Der Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur nimmt die Mitteilungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, gemeinsam mit dem Stadtsportverband und den Vereinen die notwendigen Rahmenbedingungen für die Inanspruchnahme der Fördermittel zu schaffen.
Sachverhalt:
Das Land Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, mit dem Landesprogramm „Moderne Sportstätten 2022“ Investitionsmaßnahmen an Sportstätten zu fördern. Ziel dieses Förderprogrammes ist es, durch Anreize zur Modernisierung und Sanierung von Sportstätten barrierefreie, sichere und zeitgemäße Sportstätten zu schaffen. Die Entwürfe der Förderrichtlinien sowie des Programmaufrufes sind in der Anlage beigefügt.
Nach dem Entwurf sind Maßnahmen der Vereine förderfähig, wenn die Sportstätte Eigentum des Vereins ist oder ein langfristiger Pachtvertrag mit Unterhaltungspflicht besteht. Darüber hinaus können – in Abstimmung mit dem Stadtsportbund – auch Maßnahmen der Kommune gefördert werden, wenn die der Kommune zugeteilte Fördersumme – für die Stadt Herzogenrath 631.135 € - nicht durch Anträge der Vereine ausgeschöpft wird.
Die Verwaltung ist im Austausch mit dem Stadtsportverband und hat als mögliche Maßnahme den Ersatzneubau der Umkleidekabinen im Stadion Oststraße thematisiert.
Rechtliche Grundlagen:
Die Bereitstellung und Unterhaltung von Sportanlagen ist eine Pflichtaufgabe der Daseinsvorsorge.
Anlage/n:
Entwurf Förderprogramm und Projektaufruf
Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.
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Beratungsfolge
Donnerstag, 04. Juli 2019Sitzung des Ausschusses für Bildung, Sport und Kultur