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Integriertes Handlungskonzept Herzogenrath-Mitte
Hier: Förderantrag für das Programmjahr 2020


Letzte Beratung
Dienstag, 17. September 2019 (öffentlich)
Federführend
Amt 61 - Stadtplanungsamt
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=6926

Der Umwelt- und Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, für die nachfolgend im Sachverhalt aufgeführten Maßnahmen des Integrierten Handlungskonzeptes Herzogenrath-Mitte einen Antrag auf Städtebaufördermittel für das Programmjahr 2020 zu stellen.

 

 

Sachverhalt:

In seiner Sitzung vom 13.12.2016 hat der Rat der Stadt Herzogenrath unter Drucksachennummer V/2015/067-E15 einstimmig das Integrierte Handlungskonzeptes (InHK) „Herzogenrath-Mitte“ beschlossen. Mit dem Ziel der Stärkung und Belebung des Zentrums beinhaltet es zahlreiche Maßnahmen, für die seit 2016 Städtebaufördermittel beantragt wurden und auch in den Folgejahren bis 2021 noch beantragt werden.

Mit den für das Programmjahr 2017 beantragten Maßnahmen konnte insbesondere der Prozess des Stadtumbaus sowie die Akteurseinbindung initiiert werden. Insoweit umfasste das Maßnahmenportfolio neben der Refinanzierung bisheriger und der Finanzierung weiterer Vorbereitungsmaßnahmen vor allem kommunikative und steuernde Maßnahmen, etwa den Einsatz eines Innenstadtmanagers sowie die Etablierung eines Projektmanagements. Daneben umfasste der Förderantrag erste bauliche und gestalterische Maßnahmen wie das derzeit in der Ausschreibung befindliche Lichtkonzept und das bereits in der Umsetzung befindliche Fassadenförderprogramm.

Die Maßnahmen für das Programmjahr 2018 setzten den Fokus auf bauliche und gestalterische Maßnahmen. So wurden mit Förderbescheid vom 09.11.2018 die Erneuerung der Stadtmöblierung (Maßnahme 0.10), eine Machbarkeitsstudie „Erlebbare Wurm“ (Maßnahme 1.2) als vorbereitende Maßnahme zur Planung der Wurmpromenade, die gestalterische Aufwertung des Haltestellenbereichs Kaufland (Maßnahme 1.10) und der Bahnbrücke Kleikstraße (Maßnahme 1.15) bewilligt.

Angesichts des späten Eingangs des Förderbescheids für das Jahr 2018 (Eingang am 28.11.2018) war der Maßnahmenbeginn und die Bearbeitung erst mit Beginn 2019 möglich. Aus diesem Grund wurden für das Programmjahr 2019 mit der Neugestaltung des Kirchenvorplatzes St. Mariä Himmelfahrt (Maßnahme 2.1) und der Sanierung der Burgmauer (Maßnahme 2.5) lediglich zwei Fördermaßnahmen beantragt, um eine zeitliche Überschneidung weitestgehend zu vermeiden und eine kontinuierliche Bearbeitung zu ermöglichen.

Für das Programmjahr 2020 werden folgende Fördermaßnahmen beantragt:

Maßnahme 0.8 Wurmpromenade

Um Wasser als Gestaltungselement im Stadtraum erlebbar zu machen, ist im Rahmen der Umsetzung des Integrierten Handlungskonzeptes „Herzogenrath-Mitte“ die Schaffung einer flussbegleitenden Promenade vorgesehen. Diese soll den südlich des zentralen Ferdinand-Schmetz-Platzes gelegenen Bereich zwischen Wurm und dem ehemaligen REWE-Gebäude mit dem alten Friedhof nördlich der Innenstadt verbinden und so neben einem hochwertigen Aufenthaltsraum im Freien eine attraktive Fußwegeanbindung der angrenzenden Wohngebiete in Richtung Stadtzentrum einerseits, andererseits eine Anbindung aus der Innenstadt in die nördlich angrenzenden Freiraumbereiche schaffen. Die bessere Erlebbarkeit des Wassers soll darüber hinaus zu einer Aufwertung und Attraktivitätssteigerung der Herzogenrather Innenstadt beitragen.

Die Promenade trägt darüber hinaus am Kreuzungspunkt mit der Kleikstraße zu einer gestalterischen Aufwertung bei, indem dieser "Gelenkpunkt" vor dem ehemaligen Sonnenstudio als attraktiver Platz inszeniert wird. Dieser Platzbereich, der für die Innenstadt als bedeutsamer Gelenk- und Verkehrsknotenpunkt fungiert, soll daher in die Planung einbezogen werden. Bisher lief diese Platzgestaltung unter Maßnahme 1.16 („Platzgestaltung Kleikstraße/Bahnbrücke“). Aufgrund des o.g. inhaltlichen und funktionalen Zusammenhanges ist diese nun Bestandteil der Maßnahme 0.8 „Wurmpromenade“.

