Die Verwaltung wird beauftragt, wenn möglich im Baugenehmigungsverfahren vom Bauherrn eine Bescheinigung über eine Beratung zur klimaneutralen Bauweise zu fordern. Zudem wird sie beauftragt, zu prüfen, ob bzw. in welchem Rahmen eine städtische Förderung derartiger Objekte möglich ist.
Sachverhalt:
Mit beigefügtem Antrag vom 25.06.2019 der Fraktionen der SPD und der CDU im Rat der Stadt Herzogenrath haben diese Fraktionen einen Prüfauftrag an die Verwaltung vorgeschlagen, dass zur Motivation zur Errichtung möglichst klimaneutraler Häuser einerseits die verbindliche Einführung eines Prozederes beim Antragsverfahren eingeführt wird. Zum anderen soll geprüft werden, ob entweder durch konkrete Förderung oder beispielsweise auch durch Steuernachlasse Anreize zur Errichtung dieser klimaneutralen Häuser geschaffen werden können.
Herzogenrath, den 04.09.2019
Der Bürgermeister
(Christoph von den Driesch)
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
Die finanziellen Auswirkungen müssen vorbehaltlich des Beschlusses erst noch eruiert werden.
Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.
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Beratungsfolge
Dienstag, 17. September 2019Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses