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Bebauungsplan II/70 "Neubau Hallenbad Roermonder Straße"
Hier: Aufhebungsbeschluss


Letzte Beratung
Dienstag, 17. September 2019 (öffentlich)
Federführend
Amt 61 - Stadtplanungsamt
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=6899

Der Umwelt- und Planungsausschuss beschließt die Aufhebung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes II/70 “Neubau Hallenbad Roermonder Straße“.

 

 

Sachverhalt:

Nach intensiver Diskussion hat der Rat der Stadt Herzogenrath in seiner Sitzung am 09.07.2019 einstimmig beschlossen, den vorgesehenen Neubau des Herzogenrather Hallenbades nicht mehr auf dem Grundstück zwischen Blumen Geduldig und ABK an der Roermonder Straße, sondern nun auf dem Sportplatzgende an der Forensberger Straße zu errichten.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes II/70 "Neubau Hallenbad Roermonder Straße" ist daher nicht mehr erforderlich.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes II/70 ist der Anlage zu entnehmen.

Rechtliche Grundlagen:

BauGB

 

 

 

 

Anlage:

umliche Abgrenzung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes II/70


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Weitere zu dieser Vorlage gefundene Ortsangaben

  • Forensberger Straße
  • Roermonder Straße

Beratungsfolge

Dienstag, 17. September 2019Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses

Art
Entscheidung
Ausschuß
Umwelt- und Planungsausschuss
Details
Tagesordnung