Bei der Gestaltung der Wurmpromenade sind zu berücksichtigen

  • die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie „Erlebbare Wurm“ (siehe Drucks.-Nr. V/2019/001-E02), die sich mit grundlegenden Möglichkeiten des künftigen Umgangs mit der Wurm in diesem zentralen Stadtbereich auseinandergesetzt hat. Neben einer Darstellung der entsprechenden Vor- und Nachteile hat im Rahmen der Machbarkeitsstudie vor allem ein Abgleich mit den Anforderungen des Gewässer- und Hochwasserschutzes stattgefunden.
  • die Entwicklungen auf dem ehemaligen REWE-Areal südlich des Ferdinand-Schmetz-Platzes. Auf dem Gelände des ehemaligen REWE-Marktes entsteht unmittelbar an der Wurm ein Neubau, in dem neben barrierefreien Wohnungen auch Betreuungsangebote entstehen. Dieses private Bauprojekt ist zentral am Ferdinand-Schmetz-Platz gelegen und schließt unmittelbar an die Wurmpromenade an.
  • die in Aufstellung befindlichen Planungen zum Hochwasserschutz an der Wurm: es bestehen Anpassungserfordernisse des vorsorgenden Hochwasserschutzes, die in Trägerschaft des Wasserverbandes Eifel-Rur (WVER) und in Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde der StädteRegion Aachen kurz- bis mittelfristig umgesetzt werden sollen.

Die planerische Vorbereitung der Wurmpromenade setzt sich aus Bausteinen zusammen, die sowohl dem Leistungsbild Freianlagenplanung gemäß §§ 38 ff. HOAI (Grüngestaltung) als auch dem Leistungsbild Verkehrsanlagen gemäß §§ 45 ff. HOAI (Fuß- und Radwegeflächen) zuzurechnen sind. Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen daher

  • freiraumplanerische Leistungen nach §§ 38 ff. in Verbindung mit Anlage 11.1 HOAI
  • Planung von Verkehrsanlagen nach §§ 45 ff. in Verbindung mit Anlage 13.1 HOAI
  • begleitende Bürgerbeteiligung und Öffentlichkeitsarbeit

Mit der Entwurfsplanung wurde das Ingenieurbüro H. Berg aus Aachen beauftragt (siehe Dringlichkeitsentscheidung V/2019/246). Die Beauftragung erfolgte zunächst als Teilbeauftragung (Leistungsphasen 1 – 6 der HOAI), um förderunschädlich die für den Förderantrag notwendige Entwurfsplanung einschließlich der Kostenschätzung zu erstellen. Die genaue Kostenermittlung erfolgt derzeit im Rahmen der Planbearbeitung durch das beauftragte Büro H. Berg und wird bei Vorlage des Entwurfs dem Umwelt- und Planungsausschuss vorgestellt. Gemäß aktueller Kalkulation der Machbarkeitsstudie „Erlebbare Wurm“ von 2019 belaufen sich die anrechenbaren Kosten (Planungs-, Bau- und Nebenkosten) für die Wurmpromenade u.a. aufgrund der Preissteigerung im Bausektor auf 763.550 €. Die 2016 erstellte Kostenschätzung für den Rahmenförderantrag liegt bei 586.233,27 €. Für die Platzgestaltung vor dem ehemaligen Sonnenstudio werden gemäß Rahmenförderantrag 84.821 € angesetzt. Die gesamten anrechenbaren Kosten (Wurmpromenade und Platzgestaltung sind mit 848.371 € kalkuliert.

Maßnahme 0.12 Barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Raums

Im gesamten Plangebiet des Integrierten Handlungskonzepts 'Herzogenrath-Mitte' weist der öffentliche Raum an verschiedenen Stellen Schwellen und Barrieren auf. Die Gestaltung stammt teilweise aus einer Zeit, als Inklusion und Barrierefreiheit noch keine ausreichende Beachtung erfuhren. Auch wenn in den letzten Jahren bereits Anstrengungen zur Verbesserung der Barrierefreiheit unternommen wurden (bspw. Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes), sind immer noch einige Übergänge und Kreuzungen nicht barrierefrei zu passieren, es gibt Stolperfallen, es fehlen Leitsysteme für sehbehinderte Menschen etc.

In einem 'Zentrum der kurzen Wege' kommt dem Fuß- und Radverkehrsnetz eine wichtige Bedeutung zu. Vernetzung und Erreichbarkeit tragen wesentlich zur Qualität bei. Wegesysteme müssen an die neuen Anforderungen angepasst werden, die sich aus dem demografischen Wandel sowie den Veränderungen des Mobilitätsverhaltens ergeben. Es gilt dabei, Barrieren und optische Grenzen abzubauen und für alle Gruppen nutzbare Querschnitte herzustellen. Ziel ist es, die Hauptrouten in der Innenstadt für mobilitäts- oder anderweitig eingeschränkte Personen attraktiver zu gestalten und gefahrlos nutzbar zu machen.

Ziele sind die Förderung der nichtmotorisierten Mobilität (insbesondere Fußgänger) durch eine sichere und bequeme Erreichbarkeit der Innenstadt auch ohne PKW, eine Attraktivitätssteigerung der Innenstadt für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, die Vermeidung von Gefährdungen für Nutzer des öffentlichen Raums und eine bessere Zugänglichkeit des ÖPNV für mobilitätseingeschränkte Personen.

Die Kosten für die Umsetzung der Maßnahme zur barrierefreien Gestaltung des öffentlichen Raums werden seitens des städtischen Tiefbauamtes aufgrund der allgemein gestiegenen Preise in der Baubranche auf 280.000 € (gegenüber der Kostenschätzung von 250.000 € aus 2016 für den Rahmenförderantrag) kalkuliert. Dabei wird davon ausgegangen, dass 47 Querungsstellen, also insgesamt 94 Fahrbahnkanten umgebaut werden müssen.

Maßnahme 0.14 Verfügungsfonds

Um private Investitionen zu bündeln und den Akteuren im Plangebiet des Integrierten Handlungskonzepts Gestaltungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten einzuräumen, indem sie eigene Projekte anstoßen und über die Verwendung von Mitteln entscheiden können, wurde bereits für das Programmjahr 2017 ein Verfügungsfonds eingerichtet. Dieser dient dazu, Gestaltungsmaßnahmen einzelner Geschäftsleute zu koordinieren und zu vereinheitlichen und durch nachhaltige Investitionen eine Aufwertung des Zentrums von Herzogenrath zu erreichen. Gleichzeitig kann über dieses Instrument die Zusammenarbeit der Akteure in der Innenstadt verbessert werden.

Aufgrund der geplanten Errichtung eines sog. Hochzeitsbaums, der voraussichtlich auf dem Burgareal, wo u.a. Hochzeiten ausgerichtet werden, aufgestellt werden soll, beschloss das Vergabegremium des Verfügungsfonds eine Aufstockung des Kapitals um 10.000 € zuzüglich der 50%igen Förderung durch Städtebaufördermittel von 10.000 € (gesamt 20.000 €).

Maßnahme 1.3 Abriss/Neubebauung auf dem Areal des ehemaligen REWE-Marktes

Das Grundstück des ehemaligen REWE-Marktes stellt ein Schlüsselgrundstück für die Entwicklung der Innenstadt dar. Durch eine private Investition – den Abriss des alten Gebäudes und den Bau eines mehrgeschossigen Wohnhauses – soll eine Belebung am zentralen Ferdinand-Schmetz-Platz stattfinden. Teile des Grundstücks werden aber auch für die Realisierung der Wurmpromenade (siehe Maßnahme 0.8) benötigt. Der dafür erforderliche Teil der Gesamtfläche des REWE-Areals liegt bei rd. 25 %. Daher war im Zusammenhang mit dieser Maßnahme durch den Grunderwerb der Fläche eine öffentliche Investition erforderlich. Die Kosten für den Erwerb des Grundstücks in 2017 betrugen rd. 300.000 €. Der zur Umsetzung der Wurmpromenade erforderliche und im Förderantrag zu beantragende Anteil am Grunderwerb von 25,4 % beträgt 83.820 €. Abriss und Neubebauung erfolgen als private Investition und sind nicht Bestandteil des Förderantrags.

Maßnahme 1.13 Neuordnung und Nachverdichtung Bereich „Villa Marbaise“

Der heutige Parkplatz im Bereich 'Villa Marbaise' stellt weder funktional noch gestalterisch eine sinnvolle Nutzung dieser zentralen innerstädtischen Fläche dar. Diese bietet sich für eine bauliche Nachverdichtung und eine stadträumliche Aufwertung an. Dadurch lässt sich auch die Anregung aus dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept umsetzen, durch eine Erhöhung der Erlebnisdichte auf dem Weg von der Kleikstraße zum Kaufland-Markt diesen besser an den übrigen Einkaufsbereich anzubinden.

