiziert wurde.

  1. Kosten und Haushaltssituation

Die Weiternutzung des für Vereinszwecke deutlich überdimensionierten Gebäudes in der Pestalozzistraße würde – wenn vielleicht auch nicht in vollem Umfange unmittelbar, aber zwingend zeitversetzt - zu hohen Investitionskosten und insbesondere jährlich wiederkehrenden Bewirtschaftungs- und Bauunterhaltungskosten führen.

Auch unter Berücksichtigung der von den Vereinen angebotenen Eigenleistungen hat die Besichtigung gezeigt, dass der Rückbau von Einrichtungen erhebliche Kosten verursachen würde, die sicherlich die Möglichkeiten der Vereine übersteigt.

Die Umbau-, Sanierungs- und Instandhaltungskosten würden damit weit überwiegend von der Stadt zu tragen sein.

Darüber hinaus wäre nur noch eine Teilgrundstücksfläche der ehem. Realschule vermarktbar. Der einkalkulierte Veräußerungserlös könnte nur teilweise realisiert werden.

Es muss bei einer Weiternutzung mit Betriebs- und Bewirtschaftungskosten in erheblichem Umfange von bis zu 300.000 - 400.000 € jährlich gerechnet werden.

Unter Berücksichtigung der derzeitigen Haushaltslage mit einem strukturellen Defizit von ca. 3,5 Mio. € und der absehbaren verschlechterten wirtschaftlichen Entwicklung ist eine Nutzung des Altbaus der ehem. Realschule nicht vertretbar.

Die hierdurch entstehenden nicht gedeckten Belastungen könnten derzeit nur durch eine Erhöhung der Grundsteuer B um bis zu ca. 21 Punkte gedeckt werden.

  1. Förderung eines Gebäudes für Vereinszwecke

Ob eine Förderung zu den Investitions- und Betriebskosten möglich ist, kann derzeit nicht beurteilt werden. Die Verwaltung hat bereits erfolglos zwei Anträge zur Förderung von Maßnahmen der Sozialen Integration im Quartier gestellt. Dieses Programm ist erheblich überzeichnet. Darüber hinaus ist Voraussetzung, dass die Zuschüsse auch zügig ausgezahlt werden können, das heißt, alle Planungen, Genehmigungen abgeschlossen sind bzw. vorliegen. Eine Förderung erscheint daher nicht realistisch.

  1. Zusammenfassende Bewertung des IKV-Antrages:

Der Altbau der Realschule kann für ein Vereinsgebäude aus den genannten Gründen nicht zur Verfügung gestellt werden.

Bevor eine abschließende Entscheidung darüber getroffen werden kann, wie der Raumbedarf der Vereine an anderer Stelle zur Verfügung gestellt werden kann, ist eine offene, realistische und verantwortungsvolle Abstimmung zwischen den Kohlscheider Vereinen und der Verwaltung über den tatsächlichen Bedarf und mögliche Kostenbeteiligungen bzw. Leistungen (Eigenleistung, Betriebskosten etc.) erforderlich.

Aus der Sicht der Verwaltung könnte das Erweiterungsgebäude der Realschule eine Option sein, auch wenn dann ebenfalls baulichen Änderungen notwendig wären (Toiletten etc.). Die Situation für Orchesterveranstaltungen und die Schützen ist hierbei besonders zu betrachten. Die Unterbringung des Karnevalsmuseums ist aus der Sicht der Verwaltung nur denkbar, wenn durch die Öffnung als außerschulischer Lernort etc. eine breitere Öffentlichkeit Zugang zum Archiv und zum Brauchtum Karneval finden kann, eine kostendeckende Vermietung erfolgt und dies mit den Raumbedarfen der Vereine kompatibel ist.

  1. Antrag der SPD-Fraktion vom 13.05.2019 zur Errichtung der Kindertagesstätte und des „Haus der Vereine“ auf einer Teilfläche des ehem. Hallenbadareals an der Zellerstraße

5.1. Grundsätzliche Bewertung

Mit Schreiben vom 13.05.2019 beantragt die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Herzogenrath das „Haus der Vereine“ gemeinsam mit der Kindertagesstätte auf dem Grundstück des ehem. Hallenbades in Kohlscheid in der Zellerstraße zu errichten. Auf die Antragsbegründung wird verwiesen.

