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Bürgeranregung gemäß § 24 GO NRW i.V.m. § 6 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt
Herzogenrath und Ziffer I Nr. 7 Buchst. b.) der Zuständigkeitsordnung der
Stadt Herzogenrath
hier: Umsetzung der Altglascontainer in der Raiffeisenstraße, Herzogenrath-
Kohlscheid


Letzte Beratung
Dienstag, 17. September 2019 (öffentlich)
Federführend
Amt 67 - Technisches Betriebsamt
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=6844

Der Umwelt- und Planungsausschuss nimmt die Bürgeranregung zur Kenntnis.

Mit Verweis auf die Planungen zur Realisierung des Radschnellwegs im Verlauf der alten Bahntrasse und die damit verbundene geplante Ertüchtigung des Radwegs „Alte Bahn“ lehnt der Umwelt- und Planungsausschuss den Antrag auf Umsetzung der Altglascontainer in der Raiffeisenstraße, Herzogenrath-Kohlscheid, ab.

Die Verwaltung wird beauftragt, nach der Realisierung des Radschnellwegeprojekts anhand der dann tatsächlich vorhandenen Gegebenheiten vor Ort den Glascontainerstandort in der Raiffeisenstraße erneut einer sorgfältigen Überprüfung hinsichtlich seiner Zweckmäßigkeit vorzunehmen.

Die Entscheidung des Ausschusses ist dem Antragsteller bekanntzugeben.

 

 

Sachverhalt:

Der Verein Kohlscheider Bürger e.V. hat als Antragsteller mit Schreiben vom 27.05.2019 u.a. die Umsetzung der Altglascontainer in der Raiffeisenstraße, Herzogenrath-Kohlscheid, auf die kleine Brachfläche zwischen Radweg und Haus Raiffeisenstraße 11 beantragt (siehe Ziffer 2 des Schreibens).

Der Verein begründet sein Anliegen damit, dass man beim Einbiegen auf den Radweg von der Raiffeisenstraße aus Richtung Honigmannstraße kommend sehr nahe an den dort platzierten Altglascontainern vorbei fahren müsse. Da sich vor/neben den Altglascontainern – trotz häufigem Reinigungsintervall – oft Glasscherben befinden, sei dies keine glückliche Situation. Zur Entschärfung der Situation schlägt der Verein vor, die Altglascontainer auf die Brachfläche neben dem Radweg – zu den Altkleidercontainern – zu verlagern. Die Eigentümerin der betreffenden Brachfläche (= BGB-Gesellschaft) sei damit einverstanden, dass die Stadt die Glascontainer auf ihrem Grundstück aufstelle.

Bezüglich des weiteren Inhalts der Bürgeranregung wird an dieser Stelle auf den in der Anlage beigefügten Antrag des Vereins verwiesen.

Der Antrag wird hiermit dem zuständigen Fachausschuss in Form einer Bürgeranregung gemäß § 24 GO NRW i.V.m. § 6 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Herzogenrath und Ziffer I Nr. 7 Buchst. b.) der Zuständigkeitsordnung der Stadt Herzogenrath zur Beratung und Entscheidung vorgelegt.

Zu dem Anliegen des Antragstellers nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

Eine nahezu gleichlautende Bürgeranregung wurde bereits ausführlich im Umwelt- und Planungsausschuss beraten.

Aus diesem Grund verweist die Verwaltung zunächst vollumfänglich auf die Beratungsvorlage und den enthaltenen Beschlussvorschlag der Verwaltung mit der Drucksachen-Nr. V/2016/261, die in der Sitzung des Ausschusses am 29.11.2016 erörtert wurde.

Im Ergebnis hat der Ausschuss die damalige Bürgeranregung mangels eines alternativen Standortes für die Altglascontainer abgelehnt und generell die Beibehaltung des Standortes beschlossen.

Der Verein hat in seinem Antrag vom 27.05.2019 grundsätzlich keine neuen Sachverhalte zu dem Thema vorgetragen, die die Entscheidung des Ausschusses in Frage stellen sollte.

Neu an dem Antrag ist lediglich der Hinweis, dass die Eigentümerin der angesprochenen Brachfläche nunmehr wieder bereit sei, die (Wieder-)Aufstellung der Altglascontainer auf ihrem Grundstück zu dulden.

Denn dem jetzigen Einverständnis der Grundstückeigentümerin ist entgegenzuhalten, dass diese im April 2016 den eigentlichen Anlass dafür gesetzt hat, die Container von der Brachfläche, wo sie schon seit vielen Jahren aufgestellt waren, zu entfernen, so dass schließlich eine Umsetzung der Container durch die Verwaltung an die jetzige Stelle erst erforderlich wurde.

Der Aufforderung der Grundstückseigentümerin an die Stadt, die Container zu entfernen, ist damals folgender Vorgang vorausgegangen:

Die Grundstückseigentümerin wurde vom Ordnungsamt der Stadt Herzogenrath darauf hingewiesen, dass an dem alten Glascontainerstandort in der Raiffeisenstraße Siedlungsungeziefer (u.a. Ratten) gesichtet wurde. Aus diesem Grund wurde die Eigentümerin der Abstellfläche gebeten, entsprechende Maßnahmen zur Bekämpfung des Siedlungsungeziefers einzuleiten.

Als Reaktion darauf erklärte die Eigentümerin, dass nach ihrer Auffassung das aufgetretene Rattenproblem allein den vor Ort vorhandenen Altglascontainern geschuldet sei. Als Konsequenz forderte die Eigentümerin schließlich die umgehende Entfernung der Altglascontainer von ihrem Privatgrundstück in der Raiffeisenstraße (siehe auch die Ausführungen der Verwaltung in der Vorlage V/2016/261).