Als private Investition, die nicht Bestandteil des Förderantrags ist, entsteht derzeit ein Boardinghaus („Wohnen auf Zeit“) gegenüber des Kaufland-Marktes. Der Parkplatz wird flächenmäßig reduziert und gestalterisch aufgewertet. Zur Verbesserung der Verknüpfung zwischen Kaufland und dem Geschäftszentrum Kleikstraße und zur Entflechtung der Geh- und Fahrverkehre in diesem Bereich ist die Schaffung und Gestaltung einer attraktiven Fußwegeführung erforderlich. Im Rahmenförderantrag, der in 2016 gestellt wurde, wird die Gesamtmaßnahme „Neuordnung und Nachverdichtung Bereich Villa Marbaise“ mit 565.981,85 € förderfähiger Kosten beziffert. Darin nicht enthalten ist die Herstellung der öffentlichen, nicht förderfähigen Verkehrsflächen (Straße, Parkplätze). Aufgrund der Durchführung als Privatmaßnahme ergibt sich eine deutliche Reduzierung der zu beantragenden Fördermittel. Für die Herstellung einer attraktiven Fußwegeverbindung einschließlich Infrastruktur und Möblierung (Sitzbänke, Beleuchtung, Baumpflanzungen etc.) im rückwärtigen Bereich des neuen Boardinghauses fallen nun voraussichtlich 18.000 € an förderfähigen Kosten an.

Maßnahme 1.16 Platzgestaltung Kleikstraße / Bahnbrücke

Der Bereich neben der Bahnbrücke, am Eingang zur Altstadt, stellt sich derzeit als stadtgestalterisch problematisch dar. Das ehemalige Sonnenstudio (Kleikstraße 43) wird mit seiner Architektur (1-geschossiger Bau mit geringem gestalterischem Anspruch) der prominenten Lage (vgl. auch Maßnahme 0.8 Wurmpromenade) nicht gerecht. Der Vorbereich wird derzeit als Parkplatz genutzt und bietet keinerlei Aufenthaltsqualität. Die Fläche weist gestalterische Defizite auf und schafft daher keine adäquate Eingangssituation am Gelenk zwischen Einkaufsbereich, Altstadt und Wurm.

Um diesen Bereich aufzuwerten soll zunächst das bestehende eingeschossige Gebäude abgerissen und der Bereich freigestellt werden. Aus der neu geschaffenen freien Fläche davor soll ein Platz gestaltet werden, der Aufenthaltsqualität bietet, den Schnittpunkt zwischen Kleikstraße und Wurmpromenade betont sowie eine hochwertige Eingangssituation in die Altstadt bildet und so als Trittstein in einer Folge von öffentlichen Plätzen die Altstadt mit der Einkaufsinnenstadt verknüpft. Aufgrund des inhaltlichen und funktionalen Zusammenhanges mit der Wurmpromenade wurden die Kosten für die Platzgestaltung der Maßnahme 0.8 Wurmpromenade zugeordnet (s.o.).

Die Kosten für den Abriss des Gebäudes belaufen sich auf voraussichtlich 49.872 € (Abrisskosten 32.502 €, Rückbau- und Entsorgungskonzept 11.033 €, Herstellung der benachbarten Giebelseite 6.337 €). Die gemäß Wertgutachten erforderliche Summe von 275.000 € für den bereits erfolgten, förderunschädlichen Grunderwerb des ehemaligen Sonnenstudios wird ebenfalls in den Förderantrag aufgenommen, sodass für diese Maßnahme insgesamt 324.872 € veranschlagt werden.

In der Summe ergeben die zuvor genannten Maßnahmen förderfähige Gesamtkosten von 1.555.063 € brutto, ohne die privaten Mittel des Verfügungsfonds in Höhe von 10.000 €. Die zu beantragende Fördersumm von 70 % beträgt 1.088.544,10 €, der städtische Eigenanteil von 30 % liegt bei 465.518,90 .

Der Förderantrag für das Programmjahr 2020 wird derzeit vom Planungsbüro BKR, welches mit dem Projektmanagement beauftragt wurde, ausgearbeitet und ist bis spätestens 30.09.2019 bei der Bezirksregierung Köln einzureichen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die im Rahmenförderantrag kalkulierten Gesamtausgaben für die o.g. Maßnahmen wurden von der Bezirksregierung geprüft und als wirtschaftlich beschieden. Eventuelle Mehrkosten durch die allgemeine Kostenfortschreibung werden durch Umschichtungen anderer Fördermaßnahmen aus dem Integrierten Handlungskonzept ausgeglichen, sodass der Gesamtförderrahmen des Rahmenförderantrags nicht überschritten wird. Die förderfähigen Bruttogesamtkosten belaufen sich auf 1.555.063 €, bei einem Fördersatz von 70% beträgt die beantragte Fördersumme 1.088.544,10 €, der städtische Eigenanteil von 30 % beträgt 465.518,90 €. Darin nicht enthalten sind private Mittel des Verfügungsfonds in Höhe von 10.000 €.


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Weitere zu dieser Vorlage gefundene Ortsangaben

  • Markt
  • An der Wurm
  • Ferdinand-Schmetz-Platz
  • Kleikstraße

Beratungsfolge

Dienstag, 17. September 2019Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses

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Umwelt- und Planungsausschuss
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