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Förderantrag Smarte Pendlerparkplätze


Letzte Beratung
Donnerstag, 07. November 2019 (öffentlich)
Federführend
Amt 32 - Ordnungsamt
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=6967

Im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 2 GO NRW wird folgende Entscheidung getroffen:

Die Verwaltung wird beauftragt, sich am Förderaufruf zu Maßnahmen im Sofortprogramm Rheinisches Revier, hier zum Verbundprojekt Smarte Pendlerparkplätze, zu beteiligen und den Förderantrag seitens der Stadt Herzogenrath über das Förderportal des Bundes bis zum 30. September 2019 einzureichen. Der kommunale 10%-ige Eigenanteil in Höhe von 30.249,00€ soll im Haushalt 2020-2024 berücksichtigt werden.

 

 

Sachverhalt:

Die Nahverkehr Rheinland GmbH (im Folgenden kurz NVR genannt) hatte am 05. September 2019 zu einer Veranstaltung zur Förderung von Maßnahmen im Sofortprogramm Rheinisches Revier in das Stadthotel am Römerturm in Köln eingeladen, an der Herr Bürgermeister von den Driesch teilgenommen hatte. Neben der Information über die neu gegründete Geschäftsstelle „Verkehr und Mobilität“, in der das Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, das Zukunftsnetz Mobilität NRW, der NVR, der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr und Straßen NRW vertreten sind, wurden konkrete Fördermaßnahmen sowie die weitere Vorgehensweisen für Kommunen vorgestellt. So wurde u.a. der Förderantrag Smarte Pendlerparkplätze und seine kurze Einreichungsfrist bis Ende September besprochen. Das entsprechende Schreiben vom 17. September 2019 ist der Vorlage angehängt (Anlage 1).

Da der Förderantrag gem. Förderrichtlinie „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ im Rahmen des Sofortprogrammes „Rheinisches Revier“ als Verbundprojekt Smarte Pendlerparkplätze über das Förderportal des Bundes eingereicht werden soll, wird ein entsprechender Musterantrag zur Verfügung gestellt. Die Verwaltung empfiehlt, sich an diesem Förderaufruf seitens der Stadt Herzogenrath zu beteiligen. Der Förderantrag (Entwurf) beläuft sich für die 4 Pendlerparkplätze in Herzogenrath über eine Gesamtsumme von 302.490,00 € mit einem Eigenanteil von 10% für die Stadt Herzogenrath. Der Eigenanteil beträgt somit 30.249,00€ und wäre im Haushalt der nächsten Jahre zu berücksichtigten.

Der Eigenanteil würde sich wie Folgt auf die Haushaltsjahre 2020 bis 2024 verteilen:

2020: 50,00% des Eigenanteils mit 15.124,50 €

2021: 12,50% des Eigenanteils mit 3.781,13 €

2022: 12,50% des Eigenanteils mit 3.781,13 €

2023: 12,50% des Eigenanteils mit 3.781,13 €

2024: 12,50% des Eigenanteils mit 3.781,13 €

Aktuell befindet sich der NVR in Gesprächen mit der Bezirksregierung, in wie weit die mit 50% geförderte Maßnahme des Bundes durch den NVR auf 100% aufgestockt werden kann. Aktuell wurde einer Aufstockung der Förderung in Höhe von 40% durch den NVR bei der Bezirksregierung bereits zugestimmt. Hieraus leitet sich ab, dass ein kommunaler Eigenanteil von 10% erforderlich ist. In wie weit durch den NVR auch dieser Anteil übernommen werden kann, wird derzeit mit der Bezirksregierung durch den NVR noch verhandelt. Gegebenenfalls würde die Maßnahme dann zu 100% gefördert und es entstünden dann auch keinerlei Eigenanteile für die Stadt Herzogenrath.

Die Verwaltung bittet den Ausschuss, dem Antrag nebst Anlagen zuzustimmen (Anlagen 2 - 4).

Rechtliche Grundlagen:

./.

 

 

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

Entsprechende Finanzmittel werden in den Haushaltsjahren 2020-2024 eingestellt.

 

 

3. Korruptionsbekämpfungsgesetz:

Anfrage gemäß § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz:

(bei Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen über 25.000 € netto oder Vergabe von Bauleistungen über 50.000 € netto)

ja

nein

(unterhalb der Wertgrenzen und nach pflichtgemäßen Ermessen)

Stellungnahme Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung:

Anlagen:

1. Schreiben vom 17.09.2019, Anlage 1

2. Antrag nebst Anlagen, Anlagen 2-4


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Donnerstag, 07. November 2019Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses

Art
Genehmigung
Ausschuß
Bau- und Verkehrsausschuss
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