Da sich im Umfeld der Brachfläche bis heute keine Änderungen ergeben haben, sieht die Verwaltung keine Veranlassung, die Container nunmehr wieder auf die Brachfläche zurückzusetzen.

Zum einen würde eine (Wieder-)Aufstellung der Container auf der Brachfläche zu einem erneuten Auftreten von Siedlungsungeziefer führen, wie die Eigentümerin seinerzeit selber ausgeführt hat. Dies lässt darauf schließen, dass der vorgeschlagene Containerstandort auf der Brachfläche prinzipiell ungeeignet erscheint, denn an dem neuen Standort wurde kein Auftreten von Siedlungsungeziefer mehr festgestellt.

Zum anderen ist allein durch die Aussage der Eigentümerin, die Aufstellung auf ihrem Grundstück wieder dulden zu wollen, und den Erfahrungen aus der Vergangenheit, nicht sichergestellt, dass die Nutzungserlaubnis auch von Dauer sein wird.

Insbesondere läuft die Verwaltung Gefahr, dass sie bei Auftreten von Siedlungsungeziefer abermals von der Grundstückeigentümerin aufgefordert wird, die Glascontainer zu entfernen.

Um derartige Vorgänge von Anfang an auszuschließen, ist die Verwaltung stets bestrebt, Sammelbehälter für Altglas ausschließlich auf öffentlichen Flächen bereitzustellen, wie dies in der Raiffeisenstraße auch geschehen ist.

Nach sorgfältiger Abwägung aller bekannten Sachverhalte und besonders unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes im Vergleich zu allen anderen Standorten im Stadtgebiet überwiegen nach Auffassung der Verwaltung im vorliegenden Fall weiterhin die Vorteile des Standortes.

Zwar kann trotz intensivster Überwachung und Reinigung nicht gänzlich ausgeschlossen werden, dass sich vereinzelt Glassplitter im vorderen Bereich der Container befinden (insbesondere unmittelbar nach Entleerung der Container). Diese Tatsache trifft aber auf alle Glascontainerstandorte im Stadtgebiet zu und ist vor diesem Hintergrund hinzunehmen.

Sofern die Nutzer des Geh-/Radweges bei Gebrauch des betroffenen Bereichs die Grundregeln der Straßenverkehrsordnung beachten (§ 1 Abs. 1 StVO), sind nach Meinung der Verwaltung Gefährdungen der Nutzer aufgrund vereinzelter Glassplitter auf dem Gehweg, auf dem die Container aufgestellt sind, weitgehend auszuschließen und damit nicht bedeutend höher einzustufen, als an den meisten anderen Glascontainerstandorten im Stadtgebiet.

Zusammenfassend empfiehlt die Verwaltung daher dem Ausschuss den Antrag abzulehnen und den Glascontainerstandort in der Raiffeisenstraße zunächst unverändert beizubehalten.

In der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses am 02.07.2019 hat die Verwaltung unter der Drucksachen-Nr. V/2019/235 allerdings noch folgenden Hinweis zur Radwegesituation vor Ort gegeben:

„Der ursprüngliche Verlauf der alten Bahntrasse stellt heute schon eine attraktive in Nord-Süd-Richtung verlaufende Wegebeziehung durch die Ortslage Kohlscheid für Fußgänger und Radfahrende dar. Bereits die ersten Begehungen und Planungsüberlegungen zum Radschnellweg zwischen Aachen – Herzogenrath – Kerkrade sahen hier eine hochwertige Verbindung für den Radverkehr. Im Rahmen der Machbarkeitsstudie zum Radschnellweg (RS4) wurde diese Achse dann auch näher untersucht und wird derzeit im Rahmen der Linienbestimmung konkretisiert.

Es besteht die Planungsabsicht, bei Realisierung des Radschnellweges, den Einmündungsbereich an dieser Stelle durch entsprechende Umbaumaßnahmen für den Radfahrenden so zu ertüchtigen, dass eine Bevorrechtigung im Zuge des Radschnellweges geschaffen wird. Erst durch diesen entsprechenden Umbau wäre dann auch eine eindeutige und sichere Verkehrsregelung möglich bzw. gegeben. Es bleibt somit zu hoffen, dass mit dem Bau des Radschnellweges auch eine deutliche Aufwertung der alten Bahntrasse zwischen Raiffeisenstraße und Kämpchenstraße für die Radfahrenden verbunden sein wird.“

Unter Würdigung der Planungen zur Realisierung des Radschnellwegs und der geplanten Ertüchtigung des Radwegs „Alte Bahn“ schlägt die Verwaltung vor, nach Umbau des Radweges und Realisierung des Radschnellwegeprojekts anhand der tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort den Glascontainerstandort in der Raiffeisenstraße erneut einer sorgfältigen Überprüfung im Hinblick auf die Beibehaltung oder einer erforderlichen Umsetzung der Sammelbehälter vorzunehmen.

Rechtliche Grundlagen:

Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), Verpackungsgesetz (VerpackG), Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW), Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW), Hauptsatzung der Stadt Herzogenrath, Zuständigkeitsordnung der Stadt Herzogenrath

 

 

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

Entfällt.

 

 

Anlage/n:

- rgeranregung des Vereins Kohlscheider Bürger e.V. vom 27.05.2019

- Beratungsvorlage Drucksachen-Nr. V/2016/261


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Weitere zu dieser Vorlage gefundene Ortsangaben

  • Honigmannstraße
  • Raiffeisenstraße
  • Alte Bahn
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