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Haushaltsentwurf der Städteregion Aachen für das Haushaltsjahr 2020;
Benehmensherstellung gem. § 55 KrO NRW


Letzte Beratung
Dienstag, 10. September 2019 (öffentlich)
Federführend
Amt 20 - Kämmerei
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=6900

Der Stadtrat beschließt:

Der Stadtrat begrüßt, dass eine Erhöhung der Regionsumlage durch Einsatz der Mittel aus der Ausgleichsrücklage für 2020 vermieden werden kann. Er stellt jedoch fest, dass die Umlagebelastung für die Stadt Herzogenrath gegenüber dem Vorjahr weiterhin um 1,239 Mio. € (einschl. Mehrbelastung ÖPNV) ansteigt.

Das Benehmen der Stadt Herzogenrath hinsichtlich der von der Sdteregion Aachen in ihrem Eckpunktepapier zum Haushaltsentwurf 2020 mitgeteilten Finanzsituation für das Haushaltsjahr 2020 wird erteilt.

Die Stadt Herzogenrath erwartet, dass bis zur Benehmensherstellung zur Haushaltssatzung r das Haushaltsjahr 2021 eine Einigung mit der Stadt Aachen hinsichtlich der von den Kämmerern aller städteregionsangehörigen Kommunen vorgeschlagenen Festlegung der Abrechnungsschlüssel und Ausgleichsparameter für die differenzierte Umlage sowie für die Spitzabrechnungen der Haushaltsjahre 2017 und 2018 beschlossen wird.

Aus der Sicht der Stadt Herzogenrath ist eine wesentliche Beteiligung der Stadt Aachen an den Overhead-/ Querschnittskosten der Städteregionsverwaltung sachgerecht und den auch bei der Stadt Aachen durch den Aufgabenübertrag erzielten Synergieeffekt angemessen.

Sollten sich bis zur Beschlussfassung über den Städteregionshaushalt 2020 gesicherte Erkenntnisse hinsichtlich Verbesserungen gegenüber den Eckdaten ergeben, so wird erwartet, dass diese Verbesserungen umlagesenkend berücksichtigt werden.

 

 

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 05.08.2019 hat die Städteregion Aachen die regionsangehörigen Kommunen im Rahmen des Benehmensverfahrens zur Festsetzung der Regionsumlage gem. § 55 KrO NRW zur Stellungnahme bis zum 13.09.2019 aufgefordert. Das Eckdatenpapier ist dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt. Der frühe Termin zur Einleitung des Benehmensverfahrens ergibt sich aus den Notwendigkeiten der nachfolgenden Zeitplanung und der vorgesehenen Beschlussfassung über den Städteregionshaushalt am 12.12.2019. Die Frist zur Stellungnahme wurde auf den 13.09.2019 festgelegt. Traditionell wird das Eckdatenpapier zum Haushaltsentwurf der Städteregion Aachen in einer Ratssitzung beraten.

Um Wiederholungen zu vermeiden, wird zunächst auf das Eckdatenpapier der Städteregion Aachen verwiesen. Im Ergebnis teilt die Städteregion mit, dass zum Haushaltsausgleich für das Jahr 2020 Mittel aus der Ausgleichsrücklage in Höhe von 4.096.571 € eingesetzt werden sollen und somit der Umlagesatz für die Regionsumlage unverändert bei 40,3862 % festgesetzt werden soll.

Laut der weiteren Finanzplanung soll ebenfalls in 2021 der Umlagesatz unverändert bleiben und für die Jahre 2022 und 2023 leicht gesenkt werden.

Auch wenn diese Entwicklung positiv zu bewerten ist, muss jedoch insgesamt festgestellt werden, dass die Zahllast der regionsangehörigen Kommunen insgesamt ansteigt. Auch beim unveränderten Umlagesatz in 2020 gegenüber 2019 muss die Stadt Herzogenrath eine um 1.006.711 €here Regionsumlage zahlen. Aus der Sicht der Verwaltung ist zu dem vorliegenden Eckdatenpapier im Wesentlichen folgendes festzustellen:

  1. Der Entwurf des Haushaltes 2020 ist wesentlich dadurch geprägt, dass in diesem Jahr erstmals die Auswirkungen des Ausführungsgesetzes zum Bundesteilhabegesetz wirken. Dieses Gesetz führt zu erheblichen Aufgabenverschiebungen zwischen den Kreisen und kreisfreien Städten sowie dem Landschaftsverband. Hierzu haben insbesondere zu den finanziellen Auswirkungen intensive Abstimmungen zwischen der Kreisebene und dem Landschaftsverband stattgefunden. Das Ausführungsgesetz zum Bundesteilhabegesetz führt zu einer Erhöhung der Landschaftsverbandsumlage und gleichzeitig zu sinkenden Sozialhilfeaufwendungen bei der Städteregion. Trotz dieser Abstimmungen sind die jetzt getroffenen Annahmen natürlich geschätzt und daher mit großen Unsicherheiten behaftet.
  2. Der Personal- & Sachkostenaufwand der Städteregion steigt auch in 2020 an. In 2020 ist die Ausdehnung des Stellenplanes um 38,87 unbefristete sowie 21,64 befristete Stellen vorgesehen. Hiervon entfallen 17,7 Stellen auf den Bereich des Jugendamtes.