Hierbei sollen die Kindertagesstätte im Erdgeschoss und die Vereinsgebäude im Obergeschoss, ggfs. mit Veranstaltungsräumlichkeiten untergebracht werden. Ergänzend wäre es denkbar, in weiteren Geschossen generationengerechte Wohneinheiten zu errichten.

Hinsichtlich der grundsätzlichen Aussagen zum Standort der Kindertagesstätte wird auf die vorherigen Ausführungen verwiesen.

Der Antrag der SPD-Fraktion entspricht der Intension der Verwaltung, die Grundstücksflächen in Kohlscheid aufgrund der Grundstückspreise effektiv auszunutzen. Dies ist aufgrund der umliegenden Bebauung in der Zellerstraße durch eine mehrgeschossige Bauweise möglich und umsetzbar.

Wie oben bereits ausgeführt, ist der Raumbedarf der Vereine noch nicht abschließend geklärt. Unter der Annahme einer vergleichbaren Fläche des Erweiterungsgebäudes der ehem. Realschule zzgl. eines Veranstaltungsraumes von ca. 500 qm müssten im Obergeschoss eines solchen Gebäudes ca. 1.500 qm zur Verfügung gestellt werden. Hierfür müssen Kosten um die ca. 3.000.000 € kalkuliert werden.

Nach Ansicht der Verwaltung würden evtl. Umbaukosten im Erweiterungsgebäude der ehem. Realschule für die Herrichtung von Vereinsräumen bei weitem diese Kosten unterschreiten.

Selbst ein – aus der Sicht der Verwaltung nur schwer zu realisierender – gegen zu rechnender Veräußerungserlös des Erweiterungsgebäudes der ehem. Realschule von ca. 1.000.000 € würden unter dem Strich an der Zellerstraße erheblich höhere Investitionskosten und damit auch Folgekosten verursachen.

Zudem werden Probleme in der gemeinsamen Unterbringung (z.B. Musik- und Gesangsproben in den Abendstunden) bei gleichzeitiger Wohnnutzung der weiteren Obergeschosse wahrscheinlich. Die notwendigen Schallschutzmaßnahmen würden eine Gesangs- oder Orchesternutzung ausschließen.

Aus der Sicht der Verwaltung ist daher die Integration des „Haus der Vereine“ nicht möglich.

  1. Realisierung von Geschosswohnungsbau

Der Antrag der SPD hinsichtlich eines mehrgeschossigen Gebäudes mit der Kindertagesstätte im Erdgeschoss sollte jedoch weiterverfolgt werden.

Aus den o.a. Gründen ist es sinnvoll und wirtschaftlich, die Kindertagesstätte im Erdgeschoss zu errichten und darüber in den Obergeschossen Wohneinheiten anzubieten. Eine solche Mischnutzung hat sich zwischenzeitlich bewährt und wird auch von anderen Städten z.B. Aachen umgesetzt, um knappe Grundstücksflächen effizient zu nutzen (siehe Anlage 10).

Es sollte hierbei eine Durchmischung zwischen sozialem Wohnungsbau und freifinanzierten Wohnungsbau erfolgen. Eine gegenseitige Nutzungsbeeinträchtigung wird nicht gesehen, da die Kindertagesstätte in der Regel in Zeiten genutzt wird, in denen die Wohnungsnutzer außer Haus sind.

Zusammenfassende Bewertung:

Auf einer Teilfläche des ehemaligen Hallenbadareals an der Zellerstraße sollte die Kindertagesstätte mit Geschosswohnungsbau realisiert werden.

In der Zusammenfassung und Bewertung der komplexen Sachverhalte schlägt die Verwaltung vor, entsprechend den Beschlussvorschlägen weiter zu verfahren.

Rechtliche Grundlagen:

Die Bereitstellung von Kinderbetreuungsplätzen ist eine Pflichtaufgabe der Stadt Herzogenrath. Die Einrichtung eines „Haus der Vereine“ ist eine freiwillige Aufgabe.

 

 

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

Die finanziellen Auswirkungen sind in der Sachlage dargestellt.


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Donnerstag, 04. Juli 2019Sitzung des Ausschusses für Bildung, Sport und Kultur

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