Diese Stellenplanausweitungen sind dem Aufgabenzuwachs und den entsprechenden Beschlüssen des Städteregionstages geschuldet, so dass die Zahlen des Eckdatenpapiers nur das Ergebnis dieser Entscheidungen sind. Aus der Sicht der Verwaltung erscheint es konsequenter notwendig, zusätzliche Stellenausweitungen durch Umschichtungen innerhalb der Verwaltung zu vermeiden. Hierzu ist es sicherlich notwendig, vor dem Hintergrund der sich wandelnden Aufgaben (Digitalisierung) und Anforderungen der Bürger/innen zu prüfen, ob und in welchem Umfang Aufgaben noch wahrgenommen werden müssen. Innerhalb einer großen Kommunalverwaltung bestehen hierzu deutlich mehr Optionen, insbesondere neue/andere Prioritäten zu setzen.

  1. Das Eckpunktepapier der Städteregion berücksichtigt noch nicht die Auswirkungen des Ergebnisses des Arbeitskreises der Kämmerer zur Berechnung der Ausgleichszahlungen und differenzierten Umlage der Stadt Aachen. Aus der Sicht der Kämmerer ist eine weitergehende Beteiligung der Stadt Aachen insbesondere an den Overhead- & Querschnittskosten angemessen und erforderlich. Dazu soll zur Benehmensherstellung 2021 ein Konzept erarbeitet sein.

Die ÖPNV-Umlage soll in 2020 auf 3,6791 % festgesetzt werden (2019 = 3,4739 %). Die Zahlungslast der Stadt Herzogenrath steigt damit um 232.663,69 €.

Ergänzend zum ursprünglichen Eckdatenpapier wurde den Bürgermeistern bei der Bürgermeisterkonferenz am 29.08.2019 die als Anlage 2 beigefügte Präsentation zum Benehmensverfahren ausgehändigt. Diese berücksichtigt die erst nach Erstellung des Eckdatenpapiers bekannt gewordenen Orientierungsdaten für die Steigerung der Umlagegrundlagen. Unter Berücksichtigung jetzt bekannt gegebener Landschaftsverbandsumlage ist für die Planjahre 2021 und 2022 entgegen der ursprünglich ausgeglichenen Planung nun mit einem Defizit in Höhe von 740.504 € in 2021 und 1.523.014 € in 2022 zu rechnen. Um eine Erhöhung des im Eckdatenpapier genannten Umlagesatzes für die Städteregionsumlage zu vermeiden, sollen die Fehlbedarfe vollständig aus der Ausgleichsrücklage gedeckt werden. Für das Planjahr 2023 verursachen diese Zahlen einen Mehrbedarf der Städteregion von ca. 800.000 €r die Allgemeine Regionsumlage. Die erforderliche Neuberechnung der differenzierten Umlage „Abrechnung Stadt Aachen“ ist als Anlage 2.1, die geänderte Haushalts- / Finanzplanung 2020 2023 der Städteregion Aachen als Anlage 2.2 beigefügt.

Rechtliche Grundlagen:

Nach § 55 KrO NRW erfolgt die Festsetzung der Umlage im Benehmen mit den regionsangerigen Gemeinden. Das Benehmensverfahren ist 6 Wochen vor Aufstellung des Entwurfs der Haushaltssatzung einzuleiten. Die Stellungnahmen der kreisangehörigen Gemeinden im Rahmen der Benehmensherstellung werden dem Städteregionstag mit der Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen zur Kenntnis gegeben. Den Gemeinden ist auf Wunsch Gelegenheit zur Anhörung zu geben. Über Einwendungen der Gemeinden beschließt der Städteregionstag in öffentlicher Sitzung, die Städteregion teilt ihnen das Beratungsergebnis und dessen Begründung mit.

 

 

 

 

Anlage/n:

  1. Eckdatenpapier zum Haushaltsentwurf 2020
    1. Differenzierte Umlage „Abrechnung Stadt AC“
    1. Zusammenfassung und mittelfristige Planung

2. Präsentation zum Benehmensverfahren vom 29.08.2019

2.1 Neuberechnung differenzierte Umlage Abrechnung Stadt AC

2.2 Neuberechnung mittelfristige Planung


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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